Mahnkündigung / nachträgliche Portierung der alten Rufnummer für Neuvertrag

vor 2 Jahren

Wertes Telekom Team,

bei der Untersuchung eines vermeindlichen Router-/DSL-Ausfalls habe ich in der Emailablage die automatisch abgelegten Nachrichten für den Anschluß gelesen.
Hierin befanden sich Mahnungen und auch eine Kündigungsmitteilung (Konstellation/Ursache s.u.)
Rücksprache beim Provider (Congstar) hat ergeben, daß der Anschluß nicht wieder aktiviert werden kann und die Rufnummer auch bei einem Neuvertrag nicht wieder zurückgeholt werden kann.
Hierfür müsste ein Provider genutzt werden, der die "nachträgliche Portierung" anbietet.
Durch dieses Forum meine ich verstanden zu haben, das die Telekom diese Portierung anbieten kann.

Ich würde gerne einen Neuvertrag bei der Telekom abschließen, möchte jedoch sichergestellt haben, daß die alte Nummer wieder "zurückgeholt" und weiter genutzt werden kann.
Diese war seit über 50Jahren unsere Nummer...

Die "nachträgliche Portierung" - falls bei der Telekom möglich - scheint jedoch an Bedingungen geknüpft zu sein, so daß die "Vertragsdetails" aufliste:
(Personen 1-3 sind alle Familienmitglieder und an einer Lösung interssiert)


- bis ~2005 Telekomvertrag über (Person1) - Abbuchung von Konto (Person1)
- ab ~2005 Congstarvertrag über (Person1) - Abbuchung von Konto (Person2)
- in 2012 Vertragspartner (Person1) verstirbt- Vertrag läuft weiter - Abbuchung von (Person2)
Der Anschluß wird von (Person3) im Nachbarhaus weiter genutzt.
- in 2022 Zahler (Person2) wechselt sein Hauptkonto und das alte Konto läuft aus der Deckung.
- Jan 2023 Postalisch sollen Mahnungen an (Person1) gesandt worden sein, welche jedoch nicht zugestellt wurden; @werden automatisch abgelegt.
- Feb 2023 Mahnkündigung und Abschaltung des Anschlußes.

Die gewünschte Vorgehensweise wäre wie folgt:
Abschluß eines Neuvertrages (mit der alten Rufnummer!)
Vertragspartner Person3
Zahler Person3

Wenn Sie uns ermöglichen können, so vorzugehen, dann würden wir uns um eine Bestätigung und ggf. Unterstützung freuen.

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  • vor 2 Jahren

    Bestelle den Tarif und geb online an, dass die Rufnummer mitgenommen werden soll. 
    Danach schauen was passiert. 

    Wenn das bei congstar war, gehe aber mal davon aus, dass die Bonität negativ sein wird. Da congstar auch zur Telekom Deutschland gehört. 

    Aber einfach probieren und schauen was passiert. Es kommt kein Vertrag zustande, wenn die Rufnummer nicht mitgenommen werden kann. 

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    RWEI47906

    Das wäre vielleicht auch ein Weg, jedoch möchte das im Vorfeld klären.

    Das wäre vielleicht auch ein Weg, jedoch möchte das im Vorfeld klären.
    RWEI47906
    Das wäre vielleicht auch ein Weg, jedoch möchte das im Vorfeld klären.

    Genau das klären kann das Team übernehmen, ob du dann abschließt ist doch ein anderes Thema.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    RWEI47906

    Ich würde gerne einen Neuvertrag bei der Telekom abschließen, möchte jedoch sichergestellt haben, daß die alte Nummer wieder "zurückgeholt" und weiter genutzt werden kann. Diese war seit über 50Jahren unsere Nummer...

    Ich würde gerne einen Neuvertrag bei der Telekom abschließen, möchte jedoch sichergestellt haben, daß die alte Nummer wieder "zurückgeholt" und weiter genutzt werden kann.
    Diese war seit über 50Jahren unsere Nummer...
    RWEI47906
    Ich würde gerne einen Neuvertrag bei der Telekom abschließen, möchte jedoch sichergestellt haben, daß die alte Nummer wieder "zurückgeholt" und weiter genutzt werden kann.
    Diese war seit über 50Jahren unsere Nummer...

    wenn die Nummer schon bei der Bundesnetzagentur liegt und eine kurze dreistellige ist kann es sein, dass diese jetzt eingezogen wurde.

