Gelöst

Ratenzahlung

vor 2 Jahren

 


Guten Tag Damen und Herren, 

 

Mein Problem ist das meine Tochter bei einem App  über 398.95 Eur bei einem App Bestellungen gemacht hat meine Tochter ist noch 9 Jahre alt und als Papa muss ich es bezahlen aber das Problem ist obwohl mann mir zugesagt hat das ich eine Ratenzahlung bekomme werde wenn die Rechnung beriet ist aber mit der Hotline angerufen und eine Antwort bekommen das es nicht möglich ist ich kann als allein erizihender Vater so eine Rechnung auf einmal nicht bezahlen und bekomme keine Ratenzahlung ich werde mir jetzt überlegen ob ich doch noch einen Anbieter Wechsel mache nach 2 Jahren obwohl eine Zusage von den Mitarbeitern vor 10 Tage zugesagt wurde. 

 

Ein Mitarbeiter meldet das es aus Bonität Gründen nicht möglich ist, der andere meldet das das System es nicht erlauben würde. 

 

Das finde ich sehr schade als Kunde ich werde nochmal überlegen mein Vertrag zu Verlängern ob es sich lohnt 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Als Sprößling hatte die Telekom meiner Mutter den Anschluß dicht gemacht, weil ich eine teure 0190-Hotline anrief. Dafür gab es eine Tracht Prügel, einen blauen Hintern und 4 Wochen Stubenarrest.

      Als Sprößling hatte die Telekom meiner Mutter den Anschluß dicht gemacht, weil ich eine teure 0190-Hotline anrief. Dafür gab es eine Tracht Prügel, einen blauen Hintern und 4 Wochen Stubenarrest.
      Als Sprößling hatte die Telekom meiner Mutter den Anschluß dicht gemacht, weil ich eine teure 0190-Hotline anrief. Dafür gab es eine Tracht Prügel, einen blauen Hintern und 4 Wochen Stubenarrest.

      Ist doch gut, dass die Welt sich heute weiterentwickelt hat.

      Heute gibt es eine Rechtssprechung.

       

      Und ja, Eltern haften für Ihre Kinder - aber nicht uneingeschränkt.

      Solange sie der Aufsichtspflicht nachkommen, haften auch die Eltern nicht.

       

      Solmecke hat das in seinem Video erklärt.

      Ist zum Beispiel die Kreditkarte im Portemonnaie und in der Jacke und der Nachwuchs nimmt diese daraus, wurde nicht die Aufsichtspflicht verletzt, weil man nicht dauerhaft seine Jacke im Blick behalten muss im eigenen Haushalt.

       

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