Rufnummerportierung aus Call Basic/Standard nach Magenta Zuhause L (MA Anschluss) als zusätzliche (vierte) Rufnummer
vor 9 Tagen
Sehr geehrte Community,
wir wohnen in einem EFH mit Einliegerwohnung. In der Hauptwohnung haben wir einen MA Magenta Zuhause L mit standardmäßig 3 Rufnummern. Die Schwiegermutter in der ELW hat einen Call Basic/Standard Anschluss.
Wir würden gern die Rufnummer des Call Basic Standard als vierte Nummer in den Magenta Zuhause L portieren lassen, die Nummer darüber dann verwalten und den Call Basic/Standard kündigen. Die Schwiegermutter behält somit ihre Nummer.
Ist das möglich? Und wenn ja, welche Formulare sind dann zu benutzen? Reicht ggf. das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an dieser Rufnummer?
Vielen Dank!
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Offizielle Lösung
Detlev K.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Detlev K.
vor 9 Tagen
Hallo @abenthin,
ja, es ist möglich, die Rufnummer des Call Basic/Standard als vierte Nummer in Ihren Magenta Zuhause L Vertrag zu portieren und anschließend den Call Basic/Standard Anschluss zu kündigen. Ihre Schwiegermutter kann ihre Nummer somit behalten.
Dafür können Sie das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an dieser Rufnummer verwenden.
Grüße Detlev
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Smart-und-Clever
Antwort
von
Detlev K.
vor 9 Tagen
bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes
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olliMD
Antwort
von
Detlev K.
vor 9 Tagen
Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?
@Detlev K. Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?
unterschiedliche Kunden
unterschiedliche Haushalte
womöglich kurze Rufnummern
bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen, jetzt soll das gehen ?
Edit:
und bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes
So wie ich die Regeln der BNA verstanden habe, muss der Kunde über die Adresse identifizierbar sein, was es in dem Fall wäre. Problematisch sind immer Rufnummern des Altbestandes, den die BNA verständlicherweise verringern, auflösen möchte @Smart-und-Clever
bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen
@Detlev K. Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?
unterschiedliche Kunden
unterschiedliche Haushalte
womöglich kurze Rufnummern
bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen, jetzt soll das gehen ?
Edit:
und bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes
Es ging schon immer. Das sind aber die Geschäftsfälle, für die man keine Aufmerksamkeit, Öffentlichkeit braucht. Lassen wir es in diesem Fall auch dabei ;-)
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abenthin
Antwort
von
Detlev K.
vor 8 Tagen
Hallo Detlev,
vielen Dank für die Bestätigung, dass die Übernahme des Nutzungsrechts in der Form möglich ist, auch wenn "Portierung" der falsche Begriff dafür ist.
Gruss
Andreas
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Detlev K.