Gelöst
Sonderkündigungsrecht
vor 6 Jahren
Hallo,
wir sind gerade mitten im Umzug. An unserer alten Adresse haben wir einen Vertrag mit 100mb/sec gehabt. Als wir die neue Adresse bei der Telekom gemeldet haben, wurden uns 50Mb/sec telefonisch zugesichert woraufhin wir telefonisch den Unzug veranlasst haben. Bei einem weiteren Anruf stellte sich allerdings heraus dass die Telekom uns tatsächlich nr 2mb/ sec anbieten kann. Das ist uns aber definitiv zu langsam !! Telefonisch habe ich mit Herrn [DATENSCHUTZ] und Herrn [DATENSCHUTZ] vom Kundenservice vereinbart, dass wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würden. Herr [DATENSCHUTZ] versicherte mir mehrmals, dass ich die Kündigung nicht schriftlich zukommen lassen muss, da er diese bereits veranlasst hat. Da ich nach 2 Tagen immer noch keine Bestätigung über die Kündigung erhielt, loggte ich mich soeben auf unserem Kundenkonto ein und sah, dass unser Vertrag frecherweise auf ein Magenta L (!!) Paket mit 30mb/sec auf die neue Adresse geändert wurde, obwohl wir diese Leistung definitiv nicht erhalten !
Wie kann ich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? An wen/welche Adresse muss ich mich da melden ?
Vielen Dank !
-------------------------------------------
2456
2
35
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Akzeptierte Lösung
Jürgen Wo.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Jürgen Wo.
vor 6 Jahren
der Kollege hat eine Sonderkündigung nach TKG zum 31. Januar 2019 veranlasst.
Gruß
Jürgen Wo.
2
14
Ältere Kommentare anzeigen
Kathrin4
Antwort
von
Jürgen Wo.
vor 6 Jahren
@Stefan Dass musst du dann natürlich selber wissen
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Jürgen Wo.
Akzeptierte Lösung
Jürgen Wo.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Kathrin4
vor 6 Jahren
Hallo @Kathrin4,
der Gesetzgeber hat bei Kündigungen nach TKG eine dreimonatige Frist vorgegeben. Keine sofortige Kündigung.
Wir greifen bei der Leitungsrecherche auf Datenbanken der Telekom zurück. Wie ein Anbieter, der Leitungen bei der Telekom anmietet, auf andere Aussagen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Es sollte vom Prinzip her auf dieselben Leitungsdatenbanken zugegriffen werden.
Gruß
Jürgen Wo.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Jürgen Wo.
Akzeptierte Lösung
der_Lutz
akzeptiert von
Kathrin4
vor 6 Jahren
Dann antworte ich dir gerne.
Du verhinderst durch deinen Umzug die Vertragserfüllung am vereinbarten Standort
Seit 2012 darf trotzdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz