Gelöst
Routergutschrift Frist
vor 3 Stunden
Guten Tag,
ich habe über Check24 einen Internet Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Hier wurden 100€ Routergutschrift garantiert.
In den Vertragsunterlagen und der Kommunikation der Telekom befindet sich hier ein Hinweis, dass die Routergutschrift über die App eingelöst werden muss. Diese Einlösung wurde jedoch abgelehnt da das Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Weder in der Auftragsbestätigung noch Irgendwo sonst gibt es jedoch einen Hinweis darauf, dass es hier eine Frist gibt. Die Vertragsunterlagen und Kommunikation wurden von Check24 geprüft und auch Sie konnten keinen Hinweis auf die Frist finden, weshalb die Gutschrift noch einmal angefragt wurde. Diese wurde daraufhin erneut ohne Erläuterung abgelehnt.
Ich würde Sie bitten den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und einen Hinweis auf die Frist für zukünftige Aufträge in die Kommunikation mit aufzunehmen.
Viele Grüße
Stefan
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Stunden
Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Guten Tag,
ich habe über Check24 einen Internet Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Hier wurden 100€ Routergutschrift garantiert.
In den Vertragsunterlagen und der Kommunikation der Telekom befindet sich hier ein Hinweis, dass die Routergutschrift über die App eingelöst werden muss. Diese Einlösung wurde jedoch abgelehnt da das Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Weder in der Auftragsbestätigung noch Irgendwo sonst gibt es jedoch einen Hinweis darauf, dass es hier eine Frist gibt. Die Vertragsunterlagen und Kommunikation wurden von Check24 geprüft und auch Sie konnten keinen Hinweis auf die Frist finden, weshalb die Gutschrift noch einmal angefragt wurde. Diese wurde daraufhin erneut ohne Erläuterung abgelehnt.
Ich würde Sie bitten den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und einen Hinweis auf die Frist für zukünftige Aufträge in die Kommunikation mit aufzunehmen.
Viele Grüße
Stefan
Abelaufene Frist ist eine abgelaufene Frist.
Hier wird und kann es keine Kulanz in Form von Auszahlung geben.
Daher fürs nächste mal, Fristen und mit Aktionbedingungen beschäftigen und nicht nurdas Wort Routergutschrift zur Kenntnis nehmen ;)
Warum keine die Hinweise gefunden hat, ist mir aber durchaus Schleierhaft
Einfach die aktuelle Aktion angeschaut, auf den Sternchentext geklickt und schwups, Hinweise gefunden ...
5
von
vor 3 Stunden
Hi Lucky, kannst du mir sagen wo in den Vertragsunterlagen auf die Frist hingewiesen wird?
0
von
vor 3 Stunden
Es ist eine Aktion, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern eine zusätzliche Aktion (nennen wir es von mir aus auch einfach ein Gimmick).
Dementsprechend zu finden in den Teilnahme-/ Aktionsbedingungen.
Diese prangern auf der ersten Seite der Buchngsseite.
Es ist schlicht und einfach nicht richtig geschaut worden und nicht gefunden worden.
Hier nun die Telekom dafür verantwortlich zu machen oder etwas anzufleifeln ist nicht korrekte Weg.
Zudem, sollte dir das dein Vermittler mitteilen wie die Bedingungen sind, immerhin hast du über diesen gebucht.
Also würde ich mich mal bei Check24 beschweren ;)
Hier ist alles gesagt und ich bin raus, Tschöööööööööö
von
vor 3 Stunden
Hi Lucky, kannst du mir sagen wo in den Vertragsunterlagen auf die Frist hingewiesen wird?
@Stefan4t
Das muss, wie bei Cashback, nicht in den Vertragsunterlagen stehen, sondern online, bei den Bedingungen, im angegebenen Zeitraum, entsprechende Aktionen einzulösen.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Diese Einlösung wurde jedoch abgelehnt da das Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Guten Tag,
ich habe über Check24 einen Internet Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Hier wurden 100€ Routergutschrift garantiert.
