Recht auf FTTH per TKG ?
vor 13 Stunden
Hallo,
gibt es in der TKG Artikel , die es einem Eigentümer ermöglichen, FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
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vor 13 Stunden
FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Hallo,
gibt es in der TKG Artikel , die es einem Eigentümer ermöglichen, FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Was ist denn der alternative Zustand? Gar keine Breitbandversorgung? FTTB ? Ich denke, das wird bei der Beantwortung eine Rolle spielen.
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von
vor 13 Stunden
Ich denke, das wird bei der Beantwortung eine Rolle spielen.
FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Hallo,
gibt es in der TKG Artikel , die es einem Eigentümer ermöglichen, FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Was ist denn der alternative Zustand? Gar keine Breitbandversorgung? FTTB ? Ich denke, das wird bei der Beantwortung eine Rolle spielen.
Nein, die Frage ist doch sehr klar.
gibt es in der TKG Artikel , die es einem Eigentümer ermöglichen, FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Hallo,
gibt es in der TKG Artikel , die es einem Eigentümer ermöglichen, FTTH auch gegen die Mehrheit der Eigentümer durchzusetzen. ?
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 13 Stunden
@hendrik.schmieder
schau was die KI sagt, ist aus meiner Sicht OK.
Ja – aber der entscheidende Anspruch steht nicht im TKG , sondern im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG grundsätzlich eine angemessene bauliche Veränderung zum Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität, also typischerweise FTTH /Glasfaser, verlangen – auch wenn die Mehrheit dagegen ist.
und noch etwas mehr:
Prompt war deine Frage.
Ja. **In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen FTTH -Anschluss grundsätzlich auch gegen die Mehrheit verlangen.** Entscheidend ist allerdings die Unterscheidung zwischen dem Anspruch nach dem **WEG** und der Duldungspflicht nach dem ** TKG **.
## Anspruch nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG
§ 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG nennt ausdrücklich angemessene bauliche Veränderungen, die dem **Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität** dienen. Darunter fällt regelmäßig ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung, also FTTH . Jeder Wohnungseigentümer kann eine solche Maßnahme verlangen; die übrigen Eigentümer dürfen die Zustimmung daher nicht allein mit ihrer Mehrheit verweigern.[1]
Die Eigentümerversammlung muss über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Das bedeutet aber nicht, dass die Gemeinschaft die Maßnahme zwingend vollständig bezahlen muss: Nach § 21 WEG trägt grundsätzlich der Eigentümer, der die bauliche Veränderung verlangt, die Kosten und erhält die entsprechenden Nutzungen.[2]
## Grenzen des Anspruchs
Der Anspruch besteht nicht schrankenlos. Die Maßnahme darf insbesondere:
- die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten,
- keinen anderen Wohnungseigentümer ohne dessen Einverständnis unbillig benachteiligen,
- keine unzumutbare Beeinträchtigung des Gemeinschafts- oder Sondereigentums verursachen.
Diese Grenze ergibt sich aus § 20 Abs. 4 WEG. Eine technisch übliche Leitungsverlegung in vorhandenen Schächten oder entlang geeigneter Leitungswege dürfte regelmäßig weniger problematisch sein als eine erhebliche Aufgrabung, sichtbare Leitungsführung oder eine dauerhafte Veränderung fremder Räume.[1]
## Bedeutung von § 134 TKG
§ 134 TKG verpflichtet den Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen, den Anschluss eines Gebäudes an ein Netz mit sehr hoher Kapazität zu dulden. Die Duldung gilt insbesondere, wenn vorhandene Leitungswege genutzt werden und das Grundstück oder Gebäude nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.[3]
§ 134 TKG ersetzt jedoch nicht automatisch den notwendigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er regelt vor allem die Duldung durch den Grundstückseigentümer gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen. Für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum bleibt bei einer WEG grundsätzlich das Verfahren nach § 20 WEG relevant. Auch die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass in Eigentümergemeinschaften ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich sein kann.[4]
## Praktisches Ergebnis
| Situation | Durchsetzung gegen Mehrheit? |
|---|---|
| Einzelner Eigentümer möchte seine Wohnung an FTTH anschließen lassen | Grundsätzlich ja, über § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG |
| Gemeinschaft soll die Kosten für alle tragen | Nicht automatisch; Kostenverteilung richtet sich insbesondere nach § 21 WEG |
| Leitungsweg über Gemeinschaftseigentum | Erfordert regelmäßig einen Beschluss und eine angemessene technische Ausführung |
| Telekommunikationsanbieter verlangt den Gebäudeanschluss | Zusätzlich kann § 134 TKG eine Duldungspflicht begründen |
| Maßnahme wäre erheblich, unzumutbar oder benachteiligt andere unbillig | Anspruch kann nach § 20 Abs. 4 WEG scheitern |
**Kurz gesagt:** Die Mehrheit kann einen angemessenen FTTH -Anschluss eines einzelnen Wohnungseigentümers nicht einfach aus politischen oder grundsätzlichen Gründen blockieren. Der Anspruch bezieht sich aber nur auf eine zumutbare und angemessene bauliche Lösung; die Kosten trägt grundsätzlich der antragstellende Eigentümer.