     

     

    RWEI47906

    habe ich in der Emailablage die automatisch abgelegten Nachrichten für den Anschluß gelesen. Hierin befanden sich Mahnungen und auch eine Kündigungsmitteilung (Konstellation/Ursache s.u.)

    habe ich in der Emailablage die automatisch abgelegten Nachrichten für den Anschluß gelesen.
    Hierin befanden sich Mahnungen und auch eine Kündigungsmitteilung (Konstellation/Ursache s.u.)
    RWEI47906
    habe ich in der Emailablage die automatisch abgelegten Nachrichten für den Anschluß gelesen.
    Hierin befanden sich Mahnungen und auch eine Kündigungsmitteilung (Konstellation/Ursache s.u.)

    so ganz kann das auch nicht passen, spätestens die Sperrandrohung muss schriftlich erfolgen und eine Mail ist keine Schriftform.

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @→Mataimaki← 

     

    →Mataimaki←

    Das erste, wenn ein Vertragspartner verstirbt, übernimmt man den Vertrag, dabei ändert sich nicht. Dann nimmt ihr, trotz dass der Vertrag auf die verstorbene Person läuft, den Namen vom Briefkasten.

    Das erste, wenn ein Vertragspartner verstirbt, übernimmt man den Vertrag, dabei ändert sich nicht.

    Dann nimmt ihr, trotz dass der Vertrag auf die verstorbene Person läuft, den Namen vom Briefkasten.

    →Mataimaki←

    Das erste, wenn ein Vertragspartner verstirbt, übernimmt man den Vertrag, dabei ändert sich nicht.

    Dann nimmt ihr, trotz dass der Vertrag auf die verstorbene Person läuft, den Namen vom Briefkasten.


    Das damals nicht alles sauber umgestellt wurde ist jetzt bedauerlich. Ich habe es jedenfalls versucht.
    Die Zeiten waren halt noch andere Zwinkernd

     

     

    →Mataimaki←

    Warum entsperrt man das ganze nicht bei Congstar durch Zahlung ?

    Warum entsperrt man das ganze nicht bei Congstar durch Zahlung ?
    →Mataimaki←
    Warum entsperrt man das ganze nicht bei Congstar durch Zahlung ?

    Ich habe Congstar alle Zahlmöglichkeiten angeboten, die ich habe: Lastschrift neues Konto/Paypal/Sofortüberweisung/Kreditkarte (keine Debitkarte;) ).
    Da es sich jedoch um eine sogenannte "Mahnkündigung" handelt, ist der Vertrag nicht mehr zu reaktivieren.
    Die aufgelaufenen Außenstände und Mahnkosten werden natürlich beglichen. Da kann Congstar nichts dafür...

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @RWEI47906  schrieb:

    - bis ~2005 Telekomvertrag über (Person1) - Abbuchung von Konto (Person1)
    - ab ~2005 Congstarvertrag über (Person1) - Abbuchung von Konto (Person2)
    - in 2012 Vertragspartner (Person1) verstirbt- Vertrag läuft weiter - Abbuchung von (Person2)
    Der Anschluß wird von (Person3) im Nachbarhaus weiter genutzt.
    - in 2022 Zahler (Person2) wechselt sein Hauptkonto und das alte Konto läuft aus der Deckung.
    - Jan 2023 Postalisch sollen Mahnungen an (Person1) gesandt worden sein, welche jedoch nicht zugestellt wurden; @werden automatisch abgelegt.
    - Feb 2023 Mahnkündigung und Abschaltung des Anschlußes.

    Die gewünschte Vorgehensweise wäre wie folgt:
    Abschluß eines Neuvertrages (mit der alten Rufnummer!)
    Vertragspartner Person3
    Zahler Person3

    @RWEI47906 

    Wenn ich es richtig verstehe war die Rufnummer nie Person3 zugeordnet und dann halte ich es für ausgeschlossen, dass Person3 diese Rufnummer portiert bekommt.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @RWEI47906  schrieb:
    Vielleicht ist es von Belang, daß Person3 die Tochter/Erbin von dem Anschlußinhaber ist und sich das belegen lässt?

    Das geht aber nicht ewig.

    Und da könnte dann das nächste Problem auftauchen.

    Die gesamte Konstellation war ja nicht gerade vertragskonform.

    Nicht dass dadurch es zu anderen Problemen kommt.

     

    Verzichtet lieber auf die Nummer, und nehmt eine neue.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @RWEI47906 ,

     

    und vielen Dank für unser freundliches Gespräch.

     

    Alte Rufnummern (also solche, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen) können nur von dem Vertragsinhaber (Rufnummerninhaber) zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.

    Bei Versterben des Rufnummerninhabers kann ein bestätigter Rechtsnachfolger den Vertrag mit der Rufnummer übernehmen.

     

    Die Portierung durch den Rechtsnachfolger ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.

     

    Ist der Vertrag bereits gekündigt, dann ist die Vertragsübernahme nicht mehr möglich. Also ist auch die Rufnummernübernahme nicht möglich.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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