Gelöst

Rücklastschrift

vor 9 Monaten

Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung

Tel. 04xxxxxxxxx

 

Anm:

Rufnummer editiert

(Marcel2605)

 

577

9

    • vor 9 Monaten

      @baerbel.darmer 

       

      Vielen Dank für die Rufnummer!

       

      Kündigen kannst du hier nichts.

       

      Gerhard

      0

    • vor 9 Monaten

      baerbel.darmer

      Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung

      Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung
      baerbel.darmer
      Rücknahme der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung

      Laut AGB bist du zu SEPA verpflichtet

      0

    • vor 9 Monaten

      @baerbel.darmer 

       

      Deine Rufnummer hab ich aus Datenschutzgründen im öffentlichen Forum editiert.

       

      Bitte einmal lesen

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Lastschriftmandat-loeschen/m-p/5713927#M1611863

       

       

      0

    • vor 9 Monaten

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

       

      3

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
      Käseblümchen
      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      falk2010

      Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.

      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
      Käseblümchen
      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.

      falk2010
      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
      Käseblümchen
      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.


      Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.

      Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

       

       

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Käseblümchen

      falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will. Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

      falk2010

      Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.

      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
      Käseblümchen
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      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.

      falk2010
      Käseblümchen

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      Käseblümchen
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      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.


      Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.

      Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

       

       

      Käseblümchen
      falk2010

      Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein.

      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

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      Käseblümchen
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      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.

      falk2010
      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.
      Käseblümchen
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      Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer  stimmen nicht überein.


      Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.

      Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

       

       


      Egal was auch immer gemeint oder gewollt ist, beides ist in einem öffentlichen Forum nicht möglich, weil hier keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden können.

      @baerbel.darmer 

      Hier kannst du dein Vorhaben an die Telekom weiter geben.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      @baerbel.darmer 

       

      Widersprüchliche Angaben - man weiß nicht, was gemeint ist:

       

      Titel: "Rücklastschrift".

       

      Was ist eine Rücklastschrift?

       

      Eine Rücklastschrift ist die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift, sprich eine fehlgeschlagene Abbuchung.

       

      Dadurch wird dem Konto der/des Zahlungspflichtigen der Betrag gutgeschrieben und das Konto der Empfängerin/des Empfängers belastet.

       

      Im Beitrag dagegen ist von einer "Entziehung der Einzugsermächtigung" bzw. einem "Widerruf des SEPA-Mandats" die

      Rede.

       

      Aus der dürftigen Beschreibung geht allerdings nicht hervor, ob der Widerruf des SEPA-Mandats eine Folge einer mangelnden

      Kontodeckung ist / war.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Monaten

      Käseblümchen

      falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. falk2010 Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Käseblümchen Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen. Der Text und die Überschrift von @baerbel.darmer stimmen nicht überein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will. Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

      falk2010

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      Käseblümchen

      Eine Rücklastschrift musst du über deine Bank veranlassen.

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      falk2010
      Käseblümchen

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      Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.

      Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

       

       

      Käseblümchen
      falk2010

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      falk2010
      Käseblümchen

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      Käseblümchen
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      Ich gehe einfach mal davon aus, dass die TE beides will.

      Sowohl die letzte(n) Lastschrift zurück holen, als auch in Zukunft keine weiteren Lastschriften erlauben.

       

       


      Egal was auch immer gemeint oder gewollt ist, beides ist in einem öffentlichen Forum nicht möglich, weil hier keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden können.

      @baerbel.darmer 

      Hier kannst du dein Vorhaben an die Telekom weiter geben.

       

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