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Routerfreiheit Speedbox Tarif
vor 5 Jahren
Hallo,
ich dachte in Deutschland gibt es die Routerfreiheit. Trotzdem kann ich im Speedbox-Tarif nur die Speedbox verwenden. Oder gilt die Routerfreiheit für LTE Tarife nicht?
Welchen Grund hat die Telekom denn, die Verwendung der Speedbox vorzuschreiben? Zumal das Ding im Flex-Tarif knapp 100€ kostet - Die Kosten kann ich mir sparen, da ich eine Fritz!Box LTE einsetzen möchte..
Anscheinend muss ich also doch zu Congstar und deren Homespot Tarif buchen
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Mächschen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
@Akymaru
Die Telekom möchte nicht, dass man die Speedbox SIM Karte ins Handy packt.
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ellbogen
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
Weswegen tust du da so, als hätte das bei Congstar Nachteile für dich?
Ich kann da nur Vorteile erkennen!
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muc80337_2
Antwort
von
ellbogen
vor 5 Jahren
Congstar ist ähnlich wie ein via Funk oder Hybrid an eine positive Verfügbarkeitsabfrage gebunden und kann dann auch nur im Bereich dieser Adresse verwendet werden. Will man das an einer anderen Adresse verwenden, so muss die explizit geändert werden.
Der Speedbox Tarif dagegen kann flexibel bundesweit eingesetzt werden auch an Stellen wo die Congstar Verfügbarkeitsabfrage sagt "Leider nein", wo aber Mobilfunkempfang vorhanden ist. Der Tarif ist nicht an eine Adresse gebunden.
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muc80337_2
Community Guide
vor 5 Jahren
Frag doch einfach bei der Bundesnetzagentur nach, wie es im Falle Mobilfunk ist.
Ich werde nicht schlau daraus, was sie mit den Gesetzen zur Routerfreiheit angerichtet haben.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
@Akymaru
Ist das jetzt wieder so eine theoretische Frage wie mit der Guthabenauszahlung und den FullSize SIM Karten?
Wenn nicht frage einfach direkt bei der Bundesnetzagentur nach.
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Akymaru
Antwort
von
der_Lutz
vor 5 Jahren
Nein, dieses Mal nicht! Ich brauche wirklich einen LTE Tarif für Zuhause.
Naja, ich denke dann muss ich doch zu Congstar. Das man den Tarif nur innerhalb eines Bereichs nutzen kann finde ich nicht schlimm, da der Tarif ja für Zuhause ist. Die Verfügbarkeitsprüfung sagt auch ja.
Schlimm finde ich, dass ich mich bei Fragen zu diesem Produkt nicht an Telekomhilft wenden kann
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Sherlocka
Community Guide
vor 5 Jahren
Das gilt nur für "Breitbandanschlüsse"!
Schreibt die Bundesagentur selbst. Zitat: >> Dank einer gesetzlichen Neuregelung können Endkunden nun selbst entscheiden, welchen Router sie an ihrem Breitbandanschluss einsetzen.<< Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/freie-routerwahl.html
So einen Anschlusstyp hast du in dem Fall aber nicht.
Ein Detail der gesetzlichen Regelung war laut Bundesnetzagentur: >> Im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird der Netzzugang der Verbraucher als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert. Das bedeutet konkret: Das Telekommunikationsnetz - dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen - endet gemäß den Neuregelungen bereits vor dem Router. Der Router selbst gehört als aktives Endgerät somit nicht mehr zum Telekommunikationsnetz. Damit wurde die Praxis einiger Anbieter beendet, ihre eigenen Router als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz zu definieren und hiermit Verbraucher an einen vorgeschriebenen Router zu binden. <<
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/freie-routerwahl.html
Mit der Speedbox bist du weder direkt (ohne Zwischengerät) noch indirekt (mit Zwischengerät) an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossen ... . Was aber eine unbedingte Voraussetzung für die Regelungen zur Routerfreiheit ist. Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-auswahl-und-zum-anschluss-von-telekommunikationsendgeraeten.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Und damit greift bei der Speedbox die sogenannte Routerfreiheit nicht.
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Akymaru
Antwort
von
Sherlocka
vor 5 Jahren
Doch - Dass ich meine Magenta Mobil XL Sim nicht im Router nutzen darf.
Am Router wäre dann aber wieder erlaubt (also mit Surfstick am Router).
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