Quellen
[1] Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)§ 20 Bauliche Veränderungen https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
[2] Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/WEG.pdf
[3] Telekommunikationsgesetz ( TKG )§ 134 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html
[4] Glasfaser statt Kupfer https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/GlasfaserStattKupfer/start.html
[5] [PDF] Glasfaser: Jetzt dabei sein! - Telekom https://www.telekom.de/netz/glasfaser/haus-und-grund/mustertext-verbandsmitglieder
[6] [PDF] Beschluss | Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK11-GZ/2025/BK11-25-0017_bis_0020/Downloads/BK11-25-0019_bis_0020_Beschluss_DL_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[7] www.verbraucherzentrale.de · wissen · digitale-weltGlasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/glasfaser-haeufige-fragen-und-antworten-zum-glasfaseranschluss-70212
[8] Stellungnahme DIHK https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/Stellungnahmen_TKG_2026/StN_DIHK.pdf
[9] Telekommunikationsgesetz ( TKG )§ 72 Glasfaserbereitstellungsentgelt https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__72.html
[10] Gericht stoppt Glasfaser bis in die Wohnung: Mieter ... https://www.teltarif.de/glasfaseranschluss-urteil-tkg-mieter/news/102937.html
5
von
vor 13 Stunden
Wie schon geschrieben, FTTH wird im allgemeinen mit hoher Kapazität verbunden.
ob ein Recht auf FTTH besteht.
Wie schon geschrieben, FTTH wird im allgemeinen mit hoher Kapazität verbunden.
Das WEG hat etliche Änderungen bekommen.
Auch Balkonkraftwerke, Wall-Boxen etc. brauchen keinen Mehrheitsbeschluss mehr.
Die Kosten muss allerdings der Beantragende tragen.
Das sind meine Erkenntnisse aus meiner Hausverwaltung.
Korrekt, ich zitiere deinen Post: "Darunter fällt regelmäßig ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung, also FTTH ."
Darunter fällt aber auch FTTB oder Kabel. Das hilft dem TE nicht, FTTH zu bekommen.
Vielleicht mag @hendrik.schmieder aufklären, warum es hier Diskussionen in der WEG gibt. Ist es überhaupt eine WEG? Es ist nur von mehreren Eigentümern die Rede. Das ist nicht zwingend eine WEG, sondern vielleicht Bruchteilseigentum.
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von
vor 12 Stunden
Korrekt, ich zitiere deinen Post: "Darunter fällt regelmäßig ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung, also FTTH ."
Darunter fällt aber auch FTTB oder Kabel. Das hilft dem TE nicht, FTTH zu bekommen.
Wie schon geschrieben, FTTH wird im allgemeinen mit hoher Kapazität verbunden.
Korrekt, ich zitiere deinen Post: "Darunter fällt regelmäßig ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung, also FTTH ."
Darunter fällt aber auch FTTB oder Kabel. Das hilft dem TE nicht, FTTH zu bekommen.
Das ist doch völlig egal, es geht um eine neue Leitungsführung ins Haus und dann in die Wohnung.
Schau mal in die Links von @mboettcher.
z.B:
Was die Gemeinschaft noch entscheiden darf
Auch wenn das „Ob“ feststeht, ist ein Beschluss nicht überflüssig. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG muss die Gemeinschaft über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Die Gemeinschaft darf also mitreden bei:
Sie darf über diesen Umweg aber nicht faktisch verhindern, dass der Anschluss überhaupt kommt. Verzögert die Gemeinschaft die Beschlussfassung über das „Wie“ unangemessen, wird aus der Mitsprache schnell eine unzulässige Blockade Ihres Anspruchs. Das gilt auch, wenn sie unzumutbare Bedingungen verknüpft.
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von
vor 11 Stunden
...
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 13 Stunden
Nein,es gibt kein Recht auf Glasfaser.
Es gibt nur ein Recht auf Grundversorgung. Die Technologie ist eher Nebensache. Wenn die Mehrheit dagegen ist( warum auch immer ), ist das leider so.
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von
vor 13 Stunden
Es gibt nur ein Recht auf Grundversorgung. Die Technologie ist eher Nebensache. Wenn die Mehrheit dagegen ist( warum auch immer ), ist das leider so.
Nein,es gibt kein Recht auf Glasfaser.
Es gibt nur ein Recht auf Grundversorgung. Die Technologie ist eher Nebensache. Wenn die Mehrheit dagegen ist( warum auch immer ), ist das leider so.
Schau mal in das WEG.
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von
vor 13 Stunden
Schau mal in das WEG.
Es gibt nur ein Recht auf Grundversorgung. Die Technologie ist eher Nebensache. Wenn die Mehrheit dagegen ist( warum auch immer ), ist das leider so.
Nein,es gibt kein Recht auf Glasfaser.
Es gibt nur ein Recht auf Grundversorgung. Die Technologie ist eher Nebensache. Wenn die Mehrheit dagegen ist( warum auch immer ), ist das leider so.
Schau mal in das WEG.
Das bezieht sich eben auf das TKG .
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 13 Stunden
Der Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität gehört zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG. Das hat Konsequenzen für die Möglichkeiten einer WEG.Lies mal die Einschätzung etc. von Juristen zum Thema:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/glasfaser-in-der-weg-anschluss-erzwingen-oder-verhindern-272081.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/glasfaseranschluss-in-der-eigentuemergemeinschaft-muss-die-weg-zustimmen-280758.html
https://czirnich.de/ratgeber/weg-glasfaseranschluss-anspruch
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vor 11 Stunden
Ich habe aus folgenden Grund gefragt:
Gestern war WEG Versammlung und da hat es sich herausgestellt,
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB drängt.
Es wurde erstmal kein Beschluß gefaßt, aber ich bin schon heftig erschroken über die Haltung der Verwaltung.
Wenn aber schon FTTB bzw. Kabelanschluß rechtlich als Netz mit sehr hoher Kap○zität gilt, ist FTTH nur durch Überzeugung der anderen Eigentümer möglich.
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von
vor 10 Stunden
Meiner Meinung nach ist FTTB aber ein Breitbandanschluss hoher Kapazität.
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB drängt.
Ich habe aus folgenden Grund gefragt:
Gestern war WEG Versammlung und da hat es sich herausgestellt,
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB drängt.
Es wurde erstmal kein Beschluß gefaßt, aber ich bin schon heftig erschroken über die Haltung der Verwaltung.
Wenn aber schon FTTB bzw. Kabelanschluß rechtlich als Netz mit sehr hoher Kap○zität gilt, ist FTTH nur durch Überzeugung der anderen Eigentümer möglich.
Ist denn die Telekom überhaupt bereit FTTB auszubauen? Hat schon die Auskundung stattgefunden mit dem Ergebnis FTTB ? Unter Umständen führt ihr da eine Scheindiskussion über Fragen, die gar nicht zur Debatte stehen.
