Gelöst

Kündigung wegen Wohnungszusammenlegung

vor 8 Jahren

Frage: ich ziehe aufgrund einer Wohnungszusammenlegung  um und kann kündigen...mit 3 Monaten Vorlauf. Aber um das Kündigungsformular absenden zu können, wird die Ummeldebescheinigung verlangt. Das habe ich aber erst in 3 Monaten wenn ich mich umgemeldet habe. Wenn ich erst dann kündige habe ich noch 3 Monate vor mir...

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @mi-dyhringer,

       

      schau bitte hier:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

       

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)

      VG Gurke

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

       es gibt keinen Mietvertra, weil es sich um Eigentum handellt...

       


      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @mi-dyhringer

       

      In Deinem Spoiler ist nichts drin. Zwinkernd

       

      Was heißt, es gibt keinen Mietvertrag?

      Wie willst Du der Telekom gegenüber denn nachweisen, dass Du tatsächlich umziehst?

      Wenn Du jetzt kündigen möchtest, weil Du in 3 Monaten umziehst, dann geht das nur, wie bereits mehrfach mitgeteilt, indem Du Mietvertrag oder Meldebstätigung einreichst.

       

      Entschuldige bitte, wenn ich das mal so schreiben muss:

      Wenn das nicht notwendig wäre, dann könnte jeder bequem auf Vertrauen vorzeitig kündigen und dann das Vertrauen missbrauchen anschließend, indem er nicht liefert. Da der Vertrag dann zu Ende ist, bevor geliefert werden kann, wäre das eine prima Alternative, Mindestvertragslaufzeiten zu umgehen und einen missliebiegen Vertrag vorzeitig zu beenden.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Dann gibt es sicher einen Kaufvertrag. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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