PlamaTV Gerät stört DSL 16000

vor 15 Jahren

Hallo,
Seit Umstellung von DSL 6000 auf DSL 16000 im März dieses Jahres wurde mein InternetZugang gestört (zögerlicher Seitenaufbau bis Stillstand). Aufwendige Messungen durch Spezialisten der Deutschen Telekom haben durch Zufall dazu geführt, dass die Ursache bei einem Panasonic Plasma TV TX-P50V10E in der fremden Wohnung im Obergeschoss des Hauses zu suchen ist. Zweifel wurden durch umfangreiche Tests ausgeschlossen.

Erst nach Zurückschaltung auf DSL 6000 habe ich wieder störungsfreies Internet.

Der geschilderte Sachverhalt hat Panasonic angeblich überrascht. Man verweist mich bzw den Besitzer des Geräts an eine kostenpflichtige Plasma Service-Hotline.

Gibt es hier im Forum diesbezügliche Erfahrungen und ggf Hilfe? - Danke und

bye

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vor 15 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 15 Jahren

      Zu den guten alten Postler Zeiten, konnte man einen Funkmesstrupp bestellen, falls ihrgendwas in der Nachbarschaft Störungen verursacht. Da es ja nach der Privatisierung keine Bundespost mehr gibt, weiß ich leider nicht, wer, bzw. welche Abteilung für sowas heutzutage zuständig ist, aber da müsste es auf alle Fälle eine Stelle geben, an die man sich wenden kann. Hoffe jemand anderes kann dir diese benennen. Muß allerdings dabeisagen, dazumal ging es eher darum, das Funkstrahlen, sei es durch CB oder Amateurfunk das TV Signal störten. Ob da es einen Trupp gibt, der Störungen durch TV Geräte nachgeht kann ich nicht sagen. Höre sowas zum ersten mal.

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    • vor 15 Jahren

      Wende Dich an die Bundensnetzagentur, die legt den Störenfried still:

      Bei Funkstörungen wenden Sie sich bitte direkt an den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur unter der Rufnummer:

      01 80 / 3 23 23 23
      (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)



      -BZSXKxyJn0

      http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Presse/Publikationen/service/HilfebeiFunkstoerungen/HilfeFunkstoerungen_Basepage.html

      Viel Erfolg und Gruß, Ulrich

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    • vor 15 Jahren

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    • vor 15 Jahren

      Meiner scheint auch abgehackt zu sein.
      Wenn ich allerdings die Leerzeile unterhalb mitkopiere, funktioniert der Link.
      Trotzdem hier noch mal einfacher:

      http://kuerzer.de/J4mOfOvGy

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    • vor 15 Jahren

      Wenn bekannt ist, daß genau dieses Gerät stört, was soll dann noch die BNetzA machen? Dem Besitzer des Geräts eine saftige Rechnung für den Einsatz des Messtrupps schicken?

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    • vor 15 Jahren

      Wenn bekannt ist, daß genau dieses Gerät stört, was soll dann noch die BNetzA machen?

      Wenn bekannt ist, daß genau dieses Gerät stört, was soll dann noch die BNetzA machen?
      Wenn bekannt ist, daß genau dieses Gerät stört, was soll dann noch die BNetzA machen?

      Nur die BNetzA kann den Eigentümer "überzeugen", den Plasma-TV stillzulegen. Die Telekom, die den Störer wohl ermittelt hat, kann das nicht und der Gestörte könnte es nur durch einen Zivilprozess ...

      Also, für diese Fälle ist die BNetzA auch da. Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers. Die Fernmeldehoheit liegt beim Staat und wird durch die BNetzA ausgeübt.

      Gruß Ulrich

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    • vor 15 Jahren

      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.


      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.

      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.


      Ich würde erwarten, dass der Hersteller des Gerätes verdonnert wird vernünftige Produkte abzuliefern. Der jetzige Besitzer ist doch auch nur ein "Opfer", der hat sich doch den Fernseher nicht selbst gebastelt.

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    • vor 15 Jahren

      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.

      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.
      Erwartest Du etwa das Entgegenkommen des Plama-TV-Besitzers.

      Ich würde erwarten, dass der Hersteller des Gerätes verdonnert wird vernünftige Produkte abzuliefern. Der jetzige Besitzer ist doch auch nur ein "Opfer", der hat sich doch den Fernseher nicht selbst gebastelt.Aber das "Verdonnern" kann nur die BNetzA (auch innerhalb der Marktüberwachung), nicht aber die Telekom und erst recht nicht der Gestörte (siehe auch meinen Youtube-Link).

      Daher meine Empfehlung, die BNetzA zu kontaktieren, wenn nicht weiter mit der Störung gelebt werden will.

      Gruß Ulrich

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    • vor 15 Jahren

      Aber das "Verdonnern" kann nur die BNetzA (auch innerhalb der Marktüberwachung), nicht aber die Telekom und erst recht nicht der Gestörte (siehe auch meinen Youtube-Link). Daher meine Empfehlung, die BNetzA zu kontaktieren, wenn nicht weiter mit der Störung gelebt werden will.


      Aber das "Verdonnern" kann nur die BNetzA (auch innerhalb der Marktüberwachung), nicht aber die Telekom und erst recht nicht der Gestörte (siehe auch meinen Youtube-Link).

      Daher meine Empfehlung, die BNetzA zu kontaktieren, wenn nicht weiter mit der Störung gelebt werden will.

      Aber das "Verdonnern" kann nur die BNetzA (auch innerhalb der Marktüberwachung), nicht aber die Telekom und erst recht nicht der Gestörte (siehe auch meinen Youtube-Link).

      Daher meine Empfehlung, die BNetzA zu kontaktieren, wenn nicht weiter mit der Störung gelebt werden will.


      Da stimme ich ja vollkommen mit Dir überein, mir ging es nur um die Formulierung "Entgegenkommen des Plasma TV Besitzers". Der scheint ja überaus entgegenkommend und kooperativ zu sein. Ich denke auch, man sollte den Hersteller weiterhin mit dem Problem konfrontieren, auch wenn man erstmal eine "kostenpflichtige Hotline" anrufen soll.
      Immerhin hat es die Firma Panasonic schon mal bis in diese Foren gebracht und das Internet vergisst ja nichts Zwinkernd

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    • vor 15 Jahren

      Leider muß ich mal anmerken, das die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eh gleich null sind, bzw. das Ganze langwierige Gerichtsverfahren mit sich führen könnte. Wenn das TV Gerät bestimmungsgemäß in Betrieb genommen wurde und für den deutschen Konsumermarkt freigegeben wurde, dann hat es auch sämtliche Prüf-und Messverfahren erfolgreich durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate sind mit Sicherheit auch in der Bedienungsanleitung abgedruckt. Was anderes wäre es, wenn das Gerät im Ausland gekauft wurde und gegen Deutsche Bestimmungen verstossen sollte. So stell ich mir das jedenfalls mal vor.

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