Kündigungsaufhebung durch Portierungsauftrag

vor 3 Jahren

Ich weiss mir nicht mehr zu helfen. Ich habe bei der Telekom fristgerecht gekündigt. Habe auch

eine schriftliche Kündigungsbestätigung zum 13.10.2021 bekommen. Ich bin dann zu einem anderen

Anbieter gegangen und habe dort einen neuen Vertrag abgeschlossen und einen Portierungsauftrag

zur Mitnahme unserer Rufnummer in Auftrag gegeben.  Der Portierungsauftrag wurde jedoch im Auftrag

von uns durch den neuen Anbieter wieder bei der Telekom zurückgenommen, weil uns das alles zu 

umständlich war. Wir haben also die Rufnummer nicht portiert.

 

Nun bekomme ich von der Telekom ganz normal die nächste Rechnung für November. Bei meinem 

Anruf bei der Telekom, dass ich die Kündigungsbestätigung schriftlich vorliegen haben und nicht

verstehen kann, warum ich nun eine Rechnung für den nächsten Monat erhalte, in dem ich kein 

Telekomkunde mehr bin, hat mir dieser erklärt, dass unsere eigene Kündigung durch den Portierungs-

auftrag  ausser Kraft getreten wäre und der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert hätte!!!! 

Wir sind verzweifelt und wissen nicht mehr, was wir machen können. Ein ganzes Jahr weiter zahlen ohne

Leistung und Anschluß - das kann doch nicht wahr sein, dass wir das hinnehmen müssen. 

Kann uns jemand helfen, da rauszukommen??

Im Voraus vielen Dank!

 

 

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @nailscomplete  schrieb:
    Kündigungsbestätigung zum 13.10.2021

    Das System hängt immer hinterher. Du bekommst mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift. .. Die Bestätigung zählt.

     

    Angepasst

     

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @CobraCane  schrieb:
    Wenn die Hotline sagt dass die Kündigung storniert wurde,

    überlesen, danke für den HInweis..

     

    Beitrag angepasst.

  • vor 3 Jahren

    Hallo @nailscomplete 


    @nailscomplete  schrieb:

    Ich bin dann zu einem anderen

    Anbieter gegangen und habe dort einen neuen Vertrag abgeschlossen und einen Portierungsauftrag

    zur Mitnahme unserer Rufnummer in Auftrag gegeben.  Der Portierungsauftrag wurde jedoch im Auftrag

    von uns durch den neuen Anbieter wieder bei der Telekom zurückgenommen, weil uns das alles zu 

    umständlich war.

    Und genau da liegt das Problem @nailscomplete 

    Sie haben nach der Kündigung, eine erneute Kündigung aussprechen lassen durch den neuen Anbieter. Diese Storniert somit ihre Kündigung.

    Es wäre so ein Anbieterwechsel erfolgt ohne das Sie einen Tag ausfall hätten.

    Dies haben Sie aber storniert, somit wurde die Kündigung des neuen Anbieters auch storniert.

    Somit liegt dann keine Kündigung vor.

     

    Hinterlege Sie bitte Ihre Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

     

    Die Daten können nur das Team und Sie sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

    Geben Sie kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

    0

  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @nailscomplete  schrieb:

    Ich bin dann zu einem anderen

    Anbieter gegangen und habe dort einen neuen Vertrag abgeschlossen und einen Portierungsauftrag

    zur Mitnahme unserer Rufnummer in Auftrag gegeben.

    Das macht man ja auch nicht so - ist mittlerweile schon jahrelang bekannt.

    Grundregel: Wer im Festnetz künftig keinen Anschluss mehr haben möchte, der kündigt selber.

    Wer einen Anbieterwechsel machen möchte, der kündigt nicht selbst sondern beauftragt rechtzeitig den neuen Anbieter.

    Ist keine Erfindung der Telekom sondern das Verfahren ist so auch von der Bundesnetzagentur kommuniziert.

     

    Wer aber selbst gekündigt hat, dann einen neuen Anbieter beauftragt - der muss dem neuen Anbieter zumindest die Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters zukommen lassen.

     

    Und wer dann wieder etwas ändert... na ja, irgendwann hat man sich mit dem ganzen Hin und Her so verheddert... da fällt es schwer, nicht "selber schuld" zu schreiben.

     

    Ein möglicher Lichtblick für Dich: ab 1.12. gilt das geänderte Telekommunikationsgesetz. MÖGLICHERWEISE kannst Du am 1.12. kündigen, denn nach 24 Monaten soll man dann jeden Monat kündigen können.

    Fraglich ist für mich aber immer noch ein wenig, ob das auch für Altverträge gilt, die aktuell in einer 12-monatigen automatischen Verlängerung sind.

     

    Ansonsten... vielleicht hat ein Teamie noch eine findige Idee...

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @nailscomplete ,

    ich schaue mir das gerne einmal an, dafür bitte, wie schon von z.B. von @CobraCane angesprochen, die Daten im Profil hinterlegen und uns eine kurze Rückmeldung geben.

    Viele Grüße Leona W.

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @nailscomplete  schrieb:

    Hallo Leona,

    hattest du schon Zeit,  meine Angelegenheit anzusehen?

     

    Danke im Voraus

    @Leona W.  zur Information.

     

    @nailscomplete 

    Wenn du jemanden rufen willst, nutze das @-Symbol und wähle einen Namen aus. So bekommt es der/die Betreffende auch mit.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 3 Jahren

    ich habe die Daten hinterlegt!

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @nailscomplete  schrieb:
    ich habe die Daten hinterlegt!

    @Leona W.  zur Info

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @nailscomplete,

    sorry für die späte Reaktion. Wann passt es mit dem Rückruf? Dann können wir gerne dadrüber schauen.

    Viele Grüße Türkan Ü.

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @nailscomplete,

    bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung auf Ihre Anfrage.
    Wie ich sehe, konnte das Anliegen aber bereits gelöst werden.
    Ihr Anschluss wurde zwischenzeitlich rückwirkend zum 13.10. gekündigt.

    Viele Grüße

    Torsten S.

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