Gelöst

Sonderkündigungsrecht

vor 6 Jahren

Hallo,

 

wir sind gerade mitten im Umzug. An unserer alten Adresse  haben wir einen Vertrag mit 100mb/sec gehabt. Als wir die neue Adresse bei der Telekom gemeldet haben, wurden uns 50Mb/sec telefonisch zugesichert woraufhin wir telefonisch den Unzug veranlasst haben. Bei einem weiteren Anruf stellte sich allerdings heraus dass die Telekom uns tatsächlich nr 2mb/ sec anbieten kann. Das ist uns aber definitiv zu langsam !! Telefonisch habe ich mit Herrn [DATENSCHUTZ] und Herrn [DATENSCHUTZ] vom Kundenservice vereinbart, dass wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würden. Herr [DATENSCHUTZ] versicherte mir mehrmals, dass ich die Kündigung nicht schriftlich zukommen lassen muss, da er diese bereits veranlasst hat. Da ich nach 2 Tagen immer noch keine Bestätigung über die Kündigung erhielt, loggte ich mich soeben auf unserem  Kundenkonto ein und sah, dass unser Vertrag frecherweise auf ein Magenta L (!!) Paket mit 30mb/sec auf die neue Adresse geändert wurde, obwohl wir diese Leistung definitiv nicht erhalten ! 

Wie kann ich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? An wen/welche Adresse muss ich mich da melden ? 

 

Vielen Dank ! 

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DATENSCHUTZ

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35

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Kathrin4

    der Kollege hat eine Sonderkündigung nach TKG zum 31. Januar 2019 veranlasst.

    Gruß

    Jürgen Wo.

    14

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Stefan Kuss Dass musst du dann natürlich selber wissen Fröhlich

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Kathrin4,

    der Gesetzgeber hat bei Kündigungen nach TKG eine dreimonatige Frist vorgegeben. Keine sofortige Kündigung.

    Wir greifen bei der Leitungsrecherche auf Datenbanken der Telekom zurück. Wie ein Anbieter, der Leitungen bei der Telekom anmietet, auf andere Aussagen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Es sollte vom Prinzip her auf dieselben Leitungsdatenbanken zugegriffen werden.

    Gruß

    Jürgen Wo.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren


    @Kathrin4  schrieb:

    Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast  hilfreich Fröhlich 



    Dann antworte ich dir gerne.

    Du verhinderst durch deinen Umzug die Vertragserfüllung am vereinbarten Standort

    Seit 2012 darf trotzdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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