Gelöst

Probleme bei Korrektur der Vertragslaufzeit (Glasfaser-Auftrag von Okt 2023)

vor 2 Tagen

Hallo Telekom-Hilft-Team,

ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Fall zur Vertragslaufzeit.

Ich habe am 09.10.2023 eine schriftliche 'Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung' erhalten. Im System wird mein Vertragsende nun jedoch auf 2028 datiert, da die Fachabteilung argumentiert, das Schreiben von 2023 sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab. Die E-Mail-Fachabteilung blockt leider ab. Könnte sich das bitte jemand aus eurem Team anschauen? Die Auftragsnummer/Kundennummer und das entsprechende Bestätigungsschreiben kann ich euch bei Bedarf gerne per Direktnachricht zukommen lassen.

Vielen Dank!

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Tagen

      erdhoc

      sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Hallo Telekom-Hilft-Team,

      ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Fall zur Vertragslaufzeit.

      Ich habe am 09.10.2023 eine schriftliche 'Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung' erhalten. Im System wird mein Vertragsende nun jedoch auf 2028 datiert, da die Fachabteilung argumentiert, das Schreiben von 2023 sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab. Die E-Mail-Fachabteilung blockt leider ab. Könnte sich das bitte jemand aus eurem Team anschauen? Die Auftragsnummer/Kundennummer und das entsprechende Bestätigungsschreiben kann ich euch bei Bedarf gerne per Direktnachricht zukommen lassen.

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      erdhoc

      sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Passt doch wenn da "Bestätigung" steht wenn es eine Eingangs"Bestätigung" ist.

      Kurz und Knapp (da es hier immer wieder mal diskutiert wird)

      Wenn du der Meinung bist dass die Telekom gegen irgend ein Recht verstößt steht es dir frei dagegen zu klagen.

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    • vor 2 Tagen

      erdhoc

      Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab.

      Hallo Telekom-Hilft-Team,

      ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Fall zur Vertragslaufzeit.

      Ich habe am 09.10.2023 eine schriftliche 'Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung' erhalten. Im System wird mein Vertragsende nun jedoch auf 2028 datiert, da die Fachabteilung argumentiert, das Schreiben von 2023 sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab. Die E-Mail-Fachabteilung blockt leider ab. Könnte sich das bitte jemand aus eurem Team anschauen? Die Auftragsnummer/Kundennummer und das entsprechende Bestätigungsschreiben kann ich euch bei Bedarf gerne per Direktnachricht zukommen lassen.

      Vielen Dank!

      erdhoc

      Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab.

      Du solltest dir dann aber auch bewusst sein was du wann abgeschlossen hast.

      Du hast bei der Telekom mehrere Verträge im Glasfaserausbau abgeschlossen.

      Einen zur Erschließung, dann ggf. eine Telekommunikationsvertrag für den Übergang und dann final deinen Telekommunikationsvertrag mit einem Glasfasertarif.

      Letzteren hast du verbindlich erst mit der letzten Terminvereinbarung im Glasfaserportal geschlossen.

      Und schon bemerkst du .. dass hat mit 2023 nix zutun. 

      Dein Denkfehler machts also nicht besser.

      Zumal am Ende das Urteil auch nicht gegen die Telekom erging und anders gelagert war. 

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    • vor 2 Tagen

      erdhoc

      Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Hallo Telekom-Hilft-Team,

      ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Fall zur Vertragslaufzeit.

      Ich habe am 09.10.2023 eine schriftliche 'Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung' erhalten. Im System wird mein Vertragsende nun jedoch auf 2028 datiert, da die Fachabteilung argumentiert, das Schreiben von 2023 sei nur eine Eingangsbestätigung gewesen. Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      Nach § 56 TKG und der BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 8/25) lief die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit im Oktober 2025 ab. Die E-Mail-Fachabteilung blockt leider ab. Könnte sich das bitte jemand aus eurem Team anschauen? Die Auftragsnummer/Kundennummer und das entsprechende Bestätigungsschreiben kann ich euch bei Bedarf gerne per Direktnachricht zukommen lassen.

      Vielen Dank!

      erdhoc

      Auf dem Dokument steht jedoch ausdrücklich 'Bestätigung'.

      @erdhoc  : Steht dort wirklich "Auftragsbestätigung"? Ja, ich habe im August 2023 meinen GF-Anschluss bestellt, der immer noch nicht ausgeführt ist. Ich erhielt damals auch nur eine "Bestellbestätigung". Die Wortwahl in den entsprechenden Schreiben ist etwas verwirrend, es handelt sich aber nicht um die juristische "Auftragsbestätigung" Deines Glasfaser-Vertrages.

      Gruß Ulrich

      6

      von

      vor 2 Tagen

      *Paz Vizsla*

      Das ist aber keine Auftragsbestätigung :) 

      erdhoc

      ich habe mal einen Screenshot der ‚Bestätigung‘ angehängt. Bringt dieser ggf. neue/weitere Erkenntnisse?

