PlamaTV Gerät stört DSL 16000
vor 15 Jahren
Hallo,
Seit Umstellung von DSL 6000 auf DSL 16000 im März dieses Jahres wurde mein InternetZugang gestört (zögerlicher Seitenaufbau bis Stillstand). Aufwendige Messungen durch Spezialisten der Deutschen Telekom haben durch Zufall dazu geführt, dass die Ursache bei einem Panasonic Plasma TV TX-P50V10E in der fremden Wohnung im Obergeschoss des Hauses zu suchen ist. Zweifel wurden durch umfangreiche Tests ausgeschlossen.
Erst nach Zurückschaltung auf DSL 6000 habe ich wieder störungsfreies Internet.
Der geschilderte Sachverhalt hat Panasonic angeblich überrascht. Man verweist mich bzw den Besitzer des Geräts an eine kostenpflichtige Plasma Service-Hotline.
Gibt es hier im Forum diesbezügliche Erfahrungen und ggf Hilfe? - Danke und
bye
Seit Umstellung von DSL 6000 auf DSL 16000 im März dieses Jahres wurde mein InternetZugang gestört (zögerlicher Seitenaufbau bis Stillstand). Aufwendige Messungen durch Spezialisten der Deutschen Telekom haben durch Zufall dazu geführt, dass die Ursache bei einem Panasonic Plasma TV TX-P50V10E in der fremden Wohnung im Obergeschoss des Hauses zu suchen ist. Zweifel wurden durch umfangreiche Tests ausgeschlossen.
Erst nach Zurückschaltung auf DSL 6000 habe ich wieder störungsfreies Internet.
Der geschilderte Sachverhalt hat Panasonic angeblich überrascht. Man verweist mich bzw den Besitzer des Geräts an eine kostenpflichtige Plasma Service-Hotline.
Gibt es hier im Forum diesbezügliche Erfahrungen und ggf Hilfe? - Danke und
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vor 15 Jahren
Leider muß ich mal anmerken, das die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eh gleich null sind, bzw. das Ganze langwierige Gerichtsverfahren mit sich führen könnte.
Gerichtsverfahren sind nie ausgeschlossen, aber, im Zuge der Marktüberwachung kann die BNetzA jederzeit Produkte überprüfen (lassen), auch anlassbezogen(!), und bei festgestellter Nichtkonformität zu den zutreffenden Richtlinien (sieh unten) den weiteren Vertrieb stoppen oder auch sogar die Marktrücknahme verlangen:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/TechnischeRegulierung/InverkehrbringenGeraeteEMVGFTEG/MarktUeberwachungEMVGFTEG/M%C3%B6glMa%C3%9FnahmenMarktueberwachung.pdf;jsessionid=28872BEE5480A4E859BE7960E289FA82?__blob=publicationFile
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/TechnischeRegulierung/InverkehrbringenGeraeteEMVGFTEG/MarktUeberwachungEMVGFTEG/StatistikMarktueberwachung2010.pdf;jsessionid=28872BEE5480A4E859BE7960E289FA82?__blob=publicationFile
Wenn das TV Gerät bestimmungsgemäß in Betrieb genommen wurde und für den deutschen Konsumermarkt freigegeben wurde, dann hat es auch sämtliche Prüf-und Messverfahren erfolgreich durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate sind mit Sicherheit auch in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Wobei bei einem TV-Gerät der Hersteller selbst prüfen und danach die Konformitätserklärung ausstellen darf. Zertifkate unabhängiger Prüflabore sind nicht notwendig!
Was anderes wäre es, wenn das Gerät im Ausland gekauft wurde und gegen Deutsche Bestimmungen verstossen sollte. So stell ich mir das jedenfalls mal vor.
Welches Ausland meinst Du? Die Bestimmungen wie die EMV-Richtlinie (EMVG), die Low Voltage-Richtline (GPSG) oder die R&TTE-Richtlinie (FTEG) gelten in der gesamten EU und den "mitmachenden" Ländern wie z. B der Schweiz.
Also, die Erfogsaussichten sind für den Gestörten sehr groß, wenn der Plasma-TV wirklich der Störenfried ist.
Gruß Ulrich
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vor 15 Jahren
Leider muß ich mal anmerken, das die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eh gleich null sind, bzw. das Ganze langwierige Gerichtsverfahren mit sich führen könnte.
Leider muß ich mal anmerken, das die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eh gleich null sind, bzw. das Ganze langwierige Gerichtsverfahren mit sich führen könnte.
Welche Erfolgsaussichten meinst Du?
Bei der Bundesnetzagentur, handelt es sich nicht um irgend Jemand, sondern um eine staatliche Behörde.
1 Anruf und die Behörde hat tätig zu werden und wird es auch.
Wird nun der Plasmafernseher als Störquelle ausfindig gemacht, wird dem Besitzer der weitere Betrieb untersagt, wobei die Strafe (bis zu) auch gleich genannt wird.
Somit sind die Erfolgsaussichten für den Threadersteller in diesem Fall 100%.
Wenn das TV Gerät bestimmungsgemäß in Betrieb genommen wurde und für den deutschen Konsumermarkt freigegeben wurde, dann hat es auch sämtliche Prüf-und Messverfahren erfolgreich durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate sind mit Sicherheit auch in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Wenn das TV Gerät bestimmungsgemäß in Betrieb genommen wurde und für den deutschen Konsumermarkt freigegeben wurde, dann hat es auch sämtliche Prüf-und Messverfahren erfolgreich durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate sind mit Sicherheit auch in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Auch das ist nur bedingt richtig, da die Bundesnetzagentur nur stichprobenartig kontroliert.
Es könnte sich ja z.B. ein defektes Bauteil in dem Fernseher befinden.
Nun muß sich der Besitzer des Fernseher mit dem Hersteller auseinandersetzten.
Und ich glaube, daß der Hersteller, dann wenig Interesse hat, daß sein Produkt negativ in der Presse erscheint, zumal ja von der Bundesnetzagentur eindeutig als Verursacher festgestellt wurde.
Ist aber nun nicht das Problem von Klaus75
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vor 15 Jahren
Es gab schon vor einiger Zeit den Fall eines defekten DECT Telefons, das dem Besitzer eine BNetzA Rechnung von €1600,- bescherte. Nur unter Einsatz der Presse übernahm der Hersteller des Geräts, welches schon längst aus der Gewährleistung war, die kompletten Kosten.
Es geht mir nicht darum, was die BNetzA im Störerfall tun könnte, sondern daß man sich zunächst auf freundliche Art und Weise mit dem Nachbarn verständigt, wenn dieser sich wohl ohnehin kooperativ zeigt.
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vor 15 Jahren
man sollte auc nicht unbedingt davon ausgehen, daß es sich hier um einen Serienfehler handelt. Eventuell ist nur im Netzteil des Plasma TV etwas defekt.
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