Gelöst

Router mieten nicht möglich da Leerzeichen im Vornamen

vor 4 Stunden

Ich wolle gerade ein neues Mietgerät (Speedport + Verstärker) bestellen. Leider ist dies aktuell nicht mehr möglich da im aktuellen System der Vorname beider Partner als „Vorname1 u. Vorname2“ enthalten ist (wurde durch den Telekom Mitarbeiter bei Vertragsabschluss vor 20 Jahren so eingetragen…). 

Als Fehlermeldung erscheint „Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.“. Leider ist die Textbox schreibgeschützt und ich kann weder was ändern noch auf Weiter klicken… Ich vermute hier hilft nur eine Namensänderung im Profil? Ist es möglich dennoch beide als Vertragspartner hinterlegt zu halten? Änderung geht dann wohl nur über das Kontaktformular. Da die Personen die gleichen sind möchte ich aber ungern den ganzen „Personalausweis checken“ Prozess durchexerzieren müssen.

Vielen Dank für die Unterstützung.

56

0

8

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Hallo @benjamin-kraemer 

      benjamin-kraemer

      Ist es möglich dennoch beide als Vertragspartner hinterlegt zu halten?

      Ich wolle gerade ein neues Mietgerät (Speedport + Verstärker) bestellen. Leider ist dies aktuell nicht mehr möglich da im aktuellen System der Vorname beider Partner als „Vorname1 u. Vorname2“ enthalten ist (wurde durch den Telekom Mitarbeiter bei Vertragsabschluss vor 20 Jahren so eingetragen…). 

      Als Fehlermeldung erscheint „Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.“. Leider ist die Textbox schreibgeschützt und ich kann weder was ändern noch auf Weiter klicken… Ich vermute hier hilft nur eine Namensänderung im Profil? Ist es möglich dennoch beide als Vertragspartner hinterlegt zu halten? Änderung geht dann wohl nur über das Kontaktformular. Da die Personen die gleichen sind möchte ich aber ungern den ganzen „Personalausweis checken“ Prozess durchexerzieren müssen.

      Vielen Dank für die Unterstützung.

      benjamin-kraemer

      Ist es möglich dennoch beide als Vertragspartner hinterlegt zu halten?

      Nein, das wäre ein Verstoß gegen das TKG §172. 

      Sobald die TDG Kenntnis davon hat, dass die Stammdaten des Anschlussinhabers nicht korrekt sind, muss sie dies unverzüglich bereinigen.  

      0

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...