Gelöst

Ranger Marketing Vertrag Gültigkeit

vor 10 Monaten

Hallo Zusammen, 

ich habe gerade eine Email mit einer Auftragsbestätigung der Firma Ranger bekommen.

Ich bin Vertragsinhaber und aktuell im Urlaub. Mein Mann (ist zu Hause) hat den Vertrag unterschrieben.

Der Vertrag kann so doch gar nicht gültig sein? Wie kann ich dem Vertrag widersprechen? Wo und wie kann ich beweisen das ich nichts unterschrieben habe. 

 

 

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7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Monaten

      @susanne_74 nach Eingang der AB hast du 14 Tage Zeit zu wiederufen.

      0

    • vor 10 Monaten

      Danke für die schnelle Antwort.

       

      Muss das schriftlich per Post oder reicht E-Mail? Muß der Widerspruch an die Ranger oder Telekom?

      1

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Entweder wartest du auf die Auftragsbestätigung, welche du dann innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst, oder über das Kontaktformular:
      www.telekom.de/widerruf

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Monaten

      Entweder wartest du auf die Auftragsbestätigung, welche du dann innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst, oder über das Kontaktformular:
      www.telekom.de/widerruf

       

      0

    • vor 10 Monaten

      @susanne_74 die Möglichkeit zum Wiederspruch sollte in der Mail sein.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Monaten

      susanne_74

      Der Vertrag kann so doch gar nicht gültig sein?

       

      Der Vertrag kann so doch gar nicht gültig sein?

      susanne_74

       

      Der Vertrag kann so doch gar nicht gültig sein?


      Zumindest bei Kündigungen wäre es gültig  - bei Änderungen könnte es genau so sein.

      Aber es gibt ja das 14-tägige Widerrufsrecht.

       

       

      Versicherungen, Strom, Gas, Telefon: Einen Vertrag rund um den Familien­alltag darf ein Ehepartner für beide kündigen – unabhängig davon, wer ihn abge­schlossen hat. So entschied der Bundes­gerichts­hof in einem Streitfall um die Kündigung einer Voll­kasko­versicherung und deren Widerruf (Bundes­gerichts­hof, Az. XII ZR 94/17).

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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