Gelöst

Sonderkündigungsrecht

vor 7 Jahren

Hallo,

 

wir sind gerade mitten im Umzug. An unserer alten Adresse  haben wir einen Vertrag mit 100mb/sec gehabt. Als wir die neue Adresse bei der Telekom gemeldet haben, wurden uns 50Mb/sec telefonisch zugesichert woraufhin wir telefonisch den Unzug veranlasst haben. Bei einem weiteren Anruf stellte sich allerdings heraus dass die Telekom uns tatsächlich nr 2mb/ sec anbieten kann. Das ist uns aber definitiv zu langsam !! Telefonisch habe ich mit Herrn [DATENSCHUTZ] und Herrn [DATENSCHUTZ] vom Kundenservice vereinbart, dass wir gerne von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würden. Herr [DATENSCHUTZ] versicherte mir mehrmals, dass ich die Kündigung nicht schriftlich zukommen lassen muss, da er diese bereits veranlasst hat. Da ich nach 2 Tagen immer noch keine Bestätigung über die Kündigung erhielt, loggte ich mich soeben auf unserem  Kundenkonto ein und sah, dass unser Vertrag frecherweise auf ein Magenta L (!!) Paket mit 30mb/sec auf die neue Adresse geändert wurde, obwohl wir diese Leistung definitiv nicht erhalten ! 

Wie kann ich von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? An wen/welche Adresse muss ich mich da melden ? 

 

Vielen Dank ! 

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DATENSCHUTZ

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35

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Kathrin4

      der Kollege hat eine Sonderkündigung nach TKG zum 31. Januar 2019 veranlasst.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      14

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Stefan  Wenn es dann auch freundlich geschrieben wird, ist das ja kein Problem  Fröhlich  Soll heißen, nach üblichen gesellschaftlichen Mindeststandards Zwinkernd Dazu referiere dich doch einfach mal zu den anderen (auch nicht zeitaufwändiger getippten Zwinkernd ) Antworten hier im Forum Fröhlich 

       

      Vulgarisieren im wissenschaftlichen Sprachgebrauch hat übrigens nichts mit „zu stark“ vereinfachen zu tun, sondern bezeichnet einfach die sprachliche/inhaltliche Vereinfachung von Fachjargon/komplexen und/oder fachspezifischen Inhalten damit die Information für den Laien verständlich wird. Fröhlich 

      Eine Vereinfachung bedeutet übrIgens immer eine Vernachlässigung bestimmter Inhalte. Hier zeigt sich, wie vorhin schon angedeutet, echtes Wissen. 

      Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich 

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Kathrin4

      Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen

      Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich  

      Kathrin4

      Wenn ein grundlegendes Verständnis über komplexe Vorgänge vorliegt, kann ich diese sprachlich/inhaltlich so weit vereinfachen, dass eine sinngemäße Übertragung der zu Grunde liegenden Logik  noch vorliegt ohne dass eben alle zur Ableitung dieser Logik vorliegenden Faktoren genannt werden müssen Fröhlich  


      Ganz vereinfacht gesagt, ich habe keine große Lust weiterhin hier mit dir unnütze  Debatten  zu betreiben.

      Ich stehe dazu, dass jeder Teilnehmer in diesem Forum durchaus auch selbst eine simple Recherche durchführen kann.

      Deine Frage, nach dem warum, habe ich sowieso als reine Rhetorik erachtet.

      Ich denke aber, es ist alles gesagt und du bist nun im Bilde.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Stefan Kuss Dass musst du dann natürlich selber wissen Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Kathrin4,

      der Gesetzgeber hat bei Kündigungen nach TKG eine dreimonatige Frist vorgegeben. Keine sofortige Kündigung.

      Wir greifen bei der Leitungsrecherche auf Datenbanken der Telekom zurück. Wie ein Anbieter, der Leitungen bei der Telekom anmietet, auf andere Aussagen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Es sollte vom Prinzip her auf dieselben Leitungsdatenbanken zugegriffen werden.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Kathrin4

      Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast hilfreich

      Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast  hilfreich Fröhlich 

      Kathrin4

      Bis auf die überhebliche Art finde ich deine Aussagen sogar fast  hilfreich Fröhlich 



      Dann antworte ich dir gerne.

      Du verhinderst durch deinen Umzug die Vertragserfüllung am vereinbarten Standort

      Seit 2012 darf trotzdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

      0

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