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Gelöst
Nachbar stört durch einen powerline meinen VDSL Anschluss
vor 3 Jahren
Hallo und guten Tag Community,
ich wohne in einem 3-Familienhaus, das inzwischen über 40 Jahre alt ist. Wir alle hängen an einer Telefonleitung (gemeinschaftliches Eigentum), die unter Putz und nicht in einem Leerrohr verlegt ist. Ich habe den Tarif Magenta Zuhause XL VDSL 250 mit Smart TV und habe oft Router Abbrüche. Manchmal nur alle 2 bis 3 Wochen, zuletzt 8 mal an einem Tag. Gestern war der Techniker 1 1/2 Stunde vor Ort auf Fehlersuche.
Er hat folgendes festgestellt:
1. Einer meiner Nachbarn benutzt einen Powerline Adapter
2. Die Leitung vom Verteiler bis zum Hausanschluss scheint leicht beschädigt zu sein (Isolierung)
Lösungsvorschlag von dem sehr netten Techniker der Telekom: Reduzierung auf eine Bandbreite von 100 mBits, weil sich bei dieser Konstellation die Frequenzen des VDSL-Anschlusses und des Powerline Adapters nicht stören würden.
Die vielleicht schadhafte Isolierung der Erdleitung bis zum Hausanschluss hält er nicht für so gravierend, insbesondere sei da keine sehr schnelle Lösung in Sicht.
Meine Fragen an die Community daher:
1. Wie steht ihr zu der Aussage des Technikers?
2. Gibt es vielleicht noch eine andere Lösung als die Reduzierung der Bandbreite?
Übrigens, mit meinem Nachbarn lässt sich nicht reden.
3.Es handelt sich um Eigentumswohnungen! Kann der Verwalter in irgendeiner Weise auf den Nachbarn einwirken, den Powerline Adapter nicht zu benutzen bzw. sich eine andere Lösung einfallen zu lassen? M.E. - persönliche Meinung - verstößt der Nachbar gegen die Gemeinschaftsordnung (gehört zur Teilungsserklärung = Grundgesetz des Wohnungseigentumsrechts) . Danach gilt für folgendes:
Die Grenzen des Gebrauches des gemeinschaftlichen Eigentums sind unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nach Treu und Glauben zu ziehen. Kein Raumeigentümer darf den anderen am üblichen Gebrauch der gemeinschaftlichen Gebäudeteile hindern oder diesen beeinträchtigen. Jeder Raumeigentümer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die zur Errichtung einer Fernsprech-, Rundfunk- Fernseh- oder Energierversorgungsanlage oder einer demnächst üblich werdenden Einrichtung zugunsten eines oder mehrerer Raumeigentümer erforderlich sind. Ein hierdurch an seinem Sondereigentum entstehender Schaden ist von demjenigen zu ersetzen, auf dessen Veranlassung eine derartige Maßnahme ( Powerline Adapter?) erfolgt.
Hat vielleicht jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich wäre sehr dankbar, mich an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen. Vielleicht lässt sich dadurch Ärger und ein Gang zum Anwalt oder Gericht vermeiden!
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Kalla
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