Gelöst
Rufnummernmitnahme und Kündigung im Sterbefall
vor 6 Jahren
Hallo community, folgendes Szenario:
Der Vertragsinhaber eines Telekom-Anschlusses (Telefon & DSL) verstirbt.
Ich möchte die Rufnummer mitnehmen und zeitgleich das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.
Ist dies möglich? Wie ist die normale Vorgehensweise?
(Habe die Erfahrung gemacht, dass dies nicht geht und offenbar sich der Vertrag gar noch verlängert. Ich möchte meine Erfahrung für andere auf meinem privaten Blog dokumentieren, die sich in ähnlichen Situationen befinden und sich mit solchen Dingen leider auch herumschlagen müssen.)
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo @leo89
ja, man kann nicht alles "gleichzeitig" machen.
Aber wenn die Rufnummern jetzt sicher überschrieben sind und der Vertrag übernommen wurde ist ja dann nun auch , insofern gewünscht, die Kündigung zum Laufzeitende möglich und könnte nun eingestellt werden
Gruß
Waage1969
P.S.: bei einem Anbieterwechsel würde ich das unbedingt den neune Anbieter machen lassen
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