Gelöst

Rücksendung Glasfaser-Modem ohne Widerrufserklärung – reicht das, wenn ich nur das Gerät “widerrufen” will (nicht den Glasfaservertrag)?

vor 5 Stunden

UPDATE:

Nach einem weiteren kurzen Telefonat mit dem Kundenservice ist laut Mitarbeiter alles in Ordnung: Das Gerät wird nicht verrechnet, da das 14-Tage-Rückgaberecht für das Gerät berücksichtigt wurde. Die Versandkostenpauschale soll in der nächsten Abrechnung (voraussichtlich März) gutgeschrieben werden. Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum 14-Tage-Widerrufsrecht bei Telekom, aber nur bezogen auf ein einzelnes Gerät (Glasfaser-Modem), nicht auf meinen Glasfaservertrag an sich.

Situation:

  • Glasfaservertrag wurde schon letztes Jahr abgeschlossen (2025).
  • Das Glasfaser-Modem (Ware) wurde mir erst 2026 zugeschickt (nach Glasfaser-Aktivierung in meinem Gebiet) und kam bei mir am 28.01.2026 an.
  • Ich habe das Modem am selben Tag nach einer telefonischen Absprache mit dem Kundenservice direkt wieder zurückgeschickt (statt dieses Glasfaser-Modem habe ich Speedport 7 mit einem integrierten Modem als Mietgerät vom Telekom bestellt).
  • Telekom hat mir eine Eingangsbestätigung am 30.01.2026 geschickt mit dem Text:

„Zunächst schauen wir uns Ihre Rücksendung genau an. Sobald dies abschließend erledigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.“

Bis heute, 13.02.2026, habe ich noch keine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

Rechnung / Buchungen:

  •  In der Übersicht würden eigentlich Gerät + Versand als „Leistung vom 01.02.2026“ aufgeführt.
  • Der Gerätepreis (49,99 € brutto) ist auf der Februar-Rechnung (vom 09.02.2026) nicht gebucht (Widerruf berücksichtigt?).
  • Aber die Versandkostenpauschale (6,95 € brutto) ist gebucht.
  • Laut Mitarbeiter am Telefon wird die Versandkostenpauschale wahrscheinlich in der März-Rechnung gutgeschrieben, sonst sollte ich noch einmal beim Kundernservice anrufen.

Meine Nachfrage:

  • Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?
  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen – insbesondere wie lange die „schriftliche Benachrichtigung“ typischerweise dauert?
  • Wenn möglich, gerne auch eine Antwort von einem Telekom-Teammitglied 😉.

Vielen Dank! 😊

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 5 Stunden

      Silvia Mayasari-Hoffert

      Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zum 14-Tage-Widerrufsrecht bei Telekom, aber nur bezogen auf ein einzelnes Gerät (Glasfaser-Modem), nicht auf meinen Glasfaservertrag an sich.

      Situation:

      • Glasfaservertrag wurde schon letztes Jahr abgeschlossen (2025).
      • Das Glasfaser-Modem (Ware) wurde mir erst 2026 zugeschickt (nach Glasfaser-Aktivierung in meinem Gebiet) und kam bei mir am 28.01.2026 an.
      • Ich habe das Modem am selben Tag direkt wieder zurückgeschickt und vorher Telekom telefonisch mündlich darüber informiert (statt dieses Glasfaser-Modem habe ich Speedport 7 mit einem integrierten Modem vom Telekom als Mietgerät bestellt).
      • Telekom hat mir eine Eingangsbestätigung am 30.01.2026 geschickt mit dem Text:

      „Zunächst schauen wir uns Ihre Rücksendung genau an. Sobald dies abschließend erledigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.“

      Bis heute, 13.02.2026, habe ich noch keine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

      Rechnung / Buchungen:

      •  In der Übersicht würden eigentlich Gerät + Versand als „Leistung vom 01.02.2026“ aufgeführt.
      • Der Gerätepreis (49,99 € brutto) ist auf der Februar-Rechnung (vom 09.02.2026) nicht gebucht (Widerruf berücksichtigt?).
      • Aber die Versandkostenpauschale (6,95 € brutto) ist gebucht.
      • Laut Mitarbeiter am Telefon wird die Versandkostenpauschale wahrscheinlich in der März-Rechnung gutgeschrieben, sonst sollte ich noch einmal beim Kundernservice anrufen.

      Meine Nachfrage:

      • Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?
      • Hat jemand ähnliche Erfahrungen – insbesondere wie lange die „schriftliche Benachrichtigung“ typischerweise dauert?
      • Wenn möglich, gerne auch eine Antwort von einem Telekom-Teammitglied 😉.

      Vielen Dank! 😊

      Silvia Mayasari-Hoffert

      Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?

      Normal ja aber du bist aus dem Widerrufsrecht doch raus?

      Wenn du den Vertrag letztes Jahr abgeschlossen hast, lief ab da auch dein Widerrufsrecht von 14 Tagen. 

