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Nachbar hat gemeinsame Überlandleitung durch Erdkabel durch seinen Garten ersetzt und will uns jetzt draußen haben
6 years ago
Unser Nachbar hat die gemeinsame Telefon-Überlandleitung vor 5 Jahren in einen eigenen Graben durch seinen Garten legen lassen.
Die alte Leitung war auch an einem Telegrafenmasten in unserem Garten befestigt, den er durch Mitarbeiter der Telekom entfernen ließ, ohne dies mit uns abzusprechen.
Jetzt läßt er von seinem Rechtsanwalt behaupten, dass wir damals sein selbstverlegtes Kabel einfach angezapft hätten und fordert uns auf, für einen eigenen Anschluss an das Telefonnetz zu sorgen.
– Wie sollen wir uns verhalten?
– Welche Rechte haben wir bzgl. des gemeinsamen Telefonanschlusses?
– Kann uns jemand einen Rat geben?
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6 years ago
Wenn schon Post vom Anwalt da ist dann würde ich auch die Beratung durch einen solchen empfehlen. Euer Anwalt kann dann die Grundstückseigentümervereinbarung und die vertraglichen Rechte am Eigentum der Telekom eurem Nachbarn Nahe bringen und den Vorgang prüfen inwieweit ihr gegen euren Nachbarn vorgehen könnt. Stichworte wären da Verleumdung, Unterlassungserklärung, Nötigung usw.
Hilfe durch die Telekom kannst du nur bedingt erwarten, in Nachbarschaftsstreitigkeiten mischt diese sich nicht ein.
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6 years ago
Die alte Leitung war auch an einem Telegrafenmasten in unserem Garten befestigt, den er durch Mitarbeiter der Telekom entfernen ließ, ohne dies mit uns abzusprechen.
Die alte Leitung war auch an einem Telegrafenmasten in unserem Garten befestigt, den er durch Mitarbeiter der Telekom entfernen ließ, ohne dies mit uns abzusprechen.
Hausfriedensbruch?
Das ist aber vermutlich mittlerweile ums Eck.
Was hängt am Telegrafenmasten heutzutage sonst noch?
Habt Ihr ein sowieso schon spannungsgeladenes Verhältnis oder ist die Telefonleitung der Auslöser?
Eine Telekomleitung "anzapfen"... was er damit wohl meint? Hat er Angst, dass Du seine Gespräche mitgehört hast zu ominösen Hotlines? Oder dass Du die Bildchen mit anschauen konntest, die über seine Leitung geflutscht sind?
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from
6 years ago
@mich1052
Ich würde mir jetzt wünschen, dass ich hier Tipps bekomme, wie wir vor dem Güterichter in Sachen Telefonleitung argumentieren könnten.
Die Leitung gehört nicht Dir, sondern der Telekom. Mehr gibt es dazu gar nicht zu sagen. Wenn der Nachbar ein Problem mit der Leitung hat, kann er beim PTI einen Kostenvoranschlag für eine Änderung der Kabelführung anfragen.
Der aktuelle Stand ist, dass er die Abzweigung der Leitung zu uns gestern freigelegt hat und sie jetzt oberirdisch liegt!
Wenn er die Lage eines Kabels des Telekommunikationsnetzes verändert hat, wird die Telekom das als Sachbeschädigung durch Dritte ahnden. Das hat in Deinem Verfahren überhaupt nichts zu suchen.
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6 years ago
Tatsächlich besteht mit diesem Nachbarn seit Jahren ein Rechtsstreit bzgl. mehrerer Punkte. Jetzt hat das Gericht ...
Jetzt hat das Gericht ...
Wäre nicht unbedingt schädlich gewesen, das bereits eingangs zu erwähnen. Vermutlich habt Ihr selbst schon länger einen Rechtsanwalt, der mit den Streitereien befasst ist. Ich komme mir immer ein wenig manipuliert vor, wenn Informationen vorenthalten werden.
@Hubert Eder
Das mit der Sachbeschädigung durch Dritte ist möglicherweise sowieso ein weiterer Streitpunkt außerhalb des Güteverfahrens - ob es der Nachbar war oder ob der Nachbar behauptet, dass der TE das war. So etwas ist im nachhinein ja nicht immer genz leicht zu ermitteln.
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from
6 years ago
[...] Ich komme mir immer ein wenig manipuliert vor,[...]
[...]
Ich komme mir immer ein wenig manipuliert vor,[...]
Und Du liebst dieses Gefühl
Derartige Eskalationen wie im Eingangspost geschildert lassen sich nur mit Nachbarschaftskrieg erklären. Dem geht in der Regel die Beschwerde über das Unkraut, welches herüberweht voraus. Gefolgt von den Kirschbaumzweigen die über den Zaum wachsen und der Katze, welche in Nachbars Garten sch...t.
Bei mir ist es der Nachbar, mit dem ich <4% meiner Grundstücksgrenze teile. Erfreulicherweise hab ich meinen eigenen Telekomanschluss über Gemeinflächen.
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6 years ago
Um noch mal auf oben genannte Frage einzugehen:
Rechte an der ehemaligen Oberleitung hat bis zum Übergabepunkt ( APL ) nur der Leitungsnetzbetreiber.
Sofern Du einen ordentlichen Telekomvertrag hast besteht dieser nur zwischen Dir und der Telekom.
Wo die Telekom "Deine" Hausanschlussleitung anknibbert kannst Du nicht beeinflussen und ist auch nicht Dein Problem.
Die Telekom hat mit Sicherheit im Rahmen einer Grundeigentümervereinbarung ihre Wege- und Leitungsrechte vertraglich gesichert.
Was sich bei Dir anbahnt ist ein handfester Nachbarschaftskrieg.
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Accepted Solution
accepted by
6 years ago
Sozusagen als Warnung vor einem weniger begabten Rechtsanwalt...
Sozusagen als Warnung vor einem weniger begabten Rechtsanwalt...
Ich hoffe Du weißt, dass Du hier viiiel zu kurz schiesst.
Wir kennen die genaue Lage nicht und auch nicht die genaue Formulierung des Briefes.
Und seit wann darf ein Anwalt nur Fälle mit absoluter Siegesgewissheit übernehmen?
Das mit dem Dienstleister kam ja schon...
Sein Geld bekommt er unabhängig vom Erfolg. Deshalb gewinnt ein Anwalt in jedem Prozess.
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