Gelöst
Rücklastschrift
vor 9 Monaten
Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung
Tel. 04xxxxxxxxx
Anm:
Rufnummer editiert
(Marcel2605)
577
9
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vor 4 Jahren
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vor 9 Monaten
@baerbel.darmer
Vielen Dank für die Rufnummer!
Kündigen kannst du hier nichts.
Gerhard
0
vor 9 Monaten
Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung
Laut AGB bist du zu SEPA verpflichtet
0
vor 9 Monaten
@baerbel.darmer
Deine Rufnummer hab ich aus Datenschutzgründen im öffentlichen Forum editiert.
Bitte einmal lesen
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Lastschriftmandat-loeschen/m-p/5713927#M1611863
0
vor 9 Monaten
Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
3
Antwort
von
vor 9 Monaten
Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.
Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.
Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.
Antwort
von
vor 9 Monaten
falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will. Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.
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Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.
Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.
Egal was auch immer gemeint oder gewollt ist, beides ist in einem öffentlichen Forum nicht möglich, weil hier keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden können.
@baerbel.darmer
Hier kannst du dein Vorhaben an die Telekom weiter geben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
@baerbel.darmer
Widersprüchliche Angaben - man weiß nicht, was gemeint ist:
Titel: "Rücklastschrift".
Was ist eine Rücklastschrift?
Eine Rücklastschrift ist die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift, sprich eine fehlgeschlagene Abbuchung.
Dadurch wird dem Konto der/des Zahlungspflichtigen der Betrag gutgeschrieben und das Konto der Empfängerin/des Empfängers belastet.
Im Beitrag dagegen ist von einer "Entziehung der Einzugsermächtigung" bzw. einem "Widerruf des SEPA-Mandats" die
Rede.
Aus der dürftigen Beschreibung geht allerdings nicht hervor, ob der Widerruf des SEPA-Mandats eine Folge einer mangelnden
Kontodeckung ist / war.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Monaten
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Egal was auch immer gemeint oder gewollt ist, beides ist in einem öffentlichen Forum nicht möglich, weil hier keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden können.
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