Gelöst
Nachbar hat gemeinsame Überlandleitung durch Erdkabel durch seinen Garten ersetzt und will uns jetzt draußen haben
vor 6 Jahren
Unser Nachbar hat die gemeinsame Telefon-Überlandleitung vor 5 Jahren in einen eigenen Graben durch seinen Garten legen lassen.
Die alte Leitung war auch an einem Telegrafenmasten in unserem Garten befestigt, den er durch Mitarbeiter der Telekom entfernen ließ, ohne dies mit uns abzusprechen.
Jetzt läßt er von seinem Rechtsanwalt behaupten, dass wir damals sein selbstverlegtes Kabel einfach angezapft hätten und fordert uns auf, für einen eigenen Anschluss an das Telefonnetz zu sorgen.
– Wie sollen wir uns verhalten?
– Welche Rechte haben wir bzgl. des gemeinsamen Telefonanschlusses?
– Kann uns jemand einen Rat geben?
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Akzeptierte Lösung
Anonymous User
akzeptiert von
Hubert Eder
vor 6 Jahren
Um noch mal auf oben genannte Frage einzugehen:
Rechte an der ehemaligen Oberleitung hat bis zum Übergabepunkt ( APL ) nur der Leitungsnetzbetreiber.
Sofern Du einen ordentlichen Telekomvertrag hast besteht dieser nur zwischen Dir und der Telekom.
Wo die Telekom "Deine" Hausanschlussleitung anknibbert kannst Du nicht beeinflussen und ist auch nicht Dein Problem.
Die Telekom hat mit Sicherheit im Rahmen einer Grundeigentümervereinbarung ihre Wege- und Leitungsrechte vertraglich gesichert.
Was sich bei Dir anbahnt ist ein handfester Nachbarschaftskrieg.
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Anonymous User
Akzeptierte Lösung
Anonymous User
akzeptiert von
mich1052
vor 6 Jahren
Sozusagen als Warnung vor einem weniger begabten Rechtsanwalt...
Sozusagen als Warnung vor einem weniger begabten Rechtsanwalt...
Ich hoffe Du weißt, dass Du hier viiiel zu kurz schiesst.
Wir kennen die genaue Lage nicht und auch nicht die genaue Formulierung des Briefes.
Und seit wann darf ein Anwalt nur Fälle mit absoluter Siegesgewissheit übernehmen?
Das mit dem Dienstleister kam ja schon...
Sein Geld bekommt er unabhängig vom Erfolg. Deshalb gewinnt ein Anwalt in jedem Prozess.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User