Gelöst
Kündigung wegen Umzug
vor 3 Jahren
Moin!
Ich brauche Hilfe. Am 15.5.22 habe ich mich umgemeldet, nachdem ich meine vorherige Wohnung wegen eines Brandes verlor.
Ich schickte der Telekom die Meldebestätigung und den Hinweis, dass ich kündige, weil ich örtlich bedingt keinen Festnetzanschluss bekommen kann.
ich führte mehrere Telefonate, bis es mir irgendwann zu blöd wurde. Ich schickte erneut eine Beschwerde mit dem Scan der Bestätigung, doch seither soll ich immer höhere Beträge zahlen für eine Leistung die ich mehrfach einwandfrei gekündigt habe und die ich ja auch nicht einmal mehr nutzen kann.
ich meine, gern darf die Telekom hier ausbauen, aber das wird zeitnah wohl nicht passieren.
Ich bitte um Hilfe, damit nicht auch noch ein Inkassounternehmen damit beauftragt wird.
besten Dank.
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vor 3 Jahren
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vor 3 Jahren
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vor 3 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @shuzzle
Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!
Kundennummer, HandyNr., Zeitfenster
Danach bitte hier nochmals melden!
Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!
Danke
schöne Grüsse
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe entsprechend hinterlegt.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@shuzzle
Wegen Umzug kann man nicht einfach kündigen.
Man muss tatsächlich einen Umzug beauftragen. Dann, wenn die Telekom feststellt, dass sie gar nicht liefern kann, kann gekündigt werden.
Gleiches gilt für einen telefonisch beauftragten Umzug 'nach TKG '. Dann gibt es ein Recht auf Sonderkuendigung, wenn Dein Vertrag nicht wie vorher geleistet werden kann. Z.B statt 100 nur 50
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
nachdem ich meine vorherige Wohnung wegen eines Brandes verlor. Ich schickte der Telekom die Meldebestätigung und den Hinweis, dass ich kündige, weil ich örtlich bedingt keinen Festnetzanschluss bekommen kann.
Ich schickte der Telekom die Meldebestätigung und den Hinweis, dass ich kündige, weil ich örtlich bedingt keinen Festnetzanschluss bekommen kann.
Du hast den falschen Weg gewählt.
Du hättest einfach einen Umzug melden sollen und wenn dann durch die Telekom (nicht durch dich!) festgestellt wird, dass an dieser Adresse kein Telekomanschluss möglich ist, wird dir das Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke Dir und auch den anderen, die mich ebenfalls darauf hingewiesen haben.
Wieder etwas gelernt. Man lernt ja nie aus.
Ich habe nie behauptet, alles richtig gemacht zu haben, aber mich auch auf die Aussage am Telefon verlassen.
Ich hoffe, am Ende wird alles gut.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich hoffe, am Ende wird alles gut.
Am Ende ist alles egal!
Aber soweit sind wir ja noch nicht!
😉
Antwort
von
vor 3 Jahren
Dann liegt es in der Entscheidung der Telekom, ob sie "buddelt" oder ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Kündigung wird für die Telekom billiger als buddeln. 😄
Da wird wohl bei der Hotline mal wieder einiges schief gelaufen sein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
@shuzzle
Ein Umzug ist keine sofortige Grundlage für ein Recht auf Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen und wenn an deiner neuen Adresse der Anschluss nicht 1:1 geschaltet werden kann, DANN räumt dir die Telekom das recht ein, aber nur dann.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @shuzzle
vielen Dank für das nette Gespräch.
Wie vereinbart, habe ich die Kollegen informiert, dass der Anschluss rückwirkend zum 30.6.2022 gekündigt wird. Ich werde dich auf dem Laufenden halten.
Viele Grüße Türkan Ü.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Also der Vertrag ist zumindest schon mal "verschwunden" und die Optionen ebenfalls entfernt.
Danke für die Hilfe!
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @shuzzle,
habe dich noch gefunden.
Vielen Dank für die netten Gespräche. Der Anschluss ist gekündigt und das Buchungskonto ist ausgeglichen.
Ich wünsche alles Gute und vielleicht beauftragst du den nächsten Anschluss wieder bei uns.
Viele Grüße Türkan Ü.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Vielen lieben Dank für die tolle, unkomplizierte Hilfe. Ich wurde stets über die nächsten Schritte informiert und das Problem wurde direkt behoben.
Ganz toll! Danke!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von