Gelöst
Sonderkündigungsrecht
vor 7 Jahren
Hallo,
wir sind gerade mitten im Umzug. An unserer alten Adresse haben wir einen Vertrag mit 100mb/sec gehabt. Als wir die neue Adresse bei der Telekom gemeldet haben, wurden uns 50Mb/sec telefonisch zugesichert woraufhin wir telefonisch den Unzug veranlasst haben. Bei einem weiteren Anruf stellte sich allerdings heraus dass die Telekom uns tatsächlich nr 2mb/ sec anbieten kann. Das ist uns aber definitiv zu langsam !! Telefonisch habe ich mit Herrn [DATENSCHUTZ] und Herrn [DATENSCHUTZ] vom Kundenservice vereinbart, dass wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würden. Herr [DATENSCHUTZ] versicherte mir mehrmals, dass ich die Kündigung nicht schriftlich zukommen lassen muss, da er diese bereits veranlasst hat. Da ich nach 2 Tagen immer noch keine Bestätigung über die Kündigung erhielt, loggte ich mich soeben auf unserem Kundenkonto ein und sah, dass unser Vertrag frecherweise auf ein Magenta L (!!) Paket mit 30mb/sec auf die neue Adresse geändert wurde, obwohl wir diese Leistung definitiv nicht erhalten !
Wie kann ich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? An wen/welche Adresse muss ich mich da melden ?
Vielen Dank !
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
der Kollege hat eine Sonderkündigung nach TKG zum 31. Januar 2019 veranlasst.
Gruß
Jürgen Wo.
14
Antwort
von
vor 7 Jahren
@Stefan Wenn es dann auch freundlich geschrieben wird, ist das ja kein Problem
Soll heißen, nach üblichen gesellschaftlichen Mindeststandards
Dazu referiere dich doch einfach mal zu den anderen (auch nicht zeitaufwändiger getippten
) Antworten hier im Forum
Vulgarisieren im wissenschaftlichen Sprachgebrauch hat übrigens nichts mit „zu stark“ vereinfachen zu tun, sondern bezeichnet einfach die sprachliche/inhaltliche Vereinfachung von Fachjargon/komplexen und/oder fachspezifischen Inhalten damit die Information für den Laien verständlich wird.
Eine Vereinfachung bedeutet übrIgens immer eine Vernachlässigung bestimmter Inhalte. Hier zeigt sich, wie vorhin schon angedeutet, echtes Wissen.
Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen
Antwort
von
vor 7 Jahren
Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen
Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen
Ganz vereinfacht gesagt, ich habe keine große Lust weiterhin hier mit dir unnütze Debatten zu betreiben.
Ich stehe dazu, dass jeder Teilnehmer in diesem Forum durchaus auch selbst eine simple Recherche durchführen kann.
Deine Frage, nach dem warum, habe ich sowieso als reine Rhetorik erachtet.
Ich denke aber, es ist alles gesagt und du bist nun im Bilde.
Antwort
von
vor 7 Jahren
@Stefan
Dass musst du dann natürlich selber wissen 
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @Kathrin4,
der Gesetzgeber hat bei Kündigungen nach TKG eine dreimonatige Frist vorgegeben. Keine sofortige Kündigung.
Wir greifen bei der Leitungsrecherche auf Datenbanken der Telekom zurück. Wie ein Anbieter, der Leitungen bei der Telekom anmietet, auf andere Aussagen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Es sollte vom Prinzip her auf dieselben Leitungsdatenbanken zugegriffen werden.
Gruß
Jürgen Wo.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast hilfreich
Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast hilfreich
Dann antworte ich dir gerne.
Du verhinderst durch deinen Umzug die Vertragserfüllung am vereinbarten Standort
Seit 2012 darf trotzdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
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