Mast ohne Zustimmung neu gesetzt

vor 2 Stunden

Guten Tag.

Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

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vor 16 Minuten

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    • vor einer Stunde

      @Hoffmann0512 Wenn doch der Mast an gleicher Stelle ausgetauscht wurde, wieso stört er plötzlich?

      Im Übrigen kannst Du sicher sein, dass da entsprechende Rechte bestehen, möglicherweise schon seit 'Generationen', die nicht im Grundbuch stehen.

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    • vor einer Stunde

      Hoffmann0512

      An wen wende ich mich?

      Guten Tag.

      Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

      Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

      Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

      Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

      Hoffmann0512

      An wen wende ich mich?

      War der Mast schon da, als Du das Grundstück erworben hast @Hoffmann0512 ? Dann frag deinen Vorbesitzer nach der Grundstückseigentümererklärung.

      Hoffmann0512

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden.

      Guten Tag.

      Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

      Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

      Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

      Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

      Hoffmann0512

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden.

      Verstehe ich nicht. Nach deinen Aussagen stand dort ein Mast, der nur ausgetauscht wurde.

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    • vor einer Stunde

      Gibt es eine qualifizierte Antwort auf meinen Frage?

      An wen kann ich mich wenden?

      Welches ist die zuständige Stelle?

      Irgendwelche allgemeine Floskeln und Besserwissergerede ohne meinen Fall zu kennen bitte sparen.

      0

      11

      von

      vor 49 Minuten

      @Hoffmann0512   Das sind aber Aussagen, deren Gültigkeit typischerweise ein Gericht klärt und kein Community-Chat. 

      Schon mal bei der Gemeinde angefragt, ob da nicht sogar noch höhere Rechte / Genehmigungen existieren? Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikations- Unternehmen dürfen oft mehr, als man sich vorstellen kann. Insbesondere, wenn wie geschildert wegen eines maroden Mastes Gefahr im Verzug ist. Dann wird einfach 'gemacht', damit der Mast nicht ggf. zum falschen Zeitpunkt umfällt.

      Nur um das klarzustellen: ja, es gibt auch ein extrem  leistungsfähiges Team von Telekommitarbeiter(-innnen), die hier von 8-23 Uhr täglich unterwegs sind.

      Ansonsten sind hier Kunden wie Du  präsent, die vorsortieren, mit ihrem Knowhow von Technik & Prozessen in vielen Fällen bereit die Lösung parat haben oder ensprechend ihrem Status auch die Möglichkeit haben, dringende Fälle direkt zu eskalieren.

      Wie oben bereits angedeutet, ist es keine Form von 'Oberschlau', wenn gezielte Rückfragen gestellt werden.  Und ehrlich gesagt, ist mir aus > 10 Jahren Forenarbeit kein Fall bekannt, bei dem ein grauer Kasten oder Leitungsmast ohne Genehmigung irgendwo gestanden hätte und abgebaut wurde. Ja, ggf. auf Wunsch des Eigentümers wurde schon mehrfach Bauten auf Kosten des Eigentümers versetzt, weil z. B. an der Grundstücksgrenze eine neue Einfahrt gebaut werden sollte....

      0

      von

      vor 44 Minuten

      Und hier müssen sie die Rechtslage anerkennen:

      Bis Ende November 2021 galt das alte TKG mit dem Paragraphen 45a. Sind die bemängelten Vorrichtungen vor diesem Datum errichtet worden, so fallen sie unter diese Regelungen. In der Fassung des TKG war im §45a der Abschluß einer GEE/GNV gesetzlich zwingend vorgeschrieben deren Inhalt sie im verlinkten Artikel nachlesen können.

      Der erste Eigentümer des Grundstückes, der z.B. einen Leistungsvertrag/Telefonanschluß bei der Telekom gestellt und bekommen hat, ist diese rechtliche Verpflichtung eingegangen.

      Notarielle Grundstücks-Kaufverträge enthalten üblicherweise einen Passus der in etwa so lautet: "Der Käufer übernimmt das Grundstück und alle darauf enthaltenen Gebäude und Vorrichtungen mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten". Dazu gehören z.B. die Kehr und Winterdienstpflichten aus der Gemeindeordnung für die angrenzenden Wegungen aber z.B. auch die vertragliche Bindung aus der GEE / GNV mit der Telekom oder anderen Versorgern.

      Sie können den Masten loswerden, in dem sie die vertragliche Bindung an die Telekom gemäß den Regelungen der GEE / GNV kündigen, was ggf. auch den sofortigen Verlust der Telekomleitung auf ihrem Grundtück als Anschluß an ihre Gebäude zur Folge haben wird. Und zwar aller Leitungen, die im Eigentum der Telekom stehen. 

      0

      von

      vor 40 Minuten

      olliMD

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

      Hoffmann0512

      An wen kann ich mich wenden?

      Gibt es eine qualifizierte Antwort auf meinen Frage?

      An wen kann ich mich wenden?

      Welches ist die zuständige Stelle?

      Irgendwelche allgemeine Floskeln und Besserwissergerede ohne meinen Fall zu kennen bitte sparen.

      Hoffmann0512

      An wen kann ich mich wenden?

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

      olliMD

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

      Nur wenn der Mast das eigene Gebäude versorgt. Dann kann das Ding entfernt werden, sogar kostenfrei, dann ist aber auch der Hausanschluss futsch. Binnen 12 Monaten. 

      Versetzung in dem Fall das der Mast das Gebäude versorgt.  ca. 2500 €. 

      Sollte der Mast nur das Grundstück queren ist der BHS nicht der Ansprechpartner, das muss dann die PTI o.i.L entscheiden und umsetzten. Wenn der Mast dort rechtmäßig stand kann dsa DIng schon mal spannend teuer werden und sehr sehr sehr lange dauern :) 

      Uneingeloggter Nutzer

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