Messeverkauf - Falschaussagen und Vertragsverlängerung
vor 12 Stunden
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
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vor 12 Stunden
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
In der Auftragsbestätigung steht mit Sicherheit die Laufzeit drin
Dafür gibt es kein Sonderkündigungsrecht
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vor 12 Stunden
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom.
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Das wird keine weitere Auftragsbestätigung sein sondern DIE Auftragsbestätigung.
Was auch immer ihr euch da angeschaut hat, war keine Auftagsbestätigung.
Maximal eine Auftragseingangsbestätigung. Oder ein Auftragsformular.
Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Klar .. wenns in der Auftragsbestätigung steht?
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vor 12 Stunden
@lukasf94
Du hast eine Auftragsbestätigung erhalten. In dieser stehen alle Fakten zu deinem Vertrag.
Du hattest danach 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Wenn du die Auftragsbestätigung falsch interpretierst, kann die Telekom nichts dazu.
Du kannst gerne rechtliche Schritte einleiten, wirst aber schnell merken, dass du verlierst.
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vor 12 Stunden
Ich habe das erste Dokument gerade nochmal geprüft, dort steht definitiv nichts von einer Vertragslaufzeit etc. und das Dokument heißt Bestellbestätigung - Ihr Auftrag bei der Telekom
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von
vor 11 Stunden
das sieht doch aber schon sehr nach Auftragsbestätigung aus... ich glaube ich muss das jetzt einfach akzeptieren und das Lehrgeld hierfür bezahlen
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von
vor 11 Stunden
das sieht doch aber schon sehr nach Auftragsbestätigung aus.
das sieht doch aber schon sehr nach Auftragsbestätigung aus... ich glaube ich muss das jetzt einfach akzeptieren und das Lehrgeld hierfür bezahlen
Deshalb steht auch Bestellbestätigung drüber 🙄 und nicht Auftragsbestätigung.
Und bei dem Feld Terminwunsch wird sogar noch mal darauf hingewiesen, dass du den tatsächlichen Termin mit der Auftragsbestätigung bekommst.
Und bei Leistung steht u.A. Ab dem 25. Monat. Das würde da wohl nicht stehen, wenn der Vertrag nicht so lange laufen würde.
von
vor 11 Stunden
das sieht doch aber schon sehr nach Auftragsbestätigung aus...
das sieht doch aber schon sehr nach Auftragsbestätigung aus... ich glaube ich muss das jetzt einfach akzeptieren und das Lehrgeld hierfür bezahlen
Nein? Das ist nur die Bestätigung darüber, was du bestellen möchtest.
Aber schon an dieser Bestätigung sieht man doch, dass du eine neue Vertragslaufzeit bekommen wirst!
Ist doch deutlich festgehalten, dass der alte Vertrag endet und durch einen neuen ersetzt wird.
Und zum neuen Vertrag ist das hier festgehalten:
Und in der AGB und Leistungsbeschreibung hast du dann deutlich die neue Mindestvertragslaufzeit drin.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 12 Stunden
Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Was soll das bringen?
Auftragsbestätigung lesen hätte Klarheit gebracht.
Immer diese sinnfreien Drohungen, weil man beim Wort "umsonst" alles Weitere ignoriert hat.
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vor 11 Stunden
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg.
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Jetzt sind die Promoter sogar schon im Ausland unterwegs, wird ja immer besser.
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vor 10 Stunden
Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen.
Am 07.02.2026 besuchte ich die Messe „Bauen+Wohnen“ in Salzburg. Dort wurde ich an einem Messestand von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom angesprochen. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er meinen bestehenden Mobilfunkvertrag unverbindlich und kostenfrei auf mögliche Optimierungen, kostenlose Upgrades oder Zusatzleistungen überprüfen könne.
Im Rahmen dieser Überprüfung teilte mir der Mitarbeiter mit, dass für meinen bestehenden Vertrag die Möglichkeit bestehe, die Streaming-Option RTL+ kostenlos hinzuzubuchen. Diese Option wurde mir ausdrücklich als kostenfreie Zusatzleistung bzw. als kostenloses Upgrade meines bestehenden Vertrages dargestellt.
Vor Abschluss der Buchung bin ich die Auftragsbestätigung mit dem Mitarbeiter Punkt für Punkt durchgegangen. In dieser ersten Auftragsbestätigung befand sich definitiv kein Hinweis darauf, dass durch die Hinzubuchung von RTL+ eine Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen Vertrages mit erneuter Mindestlaufzeit erfolgen würde.
Da mir die Vertragslaufzeit besonders wichtig war, fragte ich den Mitarbeiter ausdrücklich, ob sich mein Vertrag durch die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option verlängere oder ob dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Der Mitarbeiter verneinte dies eindeutig und erklärte sinngemäß: „Wie Sie sehen, verlängert sich der Vertrag nicht.“ Diese Aussage erfolgte während der gemeinsamen Durchsicht der Auftragsbestätigung von Sales-Con auf der Messe.
Aufgrund dieser ausdrücklichen Zusicherung ging ich davon aus, dass es sich lediglich um eine kostenlose Zusatzleistung ohne Auswirkungen auf die Laufzeit meines bestehenden Mobilfunkvertrages handelt. Unter diesen Voraussetzungen stimmte ich der Buchung zu.
Im Nachgang erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung der Telekom. Darin war unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufgeführt. Da mein ursprünglicher Mobilfunkvertrag bereits eine entsprechende Laufzeitregelung enthielt und mir zuvor ausdrücklich zugesichert worden war, dass keine Vertragsverlängerung erfolgt, ging ich davon aus, dass sich diese Angabe lediglich auf die bestehende Vertragssituation bezieht. Ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass hierdurch eine neue Vertragsbindung begründet oder die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate verlängert werden sollte.
Zu keinem Zeitpunkt wurde mir transparent erklärt oder unmissverständlich mitgeteilt, dass die Aktivierung der als „kostenlos“ beworbenen RTL+-Option zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit oder einer Verlängerung meines bestehenden Vertrages um weitere 24 Monate führen würde. Vielmehr wurde die Leistung ausschließlich als kostenlose Beigabe und Vorteil für Bestandskunden dargestellt.
Erst als ich meinen Festnetzvertrag kündigen wollte, stellte ich fest, dass sich die Vertragslaufzeit infolge der damals auf der Messe veranlassten Buchung offenbar um weitere 24 Monate verlängert hat. Diese Folge war mir bis dahin nicht bekannt. Hätte ich gewusst, dass die Aktivierung der kostenlosen RTL+-Option eine erneute Vertragsbindung von zwei Jahren nach sich zieht, hätte ich der Buchung keinesfalls zugestimmt.
Kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht angewendet werden und die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht werden? Ich möchte auf rechtliche Schritte verzichten, falls das irgendwie möglich ist.
Wann lernen Menschen endlich, dass man NIEMALS unter Zeitdruck auf einer Messe, im Einkaufsmarkt oder an der Haustür irgendetwas unterschreibt?
Viele Grüße
Thomas
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