Gelöst
Neue Telefonleitung unfachmännisch verlegt
vor einem Jahr
Hallo,
kürzlich wurde die Telefonleitung zu meinem Haus verlegt. Die Masten verlaufen an der Straße direkt an meinem Grundstück entlang.
Neben dem Einfahrtstor geht es jetzt am Mast herunter und dann unterirdisch zu meinem Haus.
Nun wurde die Leitung jedoch wie auf dem Foto ersichtlich verlegt.
Das Kästchen befindet sich auf ca. 1,5 m Höhe und die Kabel hängen gut sichtbar heraus. Da ich an meinem Haus Überwachungskameras installieren werde, finde ich das nicht akzeptabel, denn hier reicht ein Schnitt mit einem Seitenschneider und die Kameras sind lahmgelegt.
Daraufhin habe ich die Telekom über das Kontaktformular kontaktiert und auf das Problem angesprochen. Als Antwort erhielt ich einen Link zu einer Seite, auf der ich für 2999 Euro den Hausanschluss verlegen lassen kann.
Bei meinen Nachbarn befindet sich das Kästchen ganz oben am Mast und das Kabel nach unten ist mit einem Metallschild versehen. So hätte ich das auch gerne.
Was kann ich tun?
Grüße
Willi
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Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
akzeptiert von
Chill erst mal
vor einem Jahr
Nachtrag :
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/verlegung-hausanschluss?samChecked=true
Verlegung Hausanschluss (AP/ APL )
Außerhalb des Gebäudes versetzen: 1.799,95€
Musst leider diesen Weg wählen. Eine andere Möglichkeit gibt es da leider nicht, wurde dir beim Bauherren Service sicher auch gesagt. Das Team kann in Bauherren Themen hier leider auch nicht mehr helfen. BHS Theman werden hier nicht vom Team supportet.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
*PazVizsla* Nicht ganz, der BHS spricht die Empfehlungen fpr ein Leerrohr aus, es ist aber keine Pflicht. Nicht ganz, der BHS spricht die Empfehlungen fpr ein Leerrohr aus, es ist aber keine Pflicht. *PazVizsla* Nicht ganz, der BHS spricht die Empfehlungen fpr ein Leerrohr aus, es ist aber keine Pflicht. Die Frage ist, was dann die Alternative wäre!? Die oberirdische Firma hat im Normalfall kein Erdkabel, sie hat nur oberirdisches Kabel. Dieses darf aber nur geschützt im Leerrohr liegen. Die Alternative zum Leerrohr wäre also nur, wenn der Kunde von euch (BHS) Erdkabel bekommt oder sich selbst welches beschafft. Vor allem ersteres ist mir aus der Praxis aber nicht bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es da regionale Unterschiede gibt, aber bei mir haben die Kunden zu 90% ein Leerrohr und zu maximal 10% haben sie sie selbst ein Erdkabel gelegt. Wenn eine Tiefbaufirma den Neubau durchführt, dann sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus, aber hier ist ja nun eindeutig oberirdisches Ausbaugebiet.
Nicht ganz, der BHS spricht die Empfehlungen fpr ein Leerrohr aus, es ist aber keine Pflicht.
Die Frage ist, was dann die Alternative wäre!? Die oberirdische Firma hat im Normalfall kein Erdkabel, sie hat nur oberirdisches Kabel. Dieses darf aber nur geschützt im Leerrohr liegen. Die Alternative zum Leerrohr wäre also nur, wenn der Kunde von euch (BHS) Erdkabel bekommt oder sich selbst welches beschafft. Vor allem ersteres ist mir aus der Praxis aber nicht bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es da regionale Unterschiede gibt, aber bei mir haben die Kunden zu 90% ein Leerrohr und zu maximal 10% haben sie sie selbst ein Erdkabel gelegt.
Wenn eine Tiefbaufirma den Neubau durchführt, dann sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus, aber hier ist ja nun eindeutig oberirdisches Ausbaugebiet.
Die Abzweigung die der von beauftragte Tiefbauer vom Mast bis zum Gebäude verlegt ist dann auch ein Erdkabel. Selbst beschafftes schließen wir / PTI auch nicht aus Haftungsgründen an. Wenn kein Leerrohr vorhanden ist zieht der Tiefbauer sogar noch den Graben bei der Pauschale. Und zum Thema Leerrohr gebe ich dir Rechtr. ca. 90-95 % der Kunden legen ein Leerrohr, aber es gibt halt auch die Knieper die keinen Cent für die Meterware ausgeben wollen. Da ist es dann eine Frage der Überzeugungsarbeit. Hinweis auf Gartenarbeiten (zack Leitung durch, wäre mit Leerrohr nicht passiert) und (wenn dann mal Glasfaser kommt können wir das vorhandene Leerrohr nutzen) ist da angebracht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
*Paz Vizsla*