Multimediadose / Wettbewerbsverzerrung?

vor 7 Jahren

Hi!

 

Was kann man dagegen tun, wenn die Vermieterin einen zwingt, Vodafone Kabel Deutschland Kunde ("Multimediadose") zu sein, obwohl man gar kein DVB-C nutzen kann, obwohl doch schon vorher VDSL verfügbar war, und obwohl in der Dose gar kein Multimedia drin ist (das würde sogar mehr als VDSL kosten)?

 

Ist das nicht eigentlich ein Fall von Wettbewerbsverzerrung?

Kann die Telekom dagegen nicht Beschwerde einlegen?

Ich mein: Man subventioniert ja auf diese krumme Tour die komische "Multimediadose"... Die behaupten zwar, dass sie die "Internetversorgung im Hause" sicherstellen, aber in Wirklichkeit nehmen die ja nur Geld für 's Nichtstun... Die Größenordnung ist immerhin um die 6€ pro Monat...

 

Kann mn des Geld irgendwie erstattet bekommen?

Umziehen ist mir nämlich auch zu teuer...

 

Weiß eigentlich hier jemand, wieviel Strom Vodafone's Konzentrator im Keller so ungefähr verheizt?

Das zählt wohl oftmals als "Treppenhaus-Beleuchtungs-Strom"... *jaul*

 

Thx.

 

Bye.

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  • vor 7 Jahren

    @RIDDICC zwingen kann keiner.

    Entscheid ist was im Mietvertrag steht. Der ja bei der Übergabe akzeptiert wurde. 

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    @Gelöschter Nutzer

    Im Mietvertrag steht mehrfach, dass die Vermieterin auf meine Interssen Rücksicht nehmen wird...

    Einmal steht es sogar extra in der Anlage bezüglich "Breitband"...

     

    Aber das interessiert die gar nicht... die sagen immer nur "modern" und "günstig", obwohl es doch gerade das Gegenteil ist...

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Jahren

    @RIDDICC

    Wettbewerbsverzerrung ist das nicht du kannst ja deinen DSL Anschluss weiter nutzen, dummerweise ist diese Umlage der Kosten des Kabelanschlusses auch noch zulässig 😡

     

    BGH, VIII ZR 202/06

    70

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Sherlocka

    Es ist seitdem der Anschluss so verplombt

    Es ist seitdem der Anschluss so verplombt

    Sherlocka

    Es ist seitdem der Anschluss so verplombt


    Das wird bei Gemeinschaftsanlagen nicht funktionieren, da die Kosten gleichmäßig auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. Daher nochmal der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung. Das ist vergleichbar mit der alten GEZ. Da genügte die Möglichkeit einen öR-Sender nutzen zu können (im Auto gab es ein Radio, am Handy war meist Internet möglich. Das genügte schon). Ob man es tatsächlich tat war unerheblich, zahlen musste man trotzdem.

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    wizer

    Has wizer Das ist aber unzulässig. Das ist aber unzulässig. wizer Das ist aber unzulässig. Wo steht das? wizer Das ist aber unzulässig. Das ist aber unzulässig. wizer Das ist aber unzulässig. Wo steht das? Has wizer Das ist aber unzulässig. Das ist aber unzulässig. wizer Das ist aber unzulässig. Wo steht das? Informationsfreiheit. Diese ist durch das BVerfG rechtlich geschützt (ständige Rechtsprechung). Es soll aber genügen wenn ein Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter darf sich dann eine eigene Leitung in die Wohnung legen lassen (der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht), muss aber bei Auszug auf Verlangen die Leitung zurückbauen lassen.

    Has

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    wizer

    Das ist aber unzulässig.

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    wizer

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    Wo steht das?

    Has
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    wizer

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    Wo steht das?


    Informationsfreiheit. Diese ist durch das BVerfG rechtlich geschützt (ständige Rechtsprechung). Es soll aber genügen wenn ein Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter darf sich dann eine eigene Leitung in die Wohnung legen lassen (der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht), muss aber bei Auszug auf Verlangen die Leitung zurückbauen lassen.

    wizer
    Has

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    wizer

    Das ist aber unzulässig.

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    Wo steht das?

    Has
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    Das ist aber unzulässig.

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    wizer

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    Wo steht das?


    Informationsfreiheit. Diese ist durch das BVerfG rechtlich geschützt (ständige Rechtsprechung). Es soll aber genügen wenn ein Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter darf sich dann eine eigene Leitung in die Wohnung legen lassen (der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht), muss aber bei Auszug auf Verlangen die Leitung zurückbauen lassen.


    Ihrer Meinung nach müsste also in einem vermieteten Einfamilienhaus, dessen Telefon/Internet-Versorgung nur über das Kabelnetzanbieter erfolgt, auf Verlangen des Mieters und auf Kosten des Vermieters ein "normaler" Telefonanschluss geschaffen werden oder auch eine Glasfaseranbindung?

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Eine Glasfaseranbindung nicht zwingend. Es genügt eine Grundversorgung, also ein herkömmlicher Telefonanschluss.

     

    Und m.W. nicht zwingend auf Kosten des Vermieters, es ist ja bereits eine Telefon-Grundversorgung ermöglicht (wenn auch "nur" per Kabelanschluss). Das ist vergleichbar mit Sat-Empfang für ausländische Mieter. Diese haben zwar Anspruch auf mindestens einen Heimatsender, müssen aber die Kosten für eine zusätzliche Empfangsanlage selber tragen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Das zielführende Stichwort heißt hier scheinbar „Nebenkostenprivileg“.

    Das ist eine Schnappsidee des Bundes aus dem Jahr 1980, durch die der Kabelanschluss gefördert werden soll, was natürlich jedenfalls heutzutage paradox wirkt (ich habe hier VDSL, LTE , DVB-T2 (direkt neben dem TV-Turm) und DVB-C... LOL).

    https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=373727&rechtcheck=2

     

    Irgendwie stehen aber auch die Länder drauf (also nicht nur der Bund): *Kopf schüttel*

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenkostenprivileg

    Darum dauert das noch über 2 Jahre, obwohl bereits erkannt wurde, dass es paradox wirkt...

    0

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