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Nachbar stört durch einen powerline meinen VDSL Anschluss
3 years ago
Hallo und guten Tag Community,
ich wohne in einem 3-Familienhaus, das inzwischen über 40 Jahre alt ist. Wir alle hängen an einer Telefonleitung (gemeinschaftliches Eigentum), die unter Putz und nicht in einem Leerrohr verlegt ist. Ich habe den Tarif Magenta Zuhause XL VDSL 250 mit Smart TV und habe oft Router Abbrüche. Manchmal nur alle 2 bis 3 Wochen, zuletzt 8 mal an einem Tag. Gestern war der Techniker 1 1/2 Stunde vor Ort auf Fehlersuche.
Er hat folgendes festgestellt:
1. Einer meiner Nachbarn benutzt einen Powerline Adapter
2. Die Leitung vom Verteiler bis zum Hausanschluss scheint leicht beschädigt zu sein (Isolierung)
Lösungsvorschlag von dem sehr netten Techniker der Telekom: Reduzierung auf eine Bandbreite von 100 mBits, weil sich bei dieser Konstellation die Frequenzen des VDSL-Anschlusses und des Powerline Adapters nicht stören würden.
Die vielleicht schadhafte Isolierung der Erdleitung bis zum Hausanschluss hält er nicht für so gravierend, insbesondere sei da keine sehr schnelle Lösung in Sicht.
Meine Fragen an die Community daher:
1. Wie steht ihr zu der Aussage des Technikers?
2. Gibt es vielleicht noch eine andere Lösung als die Reduzierung der Bandbreite?
Übrigens, mit meinem Nachbarn lässt sich nicht reden.
3.Es handelt sich um Eigentumswohnungen! Kann der Verwalter in irgendeiner Weise auf den Nachbarn einwirken, den Powerline Adapter nicht zu benutzen bzw. sich eine andere Lösung einfallen zu lassen? M.E. - persönliche Meinung - verstößt der Nachbar gegen die Gemeinschaftsordnung (gehört zur Teilungsserklärung = Grundgesetz des Wohnungseigentumsrechts) . Danach gilt für folgendes:
Die Grenzen des Gebrauches des gemeinschaftlichen Eigentums sind unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nach Treu und Glauben zu ziehen. Kein Raumeigentümer darf den anderen am üblichen Gebrauch der gemeinschaftlichen Gebäudeteile hindern oder diesen beeinträchtigen. Jeder Raumeigentümer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die zur Errichtung einer Fernsprech-, Rundfunk- Fernseh- oder Energierversorgungsanlage oder einer demnächst üblich werdenden Einrichtung zugunsten eines oder mehrerer Raumeigentümer erforderlich sind. Ein hierdurch an seinem Sondereigentum entstehender Schaden ist von demjenigen zu ersetzen, auf dessen Veranlassung eine derartige Maßnahme ( Powerline Adapter?) erfolgt.
Hat vielleicht jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich wäre sehr dankbar, mich an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen. Vielleicht lässt sich dadurch Ärger und ein Gang zum Anwalt oder Gericht vermeiden!
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Kalla
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3 years ago
Du musst mit deinem Nachbarn nicht reden, melde die Störung einfach an die Bundesnetzagentur, die macht ihn dann kostenpflichtig darauf aufmerksam, das reden gar nicht so blöd gewesen wäre.
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from
3 years ago
Hört sich gut an, müsste ich aber mit dem Verwalter und/oder Anwalt besprechen. Aber das hilft mir schon weiter!
Daher vielen Dank für deine Antwort.
Gruß und noch einen schönen Sonntag
Kalla
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3 years ago
@kalla177_1
BNGBNA (danke für den Wink @muc80337_2 ) aktiv werden, das geht aber nur über einen Servicelevel 3 Techniker10
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3 years ago
denn der Techniker war in allen Wohnungen. Durch Ausschlussverfahren habe ich den Störenfried identifiziert
Die Störung kann auch vom Nachbarhaus kommen.
Ich hab sogar schon von einem Fall gelesen, da war der Störer mehrere Hundert Meter entfernt.
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3 years ago
Guten Morgen @kalla177_1 vielen Dank für den Beitrag.
Da scheint ja wirklich einiges im Argen zu sein und das tut mir Leid. Das sich die Lösung hier so schwierig gestaltet ist natürlich umso ärgerlicher. Wie ich sehe gab es hier schon super Hilfe und Tipps wie man in solchen Fällen weiter verfahren kann. Halten Sie mich/uns hierzu gerne auf dem Laufenden. Ich drücke die Daumen, dass eine unkomplizierte Lösung gefunden wird.
Grüße Anne W.
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from
3 years ago
Techniker hat die Bandbreite auf 100 MBits runtergefahren, die Performance ist ok. Der Verwalter der Wohnungen - so steht es im WEG - ist für das Gemeinschaftseigentum, hier: die einzige Telefonleitung für drei Eigentümer, zuständig. Da mein Verwalter eher schlecht als recht reagiert, geht das nur über meinen Anwalt. Der wird schon Mittel und Wege finden, den Störenfried seine Grenzen als Miteigentümer aufzuzeigen. Aber ohne Einschaltung des Wohnungsverwalters gehts nicht; denn so steht es im WEG. Ich kann nicht eigenmächtig tätig werden.
Vielen Dank an alle für die tollen Antworten.
Gruß und noch einen schönen Tag
Kalla
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3 years ago
kann die BNG aktiv werden
Knapp vorbei
Die BNA (Bundesnetzagentur) ist natürlich gemeint, die bereits erwähnt wurde.
@kalla177_1
Das kann übrigens so richtig unangenehm werden, wenn Du den Nachbarn identifiziert hast und darauf aufmerksam gemacht hast und die Bundesnetzagentur mit dem Funkmesswagen dann rausbekommt, dass es wirklich dieser Nachbar war. Denn dann wäre das möglicherweise sogar eine vorsätzlich verursachte Störung, da ist das Strafmaß u.U. unangenehmer.
Unsere Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig. Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.
Unsere Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig. Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/Stoerung/start.html
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