Rückfalloption im Tarif MagentaZuhause XL bitte erläutern

vor 5 Jahren

Hallo,

 

für die im Tarif „MagentaZuhause XL“ im Produktinformationsblatt genannte Rückfalloption finde ich nirgends eine Erklärung.

 

Kann mir meine Fragen bitte ein Vertreter der Telekom beantworten! Ich habe hier einiges gelesen. Darunter sind auch so viel unsinnige Antworten, dass man am Schluss die guten Antworten nicht sicher erkennen kann.

 

Es heißt: „Rückfalloption auf Kundenwunsch, wenn die Standard-Datenübertragungsraten nicht zur Verfügung stehen.“

 

  1. Wann tritt der Fall ein? Als Standard-Datenübertragungsraten werden „Maximal“, „Normalerweise zur Verfügung stehend“ und „Minimal“ genannt. Muss der Minimalwert unterschritten werden?

  2. Wann muss sich der Kunden für die Option entscheiden? Bei Vertragsabschluss oder nach der Bereitstellung der Leistung?

  3. Muss sich der Kunden binnen einer Frist für den Rückfall entscheiden?

  4. Welche Folgen hat der Rückfallwunsch des Kunden? Man bekommt nur die im Produktinformationsblatt unter „Rückfalloption“ genannten niedrigeren Leistungen, zahlt aber den vollen Tarif, also für die nicht erbringbaren Leistungen?

 

Ein echter Rückfall ginge zurück zum zuvor geltenden Tarif, also eine Stornierung, wenn die Telekom die Leistung gar nicht erbringen kann.

 

So wie ich die Rückfalloption bislang interpretiere, verkauft die Telekom bei „MagentaZuhause XL“ 250 MBit/s im Download, verspricht aber nur mindestens 175 MBit/s. Sollten die nicht erreichbar sein, bekommt man zum gleichen Preise sogar nur 105 MBit/s.

 

Gemäß meiner Routerdaten habe ich bei meinem jetzigen Tarif „MagentaZuhause L“ (100 MBit/s) aktuell einen höheren Download als mir im Tarif „MagentaZuhause XL“ (250 MBit/s) die Rückfalloption (105 MBit/s) mindestens liefern würde.

 

Vielen Dank.

 

Gruß

Hagen

magentazuhause-xl.pdf

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  • vor 5 Jahren

    Derzeit ist es meines Wissens so, dass bei erstmaliger Bereitstellung eines XL ausschließlich die Rückfalloption geschaltet wird.

    Und nach Beobachtung des Anschlusses durch ASSIA DLM wird nach etwa drei Wochen entschieden, ob es künftig auch schneller geht oder ob es bei der Maximalgeschwindigkeit von 175 Mbit/s bleibt.

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Der Passus war gut versteckt unter ferner liefen. Aber wie gesagt auch falsch, da es nicht vereinbart wurde, und die Nichtkenntnisnahme einer (einseitig geänderten) Auftragsbestätigung weder einen Kundenwunsch darstellt noch vertragsbindend ist.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    casi.c

    Wenn Sie nun also meinen, die Telekom darf weniger liefern, aber die gleichen Gebühren dafür nehmen, liegt eine einseitige Benachteiligung des Kunden vor. Die Rückfalloption bricht ohne Ausgleich mit dem BGB und ist daher gesetzeswidrig.

     

    Wenn Sie nun also meinen, die Telekom darf weniger liefern, aber die gleichen Gebühren dafür nehmen, liegt eine einseitige Benachteiligung des Kunden vor. Die Rückfalloption bricht ohne Ausgleich mit dem BGB und ist daher gesetzeswidrig.

    casi.c

     

    Wenn Sie nun also meinen, die Telekom darf weniger liefern, aber die gleichen Gebühren dafür nehmen, liegt eine einseitige Benachteiligung des Kunden vor. Die Rückfalloption bricht ohne Ausgleich mit dem BGB und ist daher gesetzeswidrig.


    Die Telekom darf dir auch 1 kb/s zum gleichen Preis anbieten, wenn du diesen Vertrag annimmst ist es deine Entscheidung

    Die darf dir nur nicht weniger liefern als vertraglich minimal vereinbart. 

    In deinem Vetrag ist aber nur ein DSL bis zu 175mbit vereinbart.

    Diese Tarif provisioniert die Telekom bis zu 204mbit/s wenn es möglich ist, sie liefert also wo immer es geht mehr als vereinbart.

    Wenn die Leitung in der Messung dann mehr liefern kann, wird automatisch auf 250 mbit/s hochgedreht.

     

    Las es dir einfach vom Anwalt deines geringsten Misstrauens kostenpflichtig erklären. 

     

     

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    casi.c

    Der Passus war gut versteckt unter ferner liefen.

    Der Passus war gut versteckt unter ferner liefen. 

    casi.c

    Der Passus war gut versteckt unter ferner liefen. 



    Die Geschwindigkeit die geschaltet wird ist nicht versteckt sie steht gleich vorne unter dem Tarif.

    Kannst ja gerne mal die AB als bild ohne persönliche Daren hochladen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    @Hagen-Ffm 

    zu 1)

    die Rückfalloption wird dir in der Auftragsbestätigung als Vertrag benannt oder nicht

     

    zu 2)

    entweder du widersprichst der Rückfalloption und damit dem ganzen Vertrag oder akzeptierst dass dir nur diese zur Verfügung gestellt wird

     

    zu 3)

    wenn eine Widerrufsrecht besteht dann kannst du innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen

     

    zu 4)

    die Telekom sichert dir lediglich die im Produktinformationsblatt genannten 105 Mbit als minimale Bandbreite zu

     

    Da es für den einen Tarif nur einen Preis gibt ist es logischerweise egal ob mit oder ohne Rückfalloption

     

    0

  • vor 5 Jahren

    du bekommst eine Auftragsbestätigung, da steht ob du die Rückfalloption geschaltet bekommst, widerrufst du nicht ist das der Kundenwunsch.

     

    bei Magenta L mit vollsync ist es wahrscheinlich dass du die 250 mbit bekommen kannst.

    es kann aber sein, dass zuerst die Rückfalloption geschaltet wird - weil keine Leistungsdaten für deine Leitung vorliegen.

    Innerhalb von drei Wochen wird ASSIA die Leitung bewerten, befindet sie diese Gut, kannst du dann auf 250 mbit wechseln,

    0

  • vor 5 Jahren

    @muc80337_2

    @der_Lutz

    @Stefan

    @VoPo914

     

    Viele Dank für Eure Antworten!

     

    Gruß
    Hagen

    0

  • vor 5 Jahren

    Hallo @Hagen-Ffm,

    wie ich sehe, haben Sie hier bereits die korrekten Antworten erhalten.

    Sollte wieder etwas sein, gerne wieder melden.

    Viele Grüße
    Dean B.

    0

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