Ansonsten ist die Meinung der HV ziemlich irrelevant, wenn Du es schaffst, genug Eigentümer auf deine Seite zu ziehen.
Wenn aber schon FTTB bzw. Kabelanschluß rechtlich als Netz mit sehr hoher Kap○zität gilt
Ich habe aus folgenden Grund gefragt:
Gestern war WEG Versammlung und da hat es sich herausgestellt,
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB drängt.
Es wurde erstmal kein Beschluß gefaßt, aber ich bin schon heftig erschroken über die Haltung der Verwaltung.
Wenn aber schon FTTB bzw. Kabelanschluß rechtlich als Netz mit sehr hoher Kap○zität gilt, ist FTTH nur durch Überzeugung der anderen Eigentümer möglich.
Hier ist kein Juraforum, ich bin kein Jurist und die anderen eher auch nicht. Will sagen: wir wissen es nicht so ganz genau. Meiner Meinung nach ist FTTB aber ein Breitbandanschluss hoher Kapazität.
Stand heute hast du da sicherlich Recht. Mittelfristig wird sich damit die BNetzA bestimmt noch beschäftigen und ggf. Anbieter zwingen, auf FTTH umzubauen. Das ist mMn aber noch nicht der Fall.
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von
vor 10 Stunden
Das wird auch in Zukunft als Breitbandanschluss akzeptiert. Fehlt hier ja nur noch die,,letzte Meile,,, welche in vielen Fällen als klassisches Kupferkabel oder als Koaxialkabel ausgebildet ist.
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von
vor 3 Stunden
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB dräng
Ich habe aus folgenden Grund gefragt:
Gestern war WEG Versammlung und da hat es sich herausgestellt,
das die Verwaltung FTTH ablehnt und auf FTTB drängt.
Es wurde erstmal kein Beschluß gefaßt, aber ich bin schon heftig erschroken über die Haltung der Verwaltung.
Wenn aber schon FTTB bzw. Kabelanschluß rechtlich als Netz mit sehr hoher Kap○zität gilt, ist FTTH nur durch Überzeugung der anderen Eigentümer möglich.
Die Verwaltung? Die Entscheidung liegt bei den Eigentümern, nicht der Verwaltung. Wenn die nicht will, dann sollten die Eigentümer sie rausschmeissen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 11 Stunden
Man hat also eher Angst vor den Leitungseinziehungen ? Der Aufwand für FTTH ist natürlich erheblich höher, weil ich bei FTTB die vorhandene Infrastruktur mitnutzen kann.
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vor 10 Stunden
Das "DSL" Kabel ist nicht wirklich geeignet.
Selbst wenn am APL 218Mbit/s ankommen, so kommen an meiner TAE weniger als 200Mbit/s an,
obwohl ich die erste Wohnung bin.
Ich denke nicht, daß darüber 1 Gbit/s möglich ist.
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von
vor 10 Stunden
Das "DSL" Kabel ist nicht wirklich geeignet.
Das "DSL" Kabel ist nicht wirklich geeignet.
Selbst wenn am APL 218Mbit/s ankommen, so kommen an meiner TAE weniger als 200Mbit/s an,
obwohl ich die erste Wohnung bin.
Ich denke nicht, daß darüber 1 Gbit/s möglich ist.
Das "DSL Kabel" beginnt aber irgendwo draußen auf der Straße und ist vielleicht 200 Meter lang. Bei FTTB muss nur die Strecke Keller<>Wohnung überbrückt werden. Da sind aufgrund der kurzen Distanz viel höhere Bandbreiten möglich.
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von
vor 9 Stunden
Ich denke nicht, daß darüber 1 Gbit/s möglich ist.
Das "DSL" Kabel ist nicht wirklich geeignet.
Selbst wenn am APL 218Mbit/s ankommen, so kommen an meiner TAE weniger als 200Mbit/s an,
obwohl ich die erste Wohnung bin.
Ich denke nicht, daß darüber 1 Gbit/s möglich ist.
Check doch mal das Kabel, wenn es ein aktuelles ist, wäre es möglich.
Ansonsten hast du ja ein gutes Argument für FTTH .
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von