Schadensersatz trotz Rücksendung

vor 7 Jahren

Hallo liebes Telekom Team,
ich habe vor Kurzem eine Rechnung erhalten, mit der Schadensersatz für nicht zurückgesendete Geräte gefordert wird. Da ich die Geräte bereits zurückgesendet habe, kann ich das nicht so richtig nachvollziehen. 
Bevor ich die Geräte zurückgesandt habe, hat mir ein Mitarbeiter in der Hotline bestätigt, dass ich die Geräte zurücksenden kann und dann ggf. lediglich weitere Mietgebühren anfallen werden.

Könnt ihr mir hier behilflich sein?

Danke und viele Grüße!

Jo

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15

  • Community Guide

    vor 7 Jahren

    Nicht zurücksenden genauso wie zu spät zurücksenden löst Schadenersatz aus. Vielleicht liegt es ja daran.

     

    Trag mal Deine Daten im Forenprofil ein, nimm den Link in meiner Fußzeile.

    3

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Hey, danke für die schnellen Antworten!

    Ich habe einen Retourenschein aus dem Retourenportal verwendet.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 7 Jahren

    Hallo @johikem81,

     

    deine Nachricht hier wirft jede Menge Fragen auf.

     

    1. War die Mindestmietdauer (in der Regel 12 Monate) bereits abgelaufen? Wenn nicht, zahlt man Schadenersatz?
    2. Wurde dir der Eingang der Rücksendung bestätigt? Wenn nicht, ist das Gerät eventuell noch nicht ausgebucht und daher fällt Schadenersatz an?
    3. Wie hast du die Rücksendung angestoßen? Über www.telekom.de/retoure? Wenn nein, hat die Zuordnung der zurückgesendeten Geräte nicht geklappt.
    4. Hast du den Einlieferungsbeleg aufgehoben? Dann sollte es kein Problem sein, die Rücksendung nachzuvollziehen. Und wenn es dann nicht an meiner ersten Frage scheitert, sollte auch eine Rückerstattung des Schadenersatzbetrags möglich sein.

    Liebe Grüße

     

    Lutz

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Hi Lutz, danke für die schnelle Antwort!

    1) ja, ich habe den DSL und Enterntain Vertrag nach 24 Monaten gekündigt

    2) wurde mir soweit ich es spontan weiss nicht bestätigt, ich check es aber nochmal

    3) ja, über telekom.de/retoure

    4) ja, den habe ich natürlich noch! 

  • Telekom hilft Team

    vor 7 Jahren

    Hallo @johikem81

    die Geräte wurden mit Ihrem Vertrag gekündigt. In der Kündigungsbestätigun war klar die Bitte zu lesen, die Geräte innerhalb von 7 Tage zurückzusenden, da ansonsten Schadenersatz erhoben wird. Sie haben nochmals ein Erinnerungsschreiben von uns ca. 25 Tage später erhalten. Erneut mit der Bitte um kurzfristige Zurücksendung, da ansonsten der Restwert berechnet wird. Einen Monat später trafen die Geräte dann bei der Telekom ein. Also ungefähr 8 Wochen zu spät. Eine Erstattung hat unser Kundenservice bereits abgelehnt. In Ihren Beiträgen gehen Sie allerdings nicht mit Gründen für diese Verspätung ein.

    Gruß

    Jürgen Wo.

    8

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Jürgen Wo.

    super, danke für die guten Nachrichten.

    Und vielen Dank an alle für die Unterstützung!

    Viele Grüße,
    Jo

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