      Hallo Ulrich,

      ich habe mal einen Screenshot der ‚Bestätigung‘ angehängt. Bringt dieser ggf. neue/weitere Erkenntnisse?

      VG

      Erdal

      erdhoc

      ich habe mal einen Screenshot der ‚Bestätigung‘ angehängt. Bringt dieser ggf. neue/weitere Erkenntnisse?

      Das ist aber keine Auftragsbestätigung :) 

      *Paz Vizsla*

      Das ist aber keine Auftragsbestätigung :) 

      Im Grunde ist das nicht die "richtige" Auftragsbestätigung aber das Problem ist die Formulierung in dem Text wo steht:

      "Hiermit bestätigen wir ihren Auftrag"

      von

      vor 2 Tagen

      @erdhoc  : Wie ich schon schrieb, ist es "nur" eine Bestellbestätigung, die aber sehr verwirrend und missverständlich ausgedrückt ist. Genau die gleiche Bestellbestätigung erhielt ich auch, allerdings mit der voraussichtlichen Erfüllung Mitte 2024, 🤣.

      Die juristisch verbindliche Auftragsbestätigung erhälst Du dann:

      User uploaded image

      Ja, Du kannst ja klagen wg. des missverständlichen Textes, aber ich denke nicht, dass Du eine Chance hast.

      Gruß Ulrich

      von

      vor 2 Tagen

      Wie CobraCane bereits erwähnt hat, kann es zweideutig verstanden werden. Im Fließtext wird von einer Auftragsbestätigung gesprochen. So eindeutig ist das für mich tatsächlich nicht.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      Vielen Dank für euren Input.

      Das BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) stellt jedoch klar, dass der Laufzeitbeginn bei gekoppelten Glasfaser-Bestellungen nicht beliebig auf den Bereitstellungstag verschoben werden darf, wenn Jahre dazwischen liegen.

      Ich möchte das Thema bitte direkt mit dem offiziellen Telekom hilft Team prüfen.

      Könnte sich bitte ein Team-Mitarbeiter bei mir melden?

      5

      von

      vor 2 Tagen

      BGH-Grundsatzurteile zur Unwirksamkeit von AGB-Laufzeitklauseln nach § 56 TKG gelten branchenweit für alle Telekommunikationsanbieter.

      Da hier Unstimmigkeiten bei der Auslegung vorliegen, möchte ich den Fall bitte direkt mit dem offiziellen Telekom hilft Team klären. Ich bitte ein Team-Mitglied um Rückmeldung

      0

      von

      vor 2 Tagen

      erdhoc
      BGH-Grundsatzurteile zur Unwirksamkeit von AGB-Laufzeitklauseln nach § 56 TKG gelten branchenweit für alle Telekommunikationsanbieter. Da hier Unstimmigkeiten bei der Auslegung vorliegen, möchte ich den Fall bitte direkt mit dem offiziellen Telekom hilft Team klären. Ich bitte ein Team-Mitglied um Rückmeldung

      BGH-Grundsatzurteile zur Unwirksamkeit von AGB-Laufzeitklauseln nach § 56 TKG gelten branchenweit für alle Telekommunikationsanbieter.

      Da hier Unstimmigkeiten bei der Auslegung vorliegen, möchte ich den Fall bitte direkt mit dem offiziellen Telekom hilft Team klären. Ich bitte ein Team-Mitglied um Rückmeldung

      erdhoc

      BGH-Grundsatzurteile zur Unwirksamkeit von AGB-Laufzeitklauseln nach § 56 TKG gelten branchenweit für alle Telekommunikationsanbieter.

      Da hier Unstimmigkeiten bei der Auslegung vorliegen, möchte ich den Fall bitte direkt mit dem offiziellen Telekom hilft Team klären. Ich bitte ein Team-Mitglied um Rückmeldung

      Na du wärst der erste wo ds angepasst werden würde. Evtl. storniert man dir den Auftrag, mag sein. Dann läuft aber die Adresse als gesperrt für den Glasfaserausbau. 

      von

      vor 12 Stunden

      Moin @erdhoc, vielen Dank für das nette Telefonat. 🤗

       

      Wie besprochen gilt die Mindestvertragslaufzeit ab der Auftragsbestätigung, beziehungsweise dem Tag, an dem der Vertrag aktiv wird. Wenn du das nicht so siehst oder rechtliche Schritte einleiten willst, kannst du das natürlich tun. Dieses Recht steht jedem/jeder offen. 

       

      Ich wünsche dir noch einen schönen Tag und viele Grüße

      Christoph

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Stunden

      Moin @erdhoc, vielen Dank für das nette Telefonat. 🤗

       

      Wie besprochen gilt die Mindestvertragslaufzeit ab der Auftragsbestätigung, beziehungsweise dem Tag, an dem der Vertrag aktiv wird. Wenn du das nicht so siehst oder rechtliche Schritte einleiten willst, kannst du das natürlich tun. Dieses Recht steht jedem/jeder offen. 

       

      Ich wünsche dir noch einen schönen Tag und viele Grüße

      Christoph

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    Uneingeloggter Nutzer

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