Gelöst

Ranger Marketing Widerruf

vor 3 Jahren

Schönen guten Abend, 

 

Heute waren Vertreter von der Telekom bei uns, bzw vom Ranger Marketing. 

Nachdem ich mir alles angehört habe, habe ich einen Zukünftigen Vertrag akzeptiert. 

 

Im nachhinein gefiel mir nicht was ich Recherchiert habe und möchte gerne Widerrufen. 

Wie mache ich das jetzt am besten, bisher habe ich nur die Auftragsbestätigung via E-Mail und den Verifizierungsanruf erhalten. 

 

Vielen Dank im vorraus. 

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    • vor 3 Jahren

      Falls du den abgeschlossenen Vertrag nicht willst, kannst du diesen ab Eingang der Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen widerrufen.

       

      Geht auch hierüber:

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags

       

       

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Marcel2605

      Falls du den abgeschlossenen Vertrag nicht willst, kannst du diesen ab Eingang der Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen widerrufen.

      Falls du den abgeschlossenen Vertrag nicht willst, kannst du diesen ab Eingang der Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen widerrufen.
      Marcel2605
      Falls du den abgeschlossenen Vertrag nicht willst, kannst du diesen ab Eingang der Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen widerrufen.

      Es gibt nichts zu widerrufen 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Marcel2605

      Ich besitze aber noch keine Kundennummer. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Schrottie86  

      Widerruf und gut 👍

      Gruß

      Waage1969

      0

    • vor 3 Jahren

      @Schrottie86  

      Ganz entspannt noch gibt es nichts zu widerrufen. 

      Seit 1. Dezember ist die Lage völlig anders. 

      Du erhältst eine Zusammenfassung des besprochenen und erst wenn du das unterschrieben zurückschickst schließt du etwas ab.

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Schrottie86

      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss?

      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss? 
      Schrottie86
      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss? 

      Korrekt, erst wenn du unterschreibst und das zurückschickst, dann wird es ernst. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @der_Lutz  schrieb:

      @Schrottie86   schrieb:
      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss? 

      Korrekt, erst wenn du unterschreibst und das zurückschickst, dann wird es ernst. 


      Das gilt meines Wissens ganz sicher für telefonisch getätigte Verträge.

      Bei Haustürgeschäften aber nur, wenn das nicht "richtig" gemacht wurde.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @muc80337_2 

      das sit schon alles immer noch recht grenzwertig zugeben.

      Auf jeden Fall muss sie aber VOR Vertragsabschluss die schriftliche Zusammenfassung bekommen 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hast du denn eine Schriftliche Vertragszusammenfassung bekommen und diese bestätigt?

      Seit dem 1.12.21 ist ohne diesen Vorgang der Vertragsabschluss  schwebend unwirksam 

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Stefan

       

      Nein bisher habe ich nur die Emails bekommen mit der Auftragsbestätigung, und einen Anruf wo ich meine Daten verifizert habe. Mehr ist noch nicht passiert. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Wenn das auch an der Haustür nicht passiert ist, dann müsste nicht mal widerrufen werden, macht man aber trotzdem. 

      Sicher ist sicher. Warum hast du den Bedenken, denn die Verträge sind durchaus nicht schlechter als im Shop

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Schrottie86

      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss?

      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss? 
      Schrottie86
      Also das heißt ich müsste erst auf dem Papiervertrag unterschreiben damit der Vertrag geschlossen wäre, und wenn ich nicht unterschreibe, dann gibts auch kein Abschluss? 

      Korrekt, erst wenn du unterschreibst und das zurückschickst, dann wird es ernst. 

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    • vor 3 Jahren

      Schrottie86

      Im nachhinein gefiel mir nicht was ich Recherchiert habe und möchte gerne Widerrufen.

      Im nachhinein gefiel mir nicht was ich Recherchiert habe und möchte gerne Widerrufen. 
      Schrottie86
      Im nachhinein gefiel mir nicht was ich Recherchiert habe und möchte gerne Widerrufen. 

      Rein interessehalber: was gefiel Dir nicht? Das Produkt? Was Du gelesen hast, wie manche Ranger-Mitarbeiter es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen?...?

       

      Schrottie86

      bisher habe ich nur die Auftragsbestätigung via E-Mail

      bisher habe ich nur die Auftragsbestätigung via E-Mail
      Schrottie86
      bisher habe ich nur die Auftragsbestätigung via E-Mail

      Wenn das keine Eingangsbestätigung sondern eine Auftragsbestätigung war, dann kannst Du jetzt schon gesetzlich widerrufen.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      muc80337_2

      dann kannst Du jetzt schon gesetzlich widerrufen.

      dann kannst Du jetzt schon gesetzlich widerrufen.
      muc80337_2
      dann kannst Du jetzt schon gesetzlich widerrufen.

      Es gibt immer noch nichts zu widerrufen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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