Rufnummerportierung zu einem externen Anbieter

vor 9 Jahren

Hallo zusammen,

 

solangsam verzweifeln wir... Aus Gründen möchten wir verschiedene Rufnummern aus unserem laufenden Telekomvertrag heraus-portieren zu einem anderen Anbieter. Leider funktioniert das seit Ewigkeiten nicht, es gab immer verschiedene Probleme.

 

Um es kurz zu machen, das ist der Ist-Stand:

Wir haben 10 Rufnummern bei der Telekom. 6 davon möchten wir heraus-portieren, darunter auch die Hauptrufnummer unseres Anschlusses. Der laufende Vertrag soll ganz normal mit den dann verbleibenden Rufnummern weiterlaufen.

Ein Antrag auf Änderung der Hauptrufnummer wurde mehr oder weniger gestellt. Ein Callcenter-Mitarbeiter meinte "geht jetzt".

 

Jetzt kam wieder eine Stornierung. Angelich stimmen die im Portierungsauftrag angegebenen Vertrags- und Personendaten nicht überein. Bei einem früheren Versuch gab es einen ähnlichen Fehler, damals waren die zur Portierung beantragten Rufnummern angeblich gar nicht Bestandteil unseres Vertrages.

 

Ich bin am Verzweifeln, denn der neue Anbieter kann mir keinen direkten Ansprechpartner nennen, da er aus Datenschutzgründen keinen Einblick in den Portierungsvorgang erhält und bei der Telekom konnte man bisher auch nicht helfen. Da hieß es bisher telefonisch lediglich, dass jetzt alles vorbereitet sei und losgehen kann.

 

Deshalb versuche ich es auf diesem Wege. Vielleicht kann uns hier jemand helfen.

 

Viele Grüße

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    • vor 9 Jahren

      Das geht auch nicht.

      Eine Festnetzrufnummer kann nur zum Vertragsende portiert werden.

      Hierzu  schreibt die Bundesnetzagentur:

      1. Portierung im Festnetz

      Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als "Portierung" bezeichnet).

      Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.

      Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht.

      Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt dann die Portierung mit dem alten Anbieter ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.

      Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.
      • Bei Ortsnetzrufnummem sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag idealerweise mindestens 10 Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben, um einen schnellstmöglichen Wechsel zu gewährleisten. Daher sollte der Kunde rechtzeitig den Portierungsantrag bei seinem neuen Anbieter stellen, damit dieser noch ausreichend Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren.
      • Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html;jsessionid=2D437ABD7B17CEBF223715F4BF3828F9#doc268906bodyText2

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      von

      vor 9 Jahren

      Evtl. Lösung:

      Du lässt dir von deinem anderen Anbieter die erforderliche Anzahl von neuen Rufnummern aktivieren und richtest bei den gewünschten Telekom-Rufnummern eine Rufweiterleitung auf die Rufnummern vom anderen Anbieter ein.

      Sollte irgendwann der Telekomvertrag gekündigt werden, kannst Du eine Portierung der Rufnummern beauftragen.

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      von

      vor 9 Jahren

      Verursacht nur noch mehr Kosten und die abgehende Rufnummer stimmt dann auch nicht.

       

      Ist für uns keine praktikable Lösung.

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      von

      vor 9 Jahren

      Im Zeitalter der Telefon-Flat sollte eine Rufweiterleitung keine Kosten verursachen.

      Auch die "falsche" Rufnummeranzeige sollte kein Problem darstellen, denn egal welche Rufnummer der Kunde verwendet, das Gespräch kommt stets am richtigen Anschluss an.

      Vllt. haben sich bis zum Vertragsende bei der Telekom alle Kunden an die neue Rufnummer gewöhnt und eine Portierung ist gar nicht nicht mehr erforderlich.

       

      Sollte aber dennoch gewünscht sein, die "alte" Telekomrufnummern zu portieren und weiter zu verwenden, kann dann ja eine Rufweiterleitung der Rufnummern beim neuen Anbieter auf die hinzugekommenen "Telekom-Rufnummern" eingerichtet werden.

      So wäre gewährleistet, dass zu keiner Zeit Kundenanrufe verloren gehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 9 Jahren

      Hallo @abs-zsl,

      die Telekom ermöglicht Rufnummernportierungen aus bestehendem Vertrag als Kulanzleistung. Das bedeutet, es besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
      Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
      Freundliche Gruesse
      Lorenz S.

      2

      von

      vor 9 Jahren

      Ich habe die Daten eingetragen. Es wäre wirklich sehr nett, es ginge voran.

       

      Danke für Ihre Rückmeldung!!

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo @abs-zsl!

      Vielen Dank für das nette Gespräch. Habe Ihnen eine Gesprächsnotiz geschickt.

      Freundliche Gruesse
      Lorenz S.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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