Leitung wird nicht geschalten

vor 3 Jahren

Hallo!

 

Seit nunmehr 8 Wochen bin ich dank des Verschuldens meiner Vormieterin bereits komplett ohne Festnetz und Internet.

Und als Mitarbeiter eines Serverhosters kann ich mir das nicht mehr länger erlauben.

 

Jetzt wurde vom Anbieter der Vormieterin am 17.11.2021 die belegte Leitung freigegeben und mir auch telefonisch sowie schriftlich bestätigt.  Die Telekom meint aber am 19.11., dass die Leitung noch als belegt angezeigt wird und nicht geschalten werden kann.

Nach einem abermaligen Anruf bei dem Anbieter der Vormieterin wurde mir mittlerweile zum 3. Mal bestätigt, dass die Leitung am 18.11. als "Frei" gemeldet wurde.

Was kann ich jetzt noch tun, damit ich endlich zu meinem Anschluss komme.

Telefonisch werde ich jedes Mal mit dem Verweis "Da können wir auch nicht helfen" bei der Telekom abgefertigt. 

 

Ich sitze jetzt hier mit einer freien Leitung, die nicht geschalten werden will.

Das Schreiben, wo die Freigabe der Leitung angekündigt wurde, habe ich bereits hochgeladen. 

Was kann ich noch tun, um die Telekom dazu zu bewegen, die freie Leitung auch zu schalten? Kann sich die Telekom denn nicht mit dem ehemaligen Leitungsmieter in Verbindung setzen?

Mit der drohenden Pflicht zum Homeoffice sehe ich mich mittlerweile auch der Gefahr einer Kündigung gegenübergestellt. 

Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Niemand will sich hierbei bewegen und ich sehe aktuell meiner 9. (!) Woche ohne Anschluss entgegen.

Eine Baumaßnahme wurde zwar ebenfalls angefragt, hat sich aber seit über 4 Monaten um keinen Millimeter bewegt.

 

 

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @tobik1  schrieb:
    Mit der drohenden Pflicht zum Homeoffice sehe ich mich mittlerweile auch der Gefahr einer Kündigung gegenübergestellt. 

    Meinst du vom Arbeitgeber?

    Wenn ja, ist er verpflichtet, eine Alternative Lösung anzubieten.

     

    Ich rufe mal das Team, damit dir nun schnell geholfen werden kann..

     

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @der_Lutz 

    Ich sag ja, Thread nicht gelesen. Es geht um die aktuelle Situation mit Corona, nicht um einen vertraglich festgelegten Homeoffice-Arbeitsplatz.

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    @tobik1 

     

    Team ist nun informiert. Bitte etwas Geduld.  Gib im Profil (Link in meiner Signatur) noch an, im 3.Fenster unter weitere Informationen, wann du immer am besten tel. zu erreichen bist.

     

     

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  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo und willkommen @tobik1,

    ich schaue mir das gerne mal genauer an - wann würde denn ein Gespräch am besten passen?

    Liebe Grüße
    Nicole G.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren


    @tobik1  schrieb:
    . . . . .

    Jetzt wurde vom Anbieter der Vormieterin am 17.11.2021 die belegte Leitung freigegeben und mir auch telefonisch sowie schriftlich bestätigt.  Die Telekom meint aber am 19.11., dass die Leitung noch als belegt angezeigt wird und nicht geschalten werden kann.

     . . . . . .


    Wenn diese Freigabe bei der Telekom eingegangen ist, dauert es durchaus noch ein paar Tage, bis diese Freigabe durch alle Systeme gelaufen ist.

    Erst dann kann dein Anschluss geschaltet werden.

     

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    @tobik1 

     

    Mit der drohenden Pflicht zum Homeoffice sehe ich mich mittlerweile auch der Gefahr einer Kündigung gegenübergestellt. 

    Das geht in den Risikobereich des Arbeitsgebers. Dieser ist verpflichtet, dass seine Mitarbeiter über die notwendige Ausrüstung für ihre Tätigkeit verfügen. Dann gilt eben die Präsenzpflicht im Büro. 

     

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    @CobraCane 

    Ich habe gelesen 

     


    @tobik1  schrieb:
    Mit der drohenden Pflicht zum Homeoffice sehe ich mich mittlerweile auch der Gefahr einer Kündigung gegenübergestellt. 

    Und das ist mit der gesetzlichen Lage nicht zu vereinbaren. 

    Wenn der AG jemand ins Homeoffice schickt dann muss der AG sich kümmern, sind die Voraussetzungen nicht gegeben gibt es kein Homeoffice aber keine Kündigung. 

    11

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Bezieht sich auf den Telearbeitsplatz, im Unterschied zum Homeoffice:

    Und wann wird das HomeOffice zum Telearbeitsplatz? An welcher Stelle sollen dann auf einmal die Gesetze nicht mehr gelten?

    Nur weil jetzt HomeOffice als Synonym für einen Telearbeitsplatz verwendet wird soll es anders werden?

     

    https://cms.law/de/deu/publication/homeoffice-telearbeit-und-mobiles-arbeiten

     

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Unterschied-mobile-Arbeit-und-Telearbeit-article22145253.html#:~:text=Die%20Arbeit%20im%20Homeoffice%20ist,aber%20nicht%20weiter%20gesetzlich%20definiert.

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