Oberirdische Telefonleitung / Freileitung

vor 5 Jahren

Hallo liebes Telekom-Team,

 

ich hätte ein paar Fragen zum o.g. Thema.

 

Wir wohnen ein wenig außerhalb von unserem Dorf und unser Haus ist mit einer oberirdischen Leitung an das Telefonnetz angebunden.

Die Leitungslinie läuft über ein Grundstück von einem Gartenbesitzer, welcher nicht regelmäßg vor Ort ist.

Auf diesem Grundstück befinden sich Bäume deren Äste bedrohlich über dem Kabel verlaufen bzw. das Kabel bereits auf Spannung gebracht haben. Wir haben bereits die Befürchtung, dass dieses Kabel spätestens beim nächsten Sturm abreißt.

Nach meinem Wissensstand, gibt es bei der Telekom keinen Service wie beim Stromanbieter, welche die Leitungen in regelmäßigen Abständen freischneidet und beurteilt?

Wenn doch, an welche Stelle muss man sich wenden?

 

Sicherlich kann man das hier im Forum nicht richtig darstellen und beurteilen. Besteht die Möglichkeit das sich jemand von der Telekom das "Problem" mal vor Ort anschaut?

 

Gerne können auch Bilder zugesendet werden.

 

Vielen Dank und Grüße!

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    • vor 5 Jahren

      @Manfred20da es sich um ein Privatgrundstück handelt wird Dein Nachbar dafür sorgen müssen, da es auch sein Baum ist

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Herzlich willkommen @Manfred20 

       

      Wie @Chill erst mal  schreibt , ist der Grundstückseigentümer verpflichtet der „Verkehrssicherungspflicht“ nachzukommen , sprich die Leitung frei zu schneiden , er kann bei einem vermeidbaren Schaden von der Telekom in Regress genommen werden wenn er sich da einen sch**** drum kümmert ! 

       

      Viele Grüße 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      dunikohler

      Wie @Chill erst mal schreibt , ist der Grundstückseigentümer verpflichtet der „Verkehrssicherungspflicht“ nachzukommen , sprich die Leitung frei zu schneiden , er kann bei einem vermeidbaren Schaden von der Telekom in Regress genommen werden wenn er sich da einen sch**** drum kümmert !

       

      Wie @Chill erst mal  schreibt , ist der Grundstückseigentümer verpflichtet der „Verkehrssicherungspflicht“ nachzukommen , sprich die Leitung frei zu schneiden , er kann bei einem vermeidbaren Schaden von der Telekom in Regress genommen werden wenn er sich da einen sch**** drum kümmert ! 

       

      dunikohler

       

      Wie @Chill erst mal  schreibt , ist der Grundstückseigentümer verpflichtet der „Verkehrssicherungspflicht“ nachzukommen , sprich die Leitung frei zu schneiden , er kann bei einem vermeidbaren Schaden von der Telekom in Regress genommen werden wenn er sich da einen sch**** drum kümmert ! 

       


      Da setzt aber voraus, dass die Telekom überhaupt eine Vereinbarung mit dem Grundstückeigentümmer bezüglich dieser Leitung hat.

       

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Dann kann ich Ihn also darauf hinweisen, seine Bäume zurückzuschneiden?

      Bei etwaige Schäden müsste er dafür aufkommen?

       

      Die aktuelle Jahreszeit ist natürlich sehr unpassend für ein Rückschnitt.

      Dies muss erstmal von den Behörden/Gemeinde genehmigt werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Manfred20,

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

      Ich kann verstehen, dass man besorgt schaut, wenn man Äste und Bäume in der Nähe seiner oberirdischen Leitung sieht. In diesem Fall ist in der Tat der Eigentümer des Grundstückes Ihr Ansprechpartner.

      Gruß
      Sebastian S.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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