Gelöst

Magenta Eins Vorteil (Festnetz auf Vater, Mobilfunk auf Tochter, aber unterschiedliche Adressen)

vor 6 Jahren

Hallo,

ich würde gerne wissen ob es möglich ist, den Magenta Eins Vorteil zu erhalten, wenn der Festnetzvertrag auf mich (den Vater) und der Mobilfunkvertrag auf meine Tochter läuft.

Sie ist zum studieren ausgezogen und auch am Studienort gemeldet.

Verträge sind MagentaZuhause M und MagentaMobil M Young.

MfG

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @marcochristmann 

      es dürfen Verträge verschiedener Personen sein.

      ABER: die VertragsAdresse muss identisch sein.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Spricht denn etwas dagegen, die Vertragsanschrift bei dir zu belassen? Der Name dürfte ja weiterhin passen und Studium ist ja auch eher "temporär" und sie kommt ja sicher auch mal nach Hause.

      Sprich: Bleibt das ein Zweitwohnsitz? Dann spräche ja nichts dagegen die Anschrift so zu belassen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Sie studiert Lehramt und wird danach auch nicht wieder (nach Hause) zurückziehen.
      Daher soll auch der Mobilfunk Vertrag komplett auf sie laufen.

       

      "ABER: die VertragsAdresse muss identisch sein."
      Das ist dann also nicht leider nicht möglich. Auch nicht durch Einverständniserklärungen? 

       

      MfG

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      marcochristmann

      [...] soll auch der Mobilfunk Vertrag komplett auf sie laufen.[...]

      [...] soll auch der Mobilfunk Vertrag komplett auf sie laufen.[...]

      marcochristmann

      [...] soll auch der Mobilfunk Vertrag komplett auf sie laufen.[...]


      Kann er doch. Wie schon geschrieben: der Vertrag darf auch auf eine andere Person lauten.

      marcochristmann

      [...] "ABER: die VertragsAdresse muss identisch sein." Das ist dann also nicht leider nicht möglich. Auch nicht durch Einverständniserklärungen? [...]

      [...]

      "ABER: die VertragsAdresse muss identisch sein."
      Das ist dann also nicht leider nicht möglich. Auch nicht durch Einverständniserklärungen? 

      [...]

      marcochristmann

      [...]

      "ABER: die VertragsAdresse muss identisch sein."
      Das ist dann also nicht leider nicht möglich. Auch nicht durch Einverständniserklärungen? 

      [...]


      Einverständniserklärungen ändern daran nichts. Es ist ausschlaggebend, dass die Vertragsadressen identisch sind (also: PLZ, Ort, Straße, Hausnr.).

      marcochristmann

      Sie studiert Lehramt und wird danach auch nicht wieder (nach Hause) zurückziehen.[...]

      Sie studiert Lehramt und wird danach auch nicht wieder (nach Hause) zurückziehen.[...]

      marcochristmann

      Sie studiert Lehramt und wird danach auch nicht wieder (nach Hause) zurückziehen.[...]


      Solange sie studiert, kann man leicht zwei Wohnsitze bei den Gemeinden angeben. Ist bei Studierenden üblich. Der Hauptwohnsitz ist dann in der Regel die Adresse bei den Eltern zuhause, der Zweitwohnsitz am Studienort. Und wer schreibt ihr dann vor, dass sie die Vertragsadresse ihres Mobilfunkvertrages dann unbedingt wie ihren Zweitwohnsitz haben muss? Wenn sie zwei Wohnsitze in Deutschland hat, kann sie bei Mobilfunkverträgen doch wählen, welchen sie als Vertragsadresse angibt. Dann nimmt sie praktischerweise einfach die Adresse, welche mit deiner Adresse identisch ist. Damit Ihr beide etwas von MagentaEins haben könnt.

       

      https://www.telekom.de/start/magenta-eins

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @marcochristmann,

      vielen Dank für Ihren Beitrag und herzlich Willkommen in unserer Community. Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Fröhlich

      @Sherlocka konnte Ihnen hier bereits die richtige Antwort liefern. Die Vertragsadressen müssen identisch sein. Hier können auch Einverständniserklärung leider nichts an der Situation ändern.
      Darüber hinaus haben Sie hier ja auch bereits eine alternative Möglichkeit genannt bekommt. Wäre dies keine möglich Lösung in Ihrem Fall? Ich gehe ja mal davon aus, dass Ihre Tochter mit Ihnen regelmäßig Kontakt hat und es hier demnach nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann.

      Beste Grüße

      Sarah W.

      0

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