Rufnummerportierung aus Call Basic/Standard nach Magenta Zuhause L (MA Anschluss) als zusätzliche (vierte) Rufnummer

vor 9 Tagen

Sehr geehrte Community,

wir wohnen in einem EFH mit Einliegerwohnung. In der Hauptwohnung haben wir einen MA Magenta Zuhause L mit standardmäßig 3 Rufnummern. Die Schwiegermutter in der ELW hat einen Call Basic/Standard Anschluss. 

Wir würden gern die Rufnummer des Call Basic Standard als vierte Nummer in den Magenta Zuhause L portieren lassen, die Nummer darüber dann verwalten und den Call Basic/Standard kündigen. Die Schwiegermutter behält somit ihre Nummer. 

Ist das möglich? Und wenn ja, welche Formulare sind dann zu benutzen? Reicht ggf. das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an dieser Rufnummer?

Vielen Dank!

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  • Offizielle Lösung

    akzeptiert von

    vor 9 Tagen

    Hallo @abenthin,

     

    ja, es ist möglich, die Rufnummer des Call Basic/Standard als vierte Nummer in Ihren Magenta Zuhause L Vertrag zu portieren und anschließend den Call Basic/Standard Anschluss zu kündigen. Ihre Schwiegermutter kann ihre Nummer somit behalten.

     

    Dafür können Sie das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an dieser Rufnummer verwenden.

     

     

    Grüße Detlev

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    Antwort

    von

    vor 9 Tagen

    bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes

    Antwort

    von

    vor 9 Tagen

    Smart-und-Clever

    Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?

    @Detlev K. Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?

    unterschiedliche Kunden

    unterschiedliche Haushalte

    womöglich kurze Rufnummern

    bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen, jetzt soll das gehen ?

    Edit:

    und bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes

    Smart-und-Clever
    Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?

    So wie ich die Regeln der BNA verstanden habe, muss der Kunde über die Adresse identifizierbar sein, was es in dem Fall wäre. Problematisch sind immer Rufnummern des Altbestandes, den die BNA verständlicherweise verringern, auflösen möchte @Smart-und-Clever 

    Smart-und-Clever

    bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen

    @Detlev K. Gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur ?

    unterschiedliche Kunden

    unterschiedliche Haushalte

    womöglich kurze Rufnummern

    bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen, jetzt soll das gehen ?

    Edit:

    und bitte nicht den Begriff portieren dafür verwenden, portieren ist etwas anderes

    Smart-und-Clever
    bisher gab es immer Probleme, wenn die Kinder von den Eltern übernehmen wollen

    Es ging schon immer. Das sind aber die Geschäftsfälle, für die man keine Aufmerksamkeit, Öffentlichkeit braucht. Lassen wir es in diesem Fall auch dabei ;-)

    Antwort

    von

    vor 8 Tagen

    Hallo Detlev,

    vielen Dank für die Bestätigung, dass die Übernahme des Nutzungsrechts in der Form möglich ist, auch wenn "Portierung" der falsche Begriff dafür ist. 

    Gruss

    Andreas

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von