Gelöst
Passive Vertragsverlängerung
vor 3 Jahren
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Nun haben wir festgestellt, dass er über Jahre hinweg einen zu teuren Tarif hatte bzw. die Telekom Ihm ein neues Handy für diesen Vertrag hätte geben sollen. Dies ist nie passiert. Aus meiner Sicht ist das ungerechtfertigte Bereicherung. Abzocke alter Leute in Perfektion. Die Hotline war einfach nur schämisch. Wir sind enttäuscht von der Telekom.
Gibt es Leute die damit Erfahrung haben? Kann man die nicht beanspruchten Leistungen nachträglich abrufen?
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vor 3 Jahren
Kann man die nicht beanspruchten Leistungen nachträglich abrufen?
Nein, dass geht nicht.
Liegt ja leider auch schon viel zu lange her der Vertragsabschluss.
Keiner kann da mehr nachvollziehen, wie die Beratung abgelaufen ist.
P:S: Mein Beileid zum Tod Ihres Vaters!
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vor 3 Jahren
@TLKOMZocktAb fragst du Leute mit selben Erfahrungen oder möchtest was konkretes?
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vor 3 Jahren
Gibt es Leute die damit Erfahrung haben?
Da gibt es sogar Urteile, im Klartext, Pech gehabt.
Insofern sind die harten Vorwürfe weder berechtigt noch korrekt, könnten aber selbst strafrechtlich relevant sein.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Nun haben wir festgestellt, dass er über Jahre hinweg einen zu teuren Tarif hatte bzw. die Telekom Ihm ein neues Handy für diesen Vertrag hätte geben sollen. Dies ist nie passiert.
Wie kommst du darauf dass die Telekom ihm alle 2 Jahre ein neues Handy geben muss?
Wäre mir absolut neu.
Seit vielen Jahren ist es eher so dass ein Kunde sich wieder 24 Monate binden kann und bekommt dann vom Anbieter ein subventioniertes Handy.
Wenn dein Dad das nie gemacht hat ist klar dass er nichts bekomm.
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vor 3 Jahren
@TLKOMZocktAb
Deine Anschuldigung ist schon hart!
Gegenfrage, warum hat sich niemand zu Lebzeiten um deinen Vater gekümmert und geschaut, was er für Verträge hat und ob evtl. Handlungsbedarf besteht?
10
von
vor 3 Jahren
Gibt es eine Möglichkeit nachträglich nicht beanspruchte Leistungen einzufordern?
Gibt es eine Möglichkeit nachträglich nicht beanspruchte Leistungen einzufordern?
Kurz und klar es gilt die ABG,
und wenn man Termine verpasst hat, ist es halt so.
von
vor 3 Jahren
Wenn du so sicher über die rechtliche Relevanz bist, dann solltest du da gerichtliche Klärung anstreben und dich anwaltlich beraten lassen
Wie schon geschrieben, zum Thema gibt es bereits Urteile, die Telekom hat weder etwas falsch gemacht noch muss sie irgendwas, der Drops ist gelutscht.
Immer wird nach Eigenverantwortung gerufen und von wegen mündiger Verbraucher aber bei sowas soll es aufhören?
von
vor 3 Jahren
Immer wird nach Eigenverantwortung gerufen und von wegen mündiger Verbraucher aber bei sowas soll es aufhören?
Ich bin davon ja schon ausgegangen, das ein Anwalt die Sache schon am Beginn ad acta legen wird und die "Bestätigung" für den TE aus "neutraler" Sicht erfolgt dadurch. Mir ist schon klar, das es keinerlei Ansprüche gibt.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Guten Abend @TLKOMZocktAb ,
zunächst einmal mein Beileid zu Ihrem Verlust.
Ich möchte hier generell einmal die ganze Runde bitten, sich wieder etwas zu beruhigen.
Streit hilft hier doch wirklich keinem.
Nun zum Thema: Ein regulärer Mobilfunkvertrag mit Gerät kann alle 24 Monate verlängert werden, entweder mit neuem Gerät plus Zuzahlung oder in einen Tarif ohne Gerät.
Meldet man sich nicht aktiv nach Ablauf der 24 Monate, verlängert sich der Tarif nach aktuellem Stand um einen weiteren Monat zu den regulären Konditionen.
Also lautet die Kurzfassung: Nein, nachträglich lassen sich keine Geräte mehr aus dem gekündigten Vertrag holen, da ja eine aktive Vertragsverlängerung und eine Einmalzahlung dafür nötig gewesen wäre.
Ich hoffe, die Antwort bringt etwas Klarheit.
Liebe Grüße und schöne Ostern wünscht
Mandy S.
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vor 3 Jahren
Nun haben wir festgestellt, dass er über Jahre hinweg einen zu teuren Tarif hatte
Ein Laufzeitvertrag wird immer so fortgeführt, wie zu dem Zeitpunkt als dieser abgeschlossen wurde. Wenn es NIE eine Vertragsänderung gab, ist es ganz klar ein Eigenverschulden des verstorbenen Vaters. (Und nein, ich arbeite nicht für diesen Laden/Telekom.)
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vor 3 Jahren
Nun haben wir festgestellt
Wie habt ihr das festgestellt?
Auf der Rechnung oder im Kundencenter? @TLKOMZocktAb
Der Vertrag ist älter als 24 Monate?
Habt ihr den Vertrag inzwischen gekündigt?
1
von
vor 3 Jahren
Ein alter Vertrag muß ja nicht immer von Nachteil sein. Vielleicht hatte sich der Vater auch bewußt gegen einen aktuellen Tarif entschieden, weil vielleicht ungewollte Bestandteile hinzu kamen. Manchmal fährt man in einem alten Minutentarif günstiger als in einer Flatrate. Kommt halt ganz auf das Nutzungsverhalten an. (Kenne ich von mir)
Uneingeloggter Nutzer
von
Gelöschter Nutzer
vor 3 Jahren
Zunächst ein Mal mein Beileid. Der Verlust eines Familienmitgliedes ist nicht leicht und man neigt dazu irrational zu handeln.
Ich spreche aus Erfahrung.
Aber wenn ich ein Problem gelöst haben möchte tue ich das mit dem nötigen Respekt den ich wiederum erwarte.
Das fängt schon mit der Wahl des User-Namens an und zieht sich durch den Beitrag. Bei der Wahl eines solchen Usernamens komm ich schon ins stutzen und frage mich ob da wirklich Jemand ist der Hilfe möchte. Fraglich.
Wenn der Vater einen zu teuren Vertrag hatte hätte er das zu Lebzeiten sicher mit der Telekom klären können. Denn er war es der bei Vertragsabschluss den Agb‘s, Preis-/Leistungsbeschreibungen und der Widerrufsbelehrung die man ihm zugesandt hat aktiv zugestimmt hat.
Weiter steht in seinem Vertrag sicher ob ihm ein Smartphone zusteht oder nicht. Kann man dem entsprechenden Vertrag entnehmen. Z.B. MagentaMobil „..“ mit Smartphone.
Somit hat sich die Telekom sicher nicht bereichert oder jemand Älteres abgezockt. Das sind Vorwürfe die es zu klären gilt.
Zu deiner Frage. Nein ich habe stets gute Erfahrungen mit der Telekom gemacht und bin froh dort Kunde zu sein.
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Uneingeloggter Nutzer
von