Gelöst

Mindestvertragslaufzeit

Gelöschter Nutzer

vor 16 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt. Wegen eines NE3 -Fehlers verzögerte sich die Bereitstellung, sodass die Freischaltung erst am 09.10.2026 erfolgte.
In meiner Auftragsbestätigung wurde das Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit fälschlicherweise auf den 08.10.2028 datiert (berechnet ab Freischaltung). Gemäss dem BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit bei Glasfaseranschlüssen jedoch zwingend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Das korrekte Vertragsende ist somit der 22.08.2028.
Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt. Da sich die Systeme hier oft querstellen, hoffe ich, dass Ihr die Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.
Meine Kundennummer und Kontaktdaten habe ich in meinem Community-Profil hinterlegt.
Vielen Dank und viele Grüsse!

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vor 3 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 16 Stunden

      @Anonym

      Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt. Wegen eines NE3 -Fehlers verzögerte sich die Bereitstellung, sodass die Freischaltung erst am 09.10.2026 erfolgte.
      In meiner Auftragsbestätigung wurde das Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit fälschlicherweise auf den 08.10.2028 datiert (berechnet ab Freischaltung). Gemäss dem BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit bei Glasfaseranschlüssen jedoch zwingend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Das korrekte Vertragsende ist somit der 22.08.2028.
      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt. Da sich die Systeme hier oft querstellen, hoffe ich, dass Ihr die Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.
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      @Anonym

      Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.

      Nö geht nicht. Selbst der Termin der dir genannt wurde ist noch nicht Stein gemeisselt.  

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      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 16 Stunden

      dann werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

      0

      von

      vor 16 Stunden

      @Anonym
      dann werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

      dann werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

      @Anonym

      dann werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

      Gerne, die schalten auch nicht eher. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 16 Stunden

      @Anonym

      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt. Wegen eines NE3 -Fehlers verzögerte sich die Bereitstellung, sodass die Freischaltung erst am 09.10.2026 erfolgte.
      In meiner Auftragsbestätigung wurde das Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit fälschlicherweise auf den 08.10.2028 datiert (berechnet ab Freischaltung). Gemäss dem BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit bei Glasfaseranschlüssen jedoch zwingend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Das korrekte Vertragsende ist somit der 22.08.2028.
      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt. Da sich die Systeme hier oft querstellen, hoffe ich, dass Ihr die Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.
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      @Anonym

      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt.

       @Anonym Was soll das, dass Du dann hier bereits wenige Tage später vorstellig wirst. Ist Dir langweilig oder willst Du nur anderen die Zeit rauben?

      @Anonym

      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt. Wegen eines NE3 -Fehlers verzögerte sich die Bereitstellung, sodass die Freischaltung erst am 09.10.2026 erfolgte.
      In meiner Auftragsbestätigung wurde das Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit fälschlicherweise auf den 08.10.2028 datiert (berechnet ab Freischaltung). Gemäss dem BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit bei Glasfaseranschlüssen jedoch zwingend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Das korrekte Vertragsende ist somit der 22.08.2028.
      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt. Da sich die Systeme hier oft querstellen, hoffe ich, dass Ihr die Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.
      Meine Kundennummer und Kontaktdaten habe ich in meinem Community-Profil hinterlegt.
      Vielen Dank und viele Grüsse!
      @Anonym

      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt.

      Das ist dann ziemlich sicher nicht der Vertragsbeginn mit der Telekom. Wann hast Du die Auftragsbestätigung der Telekom erhalten?

      4

      von

      vor 15 Stunden

      @Anonym

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Kurzes Update zur Frage:

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Damit ist der Vertrag rechtlich am 23.08.2026 geschlossen worden.

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      @Anonym

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Das ist für mich einigermaßen überraschend, dass am 23.08. nicht nur eine Eingangsbestätigung sondern bereits eine Auftragsbestätigung kam. Heißt das, dass bei Dir alles fertig ausgebaut war am 23.08. (mal abgesehen von der NE3 Problematik)? Dann zahlst Du auch bereits seit 23.08. Bereitstellung und monatliche Gebühren?

      von

      vor 7 Stunden

      @Anonym

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Kurzes Update zur Frage:

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Damit ist der Vertrag rechtlich am 23.08.2026 geschlossen worden.

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      @Anonym

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Glaube ich dir nicht @Anonym . Ich glaube nicht, dass es an einem Sonntag für einen über Check24 eingereichten Auftrag eine Auftragsbestätigung gab. Du solltest noch mal lesen, was da drauf stand, vermutlich Bestellbestätigung oder Eingangsbestätigung.

      von

      vor 6 Stunden

      @Anonym

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Kurzes Update zur Frage:

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Damit ist der Vertrag rechtlich am 23.08.2026 geschlossen worden.

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      @Anonym

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Nö .. das Urteil hat nix mit dir zutun. 

      Siehst du das anders .. steht dir der Klageweg jederzeit frei. 

      @Anonym

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      Kurzes Update zur Frage:

      Die schriftliche Auftragsbestätigung der Telekom ging mir am 23.08.2026 zu.

      Damit ist der Vertrag rechtlich am 23.08.2026 geschlossen worden.

      Nach dem BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) endet die Mindestlaufzeit somit am 22.08.2028.

