Gelöst

Kündigung Hardware

vor 8 Jahren

Hallo, ich zahle schon weit ber 2 Jahre Miete für meinen Speedport.

Kann ich ihn nach einer Kündigung behalten, oder muß ich dann weiter Miete zahlen?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Wenn Du den Mietvertrag kündigst, dann musst Du den Router grundsätzlich zurückschicken (außer es ist ein ganz altes Gerät, dann teilt die Telekom Dir das mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist).

       

      Schickst Du den Router nicht wie erforderlich zeitnah zurück, so wird Dir Schadenersatz in Rechnung gestellt. Durch diese Zahlung wirst Du allerdings nicht Eigentümer des Gerätes - was insbesondere heißt, dass Du da keine gesetzliche Gewährleistung erhältst wie das wäre, wenn der Schadenersatz einen Kauf darstellen würde.

       

      Das mit zwei Jahre die Miete bezahlen darfst Du nicht mit einem Mietkauf verwechseln. Das ist nur Miete.

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Danke für die Antwort.Hat mir geholfen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Herzlich willkommen @Schmidt-Preetz

       

      Hier www.telekom.de/retoure kann der Retourenschein ausgedruckt werden , alles weitere steht dort im Retourenportal! Das Altgerät muss i.d.R zurückgeschickt werden , außer es ist gekauft oder zu alt 

       

      Viele Grüße 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Danke für die Antwort.Hat mir geholfen

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    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

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