Gelöst
Rechnung für 14 Tage
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
ich bekomme die Rechnung immer nur für 14 Tage, danach wird mein vertraglich vereinbarter Zugriff aufs Online-Kundencenter wieder gesperrt.
Ich muss dann immer eine Störung eröffnen, die wiederum 14 Tage zur Bearbeitung benötigt, um so für weitere 14 Tage Zugriff auf Rechnung online zu erhalten.
Da die Online Störungsstelle gleichermaßen gesperrt wird, muss ich die Störung immer umständlich und langwierig per Telefon aufgeben.
Ich möchte dieses Problem gern ein für alle mal lösen und benötige dafür eine JSON API, über die mein Computer alle 14 Tage automatisch eine Störung in die Telekom-Störungsdatenbank eintragen kann, damit ich keine Arbeit mehr damit habe.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Guten Abend @fussgaenger, die Rückmeldung der Kollegen liegt vor: "All unsere Systeme und Dienste sind durch unsere Legal- und Datenschutz-Abteilungen geprüft und für gute befunden worden. Aus Sicht der Telekom liegt hier kein Verstoss gegen die DSGVO vor. " Ich schlage vor, dass einfach irgendeine "Quatsch-Antwort" hinterlegt wird. Im Zweifelsfalls steht dann im Darknet unter dem Beruf des Großvaters so etwas wie "Drachenzähmer". Doch das ist nur so eine Idee von mir.
Lieben Gruß, Diandra S.
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von
vor 5 Jahren
@Diandra S. wenn du den Beruf öffentlich bekannt gibst taugt er aber nicht mehr als Geheimantwort 😇
von
vor 5 Jahren
Guten Abend @fussgaenger, die Rückmeldung der Kollegen liegt vor: "All unsere Systeme und Dienste sind durch unsere Legal- und Datenschutz-Abteilungen geprüft und für gute befunden worden. Aus Sicht der Telekom liegt hier kein Verstoss gegen die DSGVO vor. " Ich schlage vor, dass einfach irgendeine "Quatsch-Antwort" hinterlegt wird. Im Zweifelsfalls steht dann im Darknet unter dem Beruf des Großvaters so etwas wie "Drachenzähmer". Doch das ist nur so eine Idee von mir. Lieben Gruß, Diandra S.
Guten Abend @fussgaenger, die Rückmeldung der Kollegen liegt vor: "All unsere Systeme und Dienste sind durch unsere Legal- und Datenschutz-Abteilungen geprüft und für gute befunden worden. Aus Sicht der Telekom liegt hier kein Verstoss gegen die DSGVO vor. " Ich schlage vor, dass einfach irgendeine "Quatsch-Antwort" hinterlegt wird. Im Zweifelsfalls steht dann im Darknet unter dem Beruf des Großvaters so etwas wie "Drachenzähmer". Doch das ist nur so eine Idee von mir.
Lieben Gruß, Diandra S.
Mich stört allerdings was anderes an dem Antwortfeld.
Die Mindestzeichenlänge von 8.
Viele Urlaubsorte gerne mal kürzer wie 8.
Namen vom Lehrer ebenfalls ^^
Hier sollte nochmal nachgebessert werden.
Die Antwort auf eine bestimmte Frage ist nun einmal oft kürzer und ein Sicherheitsrisiko besteht auch nicht, wenn es verkürzt.
Uneingeloggter Nutzer
von