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Rücksendung Glasfaser-Modem ohne Widerrufserklärung – reicht das, wenn ich nur das Gerät “widerrufen” will (nicht den Glasfaservertrag)?

vor 3 Stunden

UPDATE:

Nach einem weiteren kurzen Telefonat mit dem Kundenservice ist laut Mitarbeiter alles in Ordnung: Das Gerät wird nicht verrechnet, da das 14-Tage-Rückgaberecht für das Gerät berücksichtigt wurde. Die Versandkostenpauschale soll in der nächsten Abrechnung (voraussichtlich März) gutgeschrieben werden. Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum 14-Tage-Widerrufsrecht bei Telekom, aber nur bezogen auf ein einzelnes Gerät (Glasfaser-Modem), nicht auf meinen Glasfaservertrag an sich.

Situation:

  • Glasfaservertrag wurde schon letztes Jahr abgeschlossen (2025).
  • Das Glasfaser-Modem (Ware) wurde mir erst 2026 zugeschickt (nach Glasfaser-Aktivierung in meinem Gebiet) und kam bei mir am 28.01.2026 an.
  • Ich habe das Modem am selben Tag nach einer telefonischen Absprache mit dem Kundenservice direkt wieder zurückgeschickt (statt dieses Glasfaser-Modem habe ich Speedport 7 mit einem integrierten Modem als Mietgerät vom Telekom bestellt).
  • Telekom hat mir eine Eingangsbestätigung am 30.01.2026 geschickt mit dem Text:

„Zunächst schauen wir uns Ihre Rücksendung genau an. Sobald dies abschließend erledigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.“

Bis heute, 13.02.2026, habe ich noch keine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

Rechnung / Buchungen:

  •  In der Übersicht würden eigentlich Gerät + Versand als „Leistung vom 01.02.2026“ aufgeführt.
  • Der Gerätepreis (49,99 € brutto) ist auf der Februar-Rechnung (vom 09.02.2026) nicht gebucht (Widerruf berücksichtigt?).
  • Aber die Versandkostenpauschale (6,95 € brutto) ist gebucht.
  • Laut Mitarbeiter am Telefon wird die Versandkostenpauschale wahrscheinlich in der März-Rechnung gutgeschrieben, sonst sollte ich noch einmal beim Kundernservice anrufen.

Meine Nachfrage:

  • Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?
  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen – insbesondere wie lange die „schriftliche Benachrichtigung“ typischerweise dauert?
  • Wenn möglich, gerne auch eine Antwort von einem Telekom-Teammitglied 😉.

Vielen Dank! 😊

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      @Silvia Mayasari-Hoffert,

       

      Silvia Mayasari-Hoffert

      Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

      UPDATE:

      Nach einem weiteren kurzen Telefonat mit dem Kundenservice ist laut Mitarbeiter alles in Ordnung: Das Gerät wird nicht verrechnet, da das 14-Tage-Rückgaberecht für das Gerät berücksichtigt wurde. Die Versandkostenpauschale soll in der nächsten Abrechnung (voraussichtlich März) gutgeschrieben werden. Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

       

      Hallo zusammen,

       

      ich habe eine Frage zum 14-Tage-Widerrufsrecht bei Telekom, aber nur bezogen auf ein einzelnes Gerät (Glasfaser-Modem), nicht auf meinen Glasfaservertrag an sich.

       

      Situation:

      • Glasfaservertrag wurde schon letztes Jahr abgeschlossen (2025).
      • Das Glasfaser-Modem (Ware) wurde mir erst 2026 zugeschickt (nach Glasfaser-Aktivierung in meinem Gebiet) und kam bei mir am 28.01.2026 an.
      • Ich habe das Modem am selben Tag nach einer telefonischen Absprache mit dem Kundenservice direkt wieder zurückgeschickt (statt dieses Glasfaser-Modem habe ich Speedport 7 mit einem integrierten Modem als Mietgerät vom Telekom bestellt).
      • Telekom hat mir eine Eingangsbestätigung am 30.01.2026 geschickt mit dem Text:

      „Zunächst schauen wir uns Ihre Rücksendung genau an. Sobald dies abschließend erledigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.“

       

      Bis heute, 13.02.2026, habe ich noch keine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

       

      Rechnung / Buchungen:

      •  In der Übersicht würden eigentlich Gerät + Versand als „Leistung vom 01.02.2026“ aufgeführt.
      • Der Gerätepreis (49,99 € brutto) ist auf der Februar-Rechnung (vom 09.02.2026) nicht gebucht (Widerruf berücksichtigt?).
      • Aber die Versandkostenpauschale (6,95 € brutto) ist gebucht.
      • Laut Mitarbeiter am Telefon wird die Versandkostenpauschale wahrscheinlich in der März-Rechnung gutgeschrieben, sonst sollte ich noch einmal beim Kundernservice anrufen.

       

      Meine Nachfrage:

      • Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?
      • Hat jemand ähnliche Erfahrungen – insbesondere wie lange die „schriftliche Benachrichtigung“ typischerweise dauert?
      • Wenn möglich, gerne auch eine Antwort von einem Telekom-Teammitglied 😉.

       

      Vielen Dank! 😊

       
      Silvia Mayasari-Hoffert
      Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

      freut mich sehr, dass bereits eine Lösung gefunden wurde. Danke fürs Teilen. 😊

       

      Beste Grüße

      Melek

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