Gelöst

kündigung

vor 4 Jahren

Hallo liebe Community,

 

ich habe das Problem, dass die Telekom meine Kündigung trotz Zusammenzug /Haushaltsauflösung nicht akzeptiert. Ich ziehe mit meiner Freundin zusammen und wir behalten ihren Vertrag/Tarif.

 

Den Grund, der im Brief genannt wird, verstehe ich nicht: 

"Wir verstehen Ihren Wunsch - können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden. Denn es gibt in diesem Fall keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Die Rufnummer, die Sie uns genannt haben, gehört nicht zu einem Anschluss der Telekom mit Mindestvertragslaufzeit. Deshalb können wir einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht zustimmen"

 

Dieser Satz ergibt für mich überhaupt keinen Sinn: 

Wenn es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, wieso kann ich dann nicht sofort den Vertrag beenden? Das ist doch ein Wiederspruch. 

 

War mal wieder klar – immer hat man Ärger mit sowas. Könnt ihr mir helfen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

 

562

7

    • vor 4 Jahren

      @Givanildo 

       

      welchen Vertrag hat denn deine Freundin genau mit welcher Laufzeit und was hast du für einen Vertrag den du da auflösen willst?

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      zu Deutsch, deine Freundin hat keinen Vertrag mit der Telekom UND der eine Mindestlaufzeit hat.

      Nur bei einer  Haushaltszusammenlegung bei der beide Tarife von der Telekom sind und der auch noch eine Zeitlang fortgeführt werden muss, erlaubt diese aus Kulanz die Kündigung des zuziehenden Partners. 

       

      Umzug beauftragen nach §46 TKG über die Hotline und wenn dann die Telekom nicht die gleiche Leitung liefern kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Mach's bald, denn in ein paar Tagen wird es ein Monat mehr

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Eine Sonderkündigungsmöglichkeit auf Kulanz wird nur eingeräumt, wenn dort ein Telekom Festnetzanschluss vorhanden ist.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Givanildo Klingt eher so als wenn deine Freundin bei einem anderen Anbieter ist, dann hast du natürlich die Laufzeit am Pöppes.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Givanildo

      Dieser Satz ergibt für mich überhaupt keinen Sinn: Wenn es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, wieso kann ich dann nicht sofort den Vertrag beenden? Das ist doch ein Wiederspruch.

      Dieser Satz ergibt für mich überhaupt keinen Sinn: 

      Wenn es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, wieso kann ich dann nicht sofort den Vertrag beenden? Das ist doch ein Wiederspruch. 

      Givanildo

      Dieser Satz ergibt für mich überhaupt keinen Sinn: 

      Wenn es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, wieso kann ich dann nicht sofort den Vertrag beenden? Das ist doch ein Wiederspruch. 


      Den Widerspruch sieht sonst vermutlich niemand.

       

      Wenn der Anschluss dort bei einem anderen Anbieter ist, dann kannst Du einen Umzug Deines Anschlusses gem. TKG beauftragen - telefonisch (!) oder im Shop, nicht online. Und wenn dabei rauskommt, dass der Umzug so nicht möglich ist, dann kannst Du mit Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende außerordentlich kündigen.

      0

    • vor 4 Jahren

      Guten Morgen @Givanildo,

      wie bereits die andere User geschrieben haben, funktioniert eine Kulanz Kündigung in diesem Fall nicht.
      Bitte beauftrage einen Umzug nach TKG an die neue Adresse.

      Liebe Grüße
      Stella A.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank an euch alle!

      OK, dann verstehe ich das auch.

      finde ich auch ok, aber wenn das vorher

      transparenter kommuniziert würde,

      wäre es vermutlich einfacher für alle Seiten 🙂

      Einen schönen Donnerstag euch allen! 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

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