Gelöst

Kündigungsfrist nach Vertragsübernahme eines Altvertrags nach Tod des Ehemann

vor 6 Jahren

Hallo.

Meine Mutter hat den über 30 Jahren alten Vertrag Ihres verstorbenenen Ehemanns übernommen (nur Telefonie, kein DSL oder sonstiges).

Sie wollte von Anfang an zu einen anderen Anbieter wechseln. Den bestehenden Vertrag Ihrers Mannes hat Sie übernommen und nicht gekündigt, da Sie die Telefonnumer mitnehmen wollte.

 

Nun hat Sie im 11.2018 die Vertragsübernahme bestätigt bekommen und sofort danach einen Anbieterwechsel eingeleitet.

Nun wurde seitens der Telekom eine Kündigungsfrist von einem Jahr festegelegt.

 

Meine Frage.

Der Vertrag wurde übernommen und nicht neu ausgestellt.

Wie kann hier 1 Jahr Kündigungsfrist greifen.

 

Vielen Dank fürs rege Antworten an die Telekom im vorraus.

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    • vor 6 Jahren


      @alex_1968  schrieb:

      Nun wurde seitens der Telekom eine Kündigungsfrist von einem Jahr festegelegt.


      Das hast Du falsch verstanden.

       

      Wenn nicht rechtzeitig vor Laufzeiteende gekündigt wird, dann verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.

      Das galt für den verstorbenen Vater (mein Beileid übrigens) genauso wie jetzt für Deine Mutter, da sie den Vertrag übernommen hat.

      Da entscheiden u.U. wenige Tage ob es "jetzt" noch geht oder ob es erst in 12 Monaten geht.

       

      Die Kündigungsfrist ist nur 1 Monat - aber die Konsequenz der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist die, dass der Vertrag erst 12 Monate später beendet wird.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      So habe ich es mir von der Logik auch im Kopf "zusammen gebaut".

       

      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.

       

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.

       

      So ist das Leben Traurig

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      alex_1968

      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.

      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.
      alex_1968
      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.

      Das ist ja auch korrekt. Die Frage ist nur die, auf wann die Kündigung greift.

       

      alex_1968

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.

      alex_1968

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.


      Warum sollte er. Das hätte ich ziemlich sicher auch nicht erwähnt weil das doch klar ist, dass es bei jedem Vertrag von vorneherein zwei wichtige Dinge gibt

      1. die Kündigungsfrist
      2. die Laufzeit

      Willst Du den DSL Anbieter wechseln, dann musst Du bei der Telekom spätestens einen Monate vor Laufzeitende gekündigt haben. Bei vielen anderen Anbietern musst Du übrigens mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Laufzeitende gekündigt haben. Genauer gesagt ist es sogar so, dass man im Bereich Festnetz ja nicht selber kündigen soll sondern den neuen Anbieter beauftragen soll. Der benötigt ein paar Tage um den Auftrag abzuwickeln, sodass da letztlich eine effektive Kündigungsfrist von ca. 6 Wochen rauskommt im Falle der Telekom als bisherigen Anbieter.

       

      Wenn Du die Kfz-Versicherung wechseln willst, dann musst Du auch mit einer Frist von 1 Monat kündigen vor Jahresende.

       

      Bei Prepaid ist die Kündigungsfrist 0 Tage und die Mindestlaufzeit ist 0 Tage - sprich wenn Du da heute anrufst, dann ist u.U. nach dem Gespräch die SIM bereits deaktiviert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      alex_1968

      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.

      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.
      alex_1968
      Leider hat es ein netter Mitarbeiter der Telekom in 2018 telefonisch so dargestellt das wir danach kündigen können und dann eben den Anbieter wechseln dürfen.

      Das ist ja auch korrekt. Die Frage ist nur die, auf wann die Kündigung greift.

       

      alex_1968

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.

      alex_1968

      Die die Kleinigkeit, das wir dann noch Fristen einzuhalten haben wurde leider nicht telefnisch hingewiesen.


      Warum sollte er. Das hätte ich ziemlich sicher auch nicht erwähnt weil das doch klar ist, dass es bei jedem Vertrag von vorneherein zwei wichtige Dinge gibt

      1. die Kündigungsfrist
      2. die Laufzeit

      Willst Du den DSL Anbieter wechseln, dann musst Du bei der Telekom spätestens einen Monate vor Laufzeitende gekündigt haben. Bei vielen anderen Anbietern musst Du übrigens mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Laufzeitende gekündigt haben. Genauer gesagt ist es sogar so, dass man im Bereich Festnetz ja nicht selber kündigen soll sondern den neuen Anbieter beauftragen soll. Der benötigt ein paar Tage um den Auftrag abzuwickeln, sodass da letztlich eine effektive Kündigungsfrist von ca. 6 Wochen rauskommt im Falle der Telekom als bisherigen Anbieter.

       

      Wenn Du die Kfz-Versicherung wechseln willst, dann musst Du auch mit einer Frist von 1 Monat kündigen vor Jahresende.

       

      Bei Prepaid ist die Kündigungsfrist 0 Tage und die Mindestlaufzeit ist 0 Tage - sprich wenn Du da heute anrufst, dann ist u.U. nach dem Gespräch die SIM bereits deaktiviert.

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @alex_1968,

      herzlich willkommen und vielen Dank für den gestellten Beitrag hier bei uns in der Community.

      Genauso ist es, Sie und Ihre Mutter, dürfen bei uns natürlich schon jetzt über den ausgesuchten Neuen Anbieter, das einreiche lassen und bekommen dann Ihr genaues Datum mitgeteilt.

      Liebe Grüße
      Sandra Ha.

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      Uneingeloggter Nutzer

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