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Neues Telekommunikationsgesetz - wann ist eine "Beanstandung" möglich?

3 years ago

Hallo,

 

ich habe einen SVDSL250-Anschluss (Router: Speedport Smart 3). Bis vor einem Jahr lief der Anschluss auch mit "vollen" 250 mbit. Der Sync im Router lag immer zwischen 250 und 260 mbit im Download. Seit einem Jahr habe ich noch eine Bandbreite von ca 200 mbit. Vorher wurde ich "ausversehen" von einem Techniker abgeklemmt. Nachdem ich wieder angeklemmt wurde, ist die Bandbreite bei ca 200 mbit. Kabel wurden ausgetauscht, Dosen, Port gewechselt. Ohne Erfolg. Egal. Ja, ich weiß, ich liege mit den Werten in den AGBs.

Nun aber meine Frage: We kann mir die Frage rechtssicher beantworten: Könnte ich bei der Telekom nach dem neuen Telekommunikatonsgesetz eine Abhilfe bzw. Reduzierung der Rechnung "reklamieren". Ich lese nämlich in allen Artikeln immer, dass von der maxilamen vertraglichen Bandbreite ausgegangen wird. In den AGBs wären die 200 "im Vertrag". Hat sich jetzt durch das neue Gesetz etwas daran geändert? Es kommen ja keine 250mbit mehr an, sonder "nur noch" 200 mbit.

Ich möchte bitte keine Diskussionen "Sei froh, dass...." oder "200 mbit sind doch gut"... 

Könnte ich also demnächst das Tool der Bundesnetzagentur nutzen und eine Langzeitmessung durchführen und ggf. die Rechnung kürzen? Wer hat sich schon (rechtssicher) mit dem Thema befasst?

 

Grüße

 

mairo

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      3 years ago


      @mairo  schrieb:
      Wer hat sich schon (rechtssicher) mit dem Thema befasst?

      Rechtssichere Auskünfte gibts beim Anwalt, aber nicht im Forum.Das

       

      Zudem ist das Thema so neu, dass es da gewiss noch keine Rechtsentscheidungen gibt @mairo 

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