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      @Anonym

      Das Thema ist hier für mich beendet, alles Weitere klärt ab dem 26.10. die Bundesnetzagentur

      Wieso sollten die für dich da irgendwas klären?

      Für deine Wunschvorstellungen wäre der Gesetzgeber dran .. denn der BGH erlässt keine Gesetze. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Stunden

      Wenn Du nach 1 1/2 Monaten einen geschalteten Anschluss hast, klingt das für mich als ob bei Dir der Ausbau zum Zeitpunkt der Bestellung bereits abgeschlossen war. Das von Dir gerne zitierte Urteil bezieht sich allerdings nur auf Erstverträge im Rahmen des Ausbaus. 

      Auch die Bundesnetzagentur ist eine beliebte Keule:

      User uploaded image

      Leider ist die heutige Gesellschaft so, dass einzelne nicht wissen wie sie ihre Lebenszeit verwenden und dabei auch noch die Ressourcen anderer beanspruchen.

      4

      von

      vor 6 Stunden

      holzher24

      Das alles wegen knapp sieben Wochen und weil er sich GF bei Telekom nicht leisten kann, weswegen er nach den 24 Monaten zu einem Billiganbieter gehen will um die knapp sieben Wochen früher weniger zahlen zu müssen. 

      andiling

      Leider ist die heutige Gesellschaft so, dass einzelne nicht wissen wie sie ihre Lebenszeit verwenden und dabei auch noch die Ressourcen anderer beanspruchen.

      Wenn Du nach 1 1/2 Monaten einen geschalteten Anschluss hast, klingt das für mich als ob bei Dir der Ausbau zum Zeitpunkt der Bestellung bereits abgeschlossen war. Das von Dir gerne zitierte Urteil bezieht sich allerdings nur auf Erstverträge im Rahmen des Ausbaus. 

      Auch die Bundesnetzagentur ist eine beliebte Keule:

      User uploaded image

      Leider ist die heutige Gesellschaft so, dass einzelne nicht wissen wie sie ihre Lebenszeit verwenden und dabei auch noch die Ressourcen anderer beanspruchen.

      andiling

      Leider ist die heutige Gesellschaft so, dass einzelne nicht wissen wie sie ihre Lebenszeit verwenden und dabei auch noch die Ressourcen anderer beanspruchen.

      Da bin ich voll und ganz bei Dir. Das alles wegen knapp sieben Wochen und weil er sich GF bei Telekom nicht leisten kann, weswegen er nach den 24 Monaten zu einem Billiganbieter gehen will um die knapp sieben Wochen früher weniger zahlen zu müssen. 

      holzher24

      Das alles wegen knapp sieben Wochen und weil er sich GF bei Telekom nicht leisten kann, weswegen er nach den 24 Monaten zu einem Billiganbieter gehen will um die knapp sieben Wochen früher weniger zahlen zu müssen. 

      Über Motive und finanzielle Ressourcen zu spekulieren ist sinnfrei. Einzig relevant ist, wann der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. 

      0

      von

      vor 6 Stunden

      Wäre ja auch mal spannend die AB des TE in geschwärzter Form zu sehen. 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      *Paz Vizsla*

      Wäre ja auch mal spannend die AB des TE in geschwärzter Form zu sehen

      Wäre ja auch mal spannend die AB des TE in geschwärzter Form zu sehen. 

      *Paz Vizsla*

      Wäre ja auch mal spannend die AB des TE in geschwärzter Form zu sehen

      Das wird nichts mehr 😀

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      @Anonym

      Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe am 23.08.2026 über Check24 einen Telekom-Glasfaseranschluss bestellt. Wegen eines NE3 -Fehlers verzögerte sich die Bereitstellung, sodass die Freischaltung erst am 09.10.2026 erfolgte.
      In meiner Auftragsbestätigung wurde das Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit fälschlicherweise auf den 08.10.2028 datiert (berechnet ab Freischaltung). Gemäss dem BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit bei Glasfaseranschlüssen jedoch zwingend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Das korrekte Vertragsende ist somit der 22.08.2028.
      Ich habe hierzu am 12.10.2026 bereits eine formelle Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt. Da sich die Systeme hier oft querstellen, hoffe ich, dass Ihr die Vertragslaufzeit in meinen Kundendaten unkompliziert auf den 22.08.2028 korrigieren und mir kurz bestätigen könnt.
      Meine Kundennummer und Kontaktdaten habe ich in meinem Community-Profil hinterlegt.
      Vielen Dank und viele Grüsse!
      @Anonym

      Fristsetzung per E-Mail an den Kundenservice geschickt.

      Wohin denn genau?

      Eigentlich gibt es dafür Kontaktformulare bei der Telekom.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      HAch, und schon wiedr löscht man sich wenn einem die Antworten nicht gefallen. Wundervoll. 

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    • vor 3 Stunden

      Ich bin auch überrascht, dass es schon eine AB gegeben haben soll? Muss ja dann schon fertig ausgebaut gewesen sein, weil in der Vorvermarktung (zumindest mit glasfaserplus) war bei c24 nichts zu holen, nicht buchbar. Entweder über telekom.de/glasfaser oder nichts. Okay, muss nicht bei jedem Netzbetreiber so sein. Wird hier nicht mehr geklärt werden, gelöscht ist gelöscht.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Gelöschter Nutzer

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