Gelöst
Rufnummer übernahme
vor 3 Jahren
Hallo. Ich schildere erstmal die Situation:
Es gibt bei uns im Haus 2 Anschlüsse (beide Telekom). Anschluss 1 ist ein reiner Telefonanschluss ohne Internet ( POTS ), Anschluss 2 ist ein IP-Anschluss mit VDSL (noch kein voip Telefon angeschlossen). Vertragspartner bei 1 ist mein Vater, der nun leider verstorben ist und Vertragspartner bei 2 bin ich. Adresse und Hausnummer sind Identisch.
Mein Vorhaben wäre nun in absehbarer Zeit Anschluss 1 zu kündigen und die dazu gehörige 4-Stellige Nummer als zusätzliche MSN bei Anschluss 2 hinzuzufügen, da ein Anschluss völlig ausreichend ist. Meine Mutter besteht darauf die alte 4-Stellige Nummer zu behalten.
Wäre das irgendwie machbar?
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vor einem Jahr
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vor 3 Jahren
Hallo @alex051983
Vielen Dank für deinen Beitrag hier.
Erstmal, mein Beileid.
Das geht nicht.
4 stellige Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur unwiederbringlich eingezogen, wenn sie an einem Vertrag mit Bestandsschutz weggefallen sind.
Viele Grüße
Marcel
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Das geht nicht. 4 stellige Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur unwiederbringlich eingezogen, wenn sie an einem Vertrag mit Bestandsschutz weggefallen sind.
Das geht nicht.
4 stellige Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur unwiederbringlich eingezogen, wenn sie an einem Vertrag mit Bestandsschutz weggefallen sind.
Sicher geht das. Wo hast Du das denn her, dass es nicht geht?
@CyberSW hat genau das korrekte Vorgehen beschrieben.
@alex051983 Übernahme auf Dich selbst dann bzw. Kündigung des Anschluss kannst Du dann unter Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung oder eines Perso - welcher 12 Monate nicht geändert wurde - beauftragen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Dann werde ich das mal so in Angriff nehmen. Nochmals Danke an alle!
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @alex051983,
wie ich sehe wurde dir hier schon sehr hilfreich geholfen. Danke an Euch!
Wenn du dennoch Fragen oder Anliegen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.
Bis dahin, beste Grüße
Rocco B.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @alex051983
Mein aufrichtiges Beildeid.
Ergänzend zu @Marcel2605 Beitrag, hier sehen Sie, wie sie den Vertrag ihres Vaters übernehmen können: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall?samChecked=true
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn ich mich nicht irre, ist es auch möglich, in der vorliegenden Konstellation den Vertrag zu kündigen (Sterbefall) und die Rufnummer als zusätzliche MSN in den eigenen Vertrag zu übernehmen.
Hier würde ich die gezielte Beratung/Begleitung eines Teamis vorschlagen...
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hier entfällt aber der Bestandschutz..
Und ich denke, die Bundesnetzagentur lässt das nicht zu.
Da bin ich trotzdem gespannt, ob das klappt.
Viele Grüße
Marcel
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nicht wirklich...
Da identische Adresse (ich gehe von einem EFH aus) wird es gewertet wie "Gemeinsamer Haushalt".
Als Erbe kann die Rufnummer übernommen werden - hier ist wieder der "Gemeinsame Haushalt" relavant.
Es bleibt insofern alles identisch, nur der VP2 wird geändert (um es mal einfach auszudrücken). (wenn das noch so gültig sein sollte).
Aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne:
@Andreas__ ist da in den Prozessen sehr sattelfest.
Ich denke mal, das er für den vorliegenden Fall die Möglichkeiten am Besten aufzeichnen kann.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Da ist nix mit absehbarer Zeit .. rein theoretisch müsste die Telekom den Vertrag kündigen, wenn der Vertragspartner verstorben ist.
Also muss jemand den Vertrag übernehmen, damit dieser fortgeführt werden kann - und das zeitnah.
Wichtig wird da nun das Thema Erbschein ... mit dem kannst du eine Übernahme des Vertrag (inkl. Rufnummer) machen.
Im Anschluss kannst du die Rufnummer auf deinen eigenen Anschluss übertragen lassen und den alten dabei kündigen. (da es eine kurze Rufnummer ist). Aber erstmal sauber die Übernahme machen.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich kann mich nicht erinnern gefragt zu haben was Sie unter "absehbarer zeit" verstehen. "In den nächsten Tagen" oder "sobald möglich" ist für mich genauso "absehbar" wie "zeitnah". Trotzdem Danke an Sie und alle andere für ihre Antwort.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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von