Solved

Sonderkündigungsrecht

6 years ago

Hallo,

 

wir sind gerade mitten im Umzug. An unserer alten Adresse  haben wir einen Vertrag mit 100mb/sec gehabt. Als wir die neue Adresse bei der Telekom gemeldet haben, wurden uns 50Mb/sec telefonisch zugesichert woraufhin wir telefonisch den Unzug veranlasst haben. Bei einem weiteren Anruf stellte sich allerdings heraus dass die Telekom uns tatsächlich nr 2mb/ sec anbieten kann. Das ist uns aber definitiv zu langsam !! Telefonisch habe ich mit Herrn [DATENSCHUTZ] und Herrn [DATENSCHUTZ] vom Kundenservice vereinbart, dass wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würden. Herr [DATENSCHUTZ] versicherte mir mehrmals, dass ich die Kündigung nicht schriftlich zukommen lassen muss, da er diese bereits veranlasst hat. Da ich nach 2 Tagen immer noch keine Bestätigung über die Kündigung erhielt, loggte ich mich soeben auf unserem  Kundenkonto ein und sah, dass unser Vertrag frecherweise auf ein Magenta L (!!) Paket mit 30mb/sec auf die neue Adresse geändert wurde, obwohl wir diese Leistung definitiv nicht erhalten ! 

Wie kann ich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? An wen/welche Adresse muss ich mich da melden ? 

 

Vielen Dank ! 

 -------------------------------------------

DATENSCHUTZ

2468

35

  • Accepted Solution

    accepted by

    6 years ago

    Hallo @Kathrin4

    der Kollege hat eine Sonderkündigung nach TKG zum 31. Januar 2019 veranlasst.

    Gruß

    Jürgen Wo.

    14

    Answer

    from

    6 years ago

    @Stefan  Wenn es dann auch freundlich geschrieben wird, ist das ja kein Problem  Fröhlich  Soll heißen, nach üblichen gesellschaftlichen Mindeststandards Zwinkernd Dazu referiere dich doch einfach mal zu den anderen (auch nicht zeitaufwändiger getippten Zwinkernd ) Antworten hier im Forum Fröhlich 

     

    Vulgarisieren im wissenschaftlichen Sprachgebrauch hat übrigens nichts mit „zu stark“ vereinfachen zu tun, sondern bezeichnet einfach die sprachliche/inhaltliche Vereinfachung von Fachjargon/komplexen und/oder fachspezifischen Inhalten damit die Information für den Laien verständlich wird. Fröhlich 

    Eine Vereinfachung bedeutet übrIgens immer eine Vernachlässigung bestimmter Inhalte. Hier zeigt sich, wie vorhin schon angedeutet, echtes Wissen. 

    Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich 

     

    Answer

    from

    6 years ago

    Kathrin4

    Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen

    Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich  

    Kathrin4

    Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich  


    Ganz vereinfacht gesagt, ich habe keine große Lust weiterhin hier mit dir unnütze  Debatten  zu betreiben.

    Ich stehe dazu, dass jeder Teilnehmer in diesem Forum durchaus auch selbst eine simple Recherche durchführen kann.

    Deine Frage, nach dem warum, habe ich sowieso als reine Rhetorik erachtet.

    Ich denke aber, es ist alles gesagt und du bist nun im Bilde.

    Answer

    from

    6 years ago

    @Stefan Kuss Dass musst du dann natürlich selber wissen Fröhlich

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • Accepted Solution

    accepted by

    6 years ago

    Hallo @Kathrin4,

    der Gesetzgeber hat bei Kündigungen nach TKG eine dreimonatige Frist vorgegeben. Keine sofortige Kündigung.

    Wir greifen bei der Leitungsrecherche auf Datenbanken der Telekom zurück. Wie ein Anbieter, der Leitungen bei der Telekom anmietet, auf andere Aussagen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Es sollte vom Prinzip her auf dieselben Leitungsdatenbanken zugegriffen werden.

    Gruß

    Jürgen Wo.

    0

  • Accepted Solution

    accepted by

    6 years ago


    @Kathrin4  schrieb:

    Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast  hilfreich Fröhlich 



    Dann antworte ich dir gerne.

    Du verhinderst durch deinen Umzug die Vertragserfüllung am vereinbarten Standort

    Seit 2012 darf trotzdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

    0

This could help you too

Solved

in  

446

0

1

Solved

in  

911

0

3

Solved

in  

3844

1

6

Solved

in  

1824

0

1

Solved

in  

623

0

5

Popular tags last 7 days

Cookies and similar technologies

We use cookies and similar technologies (including ) on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


Find more information in the Privacy Policy and Partner List.


Use of Utiq technology powered by your telecom operator


We, Telekom Deutschland GmbH, use the Utiq technology for digital marketing or analytics (as described on this consent notice) based on your browsing activity across our websites, listed here (only if you are using a supported internet connection provided by a participating telecom operator and consent on each website).

The Utiq technology is privacy centric to give you choice and control.

It uses an identifier created by your telecom operator based on your IP address and a telecom reference such as your telecom account (e.g., mobile number).

The identifier is assigned to the internet connection, so anyone connecting their device and consenting to the Utiq technology will receive the same identifier. Typically:

  • on a broadband connection (e.g., Wi-Fi), the marketing or analytics will be performed based on the browsing activities of consenting household members'.
  • on mobile data, the marketing will be more personalised, as it will be based on the browsing of the individual mobile user only.

By consenting, you confirm that you have permission from the telecom account holder to enable the Utiq technology on this internet connection.

You can withdraw this consent anytime via "Manage Utiq" at the bottom of this site or in Utiq's privacy portal ("consenthub"). For more, see Utiq's privacy statement.