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      von

      vor 5 Stunden

      Laut dem Telekom-Mitarbeiter beginnt dem Widerrufsrecht erst nach Erhalt der Ware (für meinen Fall 28.01.2026).

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Silvia Mayasari-Hoffert
      Laut dem Telekom-Mitarbeiter beginnt dem Widerrufsrecht erst nach Erhalt der Ware (für meinen Fall 28.01.2026).

      Laut dem Telekom-Mitarbeiter beginnt dem Widerrufsrecht erst nach Erhalt der Ware (für meinen Fall 28.01.2026).

      Silvia Mayasari-Hoffert

      Laut dem Telekom-Mitarbeiter beginnt dem Widerrufsrecht erst nach Erhalt der Ware (für meinen Fall 28.01.2026).

      Ja, das ist das 14 Tägige Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz (bei Onlinekäufen)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      @CyberSW 

      @eytec 

       

      offensichtlich geklärt. - aus dem Startbeitrag 

      UPDATE:

      Nach einem weiteren kurzen Telefonat mit dem Kundenservice ist laut Mitarbeiter alles in Ordnung: Das Gerät wird nicht verrechnet, da das 14-Tage-Rückgaberecht für das Gerät berücksichtigt wurde. Die Versandkostenpauschale soll in der nächsten Abrechnung (voraussichtlich März) gutgeschrieben werden. Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

      @Silvia Mayasari-Hoffert 

       

      es ist nicht sinnvoll solche Updates später noch in den Startbeitrag zu schreiben - ist mir schon bei anderen Beiträgen von dir aufgefallen.

      bitte dann als neue Antwort im Beitrag schreiben.

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      von

      vor 2 Stunden

      OK, für das nächste Mal.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      @Silvia Mayasari-Hoffert,

       

      Silvia Mayasari-Hoffert

      Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

      UPDATE:

      Nach einem weiteren kurzen Telefonat mit dem Kundenservice ist laut Mitarbeiter alles in Ordnung: Das Gerät wird nicht verrechnet, da das 14-Tage-Rückgaberecht für das Gerät berücksichtigt wurde. Die Versandkostenpauschale soll in der nächsten Abrechnung (voraussichtlich März) gutgeschrieben werden. Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

       

      Hallo zusammen,

       

      ich habe eine Frage zum 14-Tage-Widerrufsrecht bei Telekom, aber nur bezogen auf ein einzelnes Gerät (Glasfaser-Modem), nicht auf meinen Glasfaservertrag an sich.

       

      Situation:

      • Glasfaservertrag wurde schon letztes Jahr abgeschlossen (2025).
      • Das Glasfaser-Modem (Ware) wurde mir erst 2026 zugeschickt (nach Glasfaser-Aktivierung in meinem Gebiet) und kam bei mir am 28.01.2026 an.
      • Ich habe das Modem am selben Tag nach einer telefonischen Absprache mit dem Kundenservice direkt wieder zurückgeschickt (statt dieses Glasfaser-Modem habe ich Speedport 7 mit einem integrierten Modem als Mietgerät vom Telekom bestellt).
      • Telekom hat mir eine Eingangsbestätigung am 30.01.2026 geschickt mit dem Text:

      „Zunächst schauen wir uns Ihre Rücksendung genau an. Sobald dies abschließend erledigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.“

       

      Bis heute, 13.02.2026, habe ich noch keine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

       

      Rechnung / Buchungen:

      •  In der Übersicht würden eigentlich Gerät + Versand als „Leistung vom 01.02.2026“ aufgeführt.
      • Der Gerätepreis (49,99 € brutto) ist auf der Februar-Rechnung (vom 09.02.2026) nicht gebucht (Widerruf berücksichtigt?).
      • Aber die Versandkostenpauschale (6,95 € brutto) ist gebucht.
      • Laut Mitarbeiter am Telefon wird die Versandkostenpauschale wahrscheinlich in der März-Rechnung gutgeschrieben, sonst sollte ich noch einmal beim Kundernservice anrufen.

       

      Meine Nachfrage:

      • Reicht es aus, dass ich das Modem innerhalb der 14 Tage einfach zurückgesendet habe, auch ohne explizite Widerrufserklärung, weil ich nur das Gerät stornieren/widerrufen will (und nicht den gesamten Glasfaservertrag)?
      • Hat jemand ähnliche Erfahrungen – insbesondere wie lange die „schriftliche Benachrichtigung“ typischerweise dauert?
      • Wenn möglich, gerne auch eine Antwort von einem Telekom-Teammitglied 😉.

       

      Vielen Dank! 😊

       
      Silvia Mayasari-Hoffert
      Damit sind meine Fragen beantwortet. Danke an alle für die Hilfe!

      freut mich sehr, dass bereits eine Lösung gefunden wurde. Danke fürs Teilen. 😊

       

      Beste Grüße

      Melek

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    Uneingeloggter Nutzer

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