Neue Spielregeln für DSL?

vor 13 Jahren

Es gibt aktuell keine Änderung der Tarife.

In unserem Blog
http://blogs.telekom.com/2013/03/22/neue-spielregeln-fuer-dsl/

finden Sie alle verfügbaren Informationen und die Möglichkeit der Kommentierung.

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    • vor 13 Jahren

      ...und sagt mir nichts, Entschuldigung. Auf dem Google Ohr bin ich taub, hab meine Seele gern an die verkauft. Und Obama weiß ja angeblich sowieso alles von uns.

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    • vor 13 Jahren

      Ich bin echt mal gesüann wie viele Nutzer Verträgen nehmen mit der Aussage "Es könnte"

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    • vor 13 Jahren

      .....also weshalb regen wir uns über die anstehende Drosselung auf?

      Drosselung gab es doch schon immer, der volle Preis wurde allerdings immer verlangt.

      Für die Telekom spricht allerdings, dass anscheinend fast sämtliche Provider so

      oder ähnlich verfahren.

      Gestern gesehen: www.sterntv.de "Der Nepp mit den DSL Verbindungen".

      Anscheinend gibt die Aussage "bis zu xx Mbit Geschwindigkeit" den Providern keine

      rechtliche Handhabe 20 bis 70% an Geschwindigkeit weniger zu liefern. Vielmehr sind die

      Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie

      allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.

      Die tatsächliche anstehende Geschwindigkeit bei den

      betroffenen Haushalten zu ermitteln ist, im Gegensatz zu dem was die Provider zu

      vermitteln versuchen, kein Hexenwerk.

      Nun trifft bereits bis heute viele Internetuser das beschriebene Problem. Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.

      Dankenswerter Weise dafür, dass bei Vielen für volles Geld weniger Leistung erbracht

      wurde kommt jetzt auch noch die Drosselung! Was genug ist, ist genug!

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    • vor 13 Jahren

      Vielmehr sind die Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.

      Vielmehr sind die

      Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie

      allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.
      Vielmehr sind die

      Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie

      allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.

      Ich habe den Beitrag nicht gesehen, kann daher nicht sagen, was genau mit diesem Satz gemeint ist. Die Telekom gibt in ihren Leistungsbeschreibungen die Mindestgeschwindigkeit je DSL-Produkt an, zum Beispiel für das Produkt DSL 2000:

      – DSL 2000: DSL 2000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2 048 kbit/s für den Download und von 64 kbit/s bis zu 192 kbit/s für den Upload überlassen.


      – DSL 2000:
      DSL 2000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2 048 kbit/s für den Download und von 64 kbit/s bis zu 192 kbit/s für den Upload überlassen.

      – DSL 2000:
      DSL 2000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2 048 kbit/s für den Download und von 64 kbit/s bis zu 192 kbit/s für den Upload überlassen.

      Sind die von mir fett hervorgehobenen Zahlen keine Mindestgeschwindigkeiten?

      Gruß Ulrich

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    • vor 13 Jahren

      @ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen. Habe den Link bereits in meinem zweiten Post erstellt.

      Grundsätzlich ist ja nich unbedingt die Telekom gemeint (Bezug ist allgemeingültig).

      Bin zwar (noch) T.Kunde und habe VDSL. Bei der Werbung hieß es immer: "surfen Sie mit einer schnellen Geschwindigkeit von bis zu 50Mbit´s" bzw. je nach DSL 25Mbit´s.

      Die Telekom zeigt zwar Untergrenzen in Ihren Verträgen auf (andere Provider tun das nicht.Deswegen schrieb ich, das man dies der Telekom zu Gute halten muss)
      VDSL50 Downstream: 27.968 bis 51.392 kbit/s
      VDSL25 Downstream: 16.704 bis 25.064 kbit/s


      Insbesondere bei (auch im im Beitrag zu sehen)Nutz-Lastzeiten (frühe Abendstunden, Wochenende usw.) sind Geschwindigkeitseinbrüche zu verbuchen. Grundsätzlich wird bei Anfrage auf ein "angeblich fehlerhaft konfigurierte" interne Netzwerk zu Hause oder auf eine möglicherweise falsch eingesetzte Hardware Provider seitig verwiesen.

      Ein Nachweis zu erbringen, daß das Geschwindigkeitsproblem extern liegt ist schwierig und möglicherweise Kostenintensiv.
      Ein stetiger Einbruch der Geschwindigkeit, bei erwähnten Nutzlastzeiten, macht jedoch stutzig. Untermauert wird die Sache durch Geschwindigkeit-Checks.

      Dann kommt noch die Frage auf ob die Angabe (von..bis) rechtens ist.
      Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche.

      Ist es statthaft 50MBIT´S anzubieten und in Folge dauerhaft im ungünstigsten Fall mehr als 40% nach unten abzuweichen, nur weil (von...bis) in den Verträgen (AGB´s) die Rede ist?
      Manchmal halten Verträge einer juristischen Prüfung nicht Stand und müssen evtl. korrigiert werden!


      Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.

      Im Beitrag werden maximale Abweichungen von 10% toleriert.

      Sollte allerdings die durchschnittliche Abweichung größer sein, so ist das ein ungerechtfertigter Mehrgewinn.

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    • vor 13 Jahren

      Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.

      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.
      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.

      ...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich. Ich hatte hier jahrelang DSL384 Leid. So Speed ist ja sowieso Drossel pur. Und das wusste ich, also bin ich pragmatisch rangegangen: Heißt 1&1 Deutschland-Flat (angeboten wurde City-Flat gleich 5€ runter) -> Surf-FLAT 2.000 Basic -> Telekom C&S Basic. Das waren stets die kleinstmöglichen Tarife, Surf-FLAT 2.000 Basic ging aber nur über Umweg Neuanschluss zu buchen. Frag mich, keine Ahnung warum.

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    • vor 13 Jahren

      Und nur mal so: Es ist ja nicht so, als das ich den ergänzenden T-ISDN um 25€ rum nicht gern gestrichen hätte. Von wegen der Kollege aus dem Stern Beitrag "Schweinegeld" :D. Das passt schon, meinte 1&1 "unter DSL3000 machen wir gar nichts mit All-IP!" Wird sich ja inzwischen geändert haben. Die 384kbit/s Drossel war da für schon überraschend. Aber jetzt sind es ja schon 2000.

      Da der Universal so jahrelang mitdurchgezogen wurde, warum sollte ich bei der Telekom jetzt drauf verzichten?

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    • vor 13 Jahren

      Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.


      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.

      Tip:

      Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang

      eingefordert werden.

      ...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich.

      Im Beitrag forderte der Kunde rückwirkend für 10 Jahre (mit anwaltlicher Unterstützung).

      Also scheint es zumindest für 10 Jahre möglich zu sein die Ansprüche durchzusetzen(Verjährungsfrist größer gleich 10 Jahre).

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    • vor 13 Jahren

      Er kann fordern was er will, gemäß BGB -> http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html, max. drei Jahre zurück, dem Jahr folgend, an dem das Schadenereignis eingetreten ist, bla, bla.

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