In den Vertragsunterlagen und der Kommunikation der Telekom befindet sich hier ein Hinweis, dass die Routergutschrift über die App eingelöst werden muss. Diese Einlösung wurde jedoch abgelehnt da das Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Weder in der Auftragsbestätigung noch Irgendwo sonst gibt es jedoch einen Hinweis darauf, dass es hier eine Frist gibt. Die Vertragsunterlagen und Kommunikation wurden von Check24 geprüft und auch Sie konnten keinen Hinweis auf die Frist finden, weshalb die Gutschrift noch einmal angefragt wurde. Diese wurde daraufhin erneut ohne Erläuterung abgelehnt.
Ich würde Sie bitten den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und einen Hinweis auf die Frist für zukünftige Aufträge in die Kommunikation mit aufzunehmen.
Viele Grüße
Stefan
@Stefan4t
das gleiche wie bei Cashback.
Hier mal eine Offizielle Stellungnahme eines Teamies .
Keine Kulanz möglich
"Deinen Wunsch nach Kulanz kann ich gut nachvollziehen.
Trotzdem ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Cashbacks in so einem Fall leider nicht möglich. Das Cashback muss vom Kunden selbst fristgerecht registriert werden. Dazu gehört die separate Registrierung und das Hochladen der ersten Rechnung.
Wird die Teilnahmefrist verpasst, besteht leider kein Anspruch mehr auf die Auszahlung, und eine manuelle Nachbuchung oder ein alternatives Guthaben ist nicht vorgesehen."
0
2
von
vor 3 Stunden
Die Cashback Bedingungen sind bei Vertragsabschluss aber bekannt und werden kommuniziert. Bei der Routergutschrift war das nicht der Fall.
0
von
vor 3 Stunden
Bei der Routergutschrift war das nicht der Fall.
Die Cashback Bedingungen sind bei Vertragsabschluss aber bekannt und werden kommuniziert. Bei der Routergutschrift war das nicht der Fall.
Hallo Lucky,
die Frist wurde leider nirgendwo von der Telekom kommuniziert. Die Bedingungen und mir gelieferten Informationen habe ich mir angeschaut.
Warum keine die Hinweise gefunden hat, ist mir aber durchaus Schleierhaft
Einfach die aktuelle Aktion angeschaut, auf den Sternchentext geklickt und schwups, Hinweise gefunden ...
Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Guten Tag,
ich habe über Check24 einen Internet Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Hier wurden 100€ Routergutschrift garantiert.
In den Vertragsunterlagen und der Kommunikation der Telekom befindet sich hier ein Hinweis, dass die Routergutschrift über die App eingelöst werden muss. Diese Einlösung wurde jedoch abgelehnt da das Zeitfenster zur Einlösung vor 2 Tagen abgelaufen ist.
Weder in der Auftragsbestätigung noch Irgendwo sonst gibt es jedoch einen Hinweis darauf, dass es hier eine Frist gibt. Die Vertragsunterlagen und Kommunikation wurden von Check24 geprüft und auch Sie konnten keinen Hinweis auf die Frist finden, weshalb die Gutschrift noch einmal angefragt wurde. Diese wurde daraufhin erneut ohne Erläuterung abgelehnt.
Ich würde Sie bitten den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und einen Hinweis auf die Frist für zukünftige Aufträge in die Kommunikation mit aufzunehmen.
Viele Grüße
Stefan
Abelaufene Frist ist eine abgelaufene Frist.
Hier wird und kann es keine Kulanz in Form von Auszahlung geben.
Daher fürs nächste mal, Fristen und mit Aktionbedingungen beschäftigen und nicht nurdas Wort Routergutschrift zur Kenntnis nehmen ;)
Warum keine die Hinweise gefunden hat, ist mir aber durchaus Schleierhaft
Einfach die aktuelle Aktion angeschaut, auf den Sternchentext geklickt und schwups, Hinweise gefunden ...
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