Gelöst

Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland

vor 5 Jahren

Ich habe meine Verträge mit der Telekom gekündigt, da ich zu Herbst ins Ausland ziehe.

Anstatt den von mir genannten Enddatum zu bestätigen und ein Hinweis mitzugeben dass ich die Abmeldebestätigung nachweislich an die Telekom geben muss, wurde mir ein deutlich späterer Termin genannt.

Als ich die Hotline angerufen habe um zu klären warum hier kein Sonderkündigungsrecht gültig ist, hat man mir gesagt ich muss bis zu den von der Telekom genannten Termin zu Ende zahlen - es wäre egal das ich ins Ausland ziehe ???

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @joanne.barth 

       

      Ich ziehe ins Ausland. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
      
      Ja. Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 46  TKG  (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.

       

       Quelle: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland

       

      Lieben Gruß Patrick

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Antwort aus dem Chat:

      Axel F. Den Festnetzanschluss kann man auch schlecht mitnehmen. Das Handy schon. Und im Ausland funktioniert es ja auch. Ob es dann vom Roaming her sinnig wird ist dann noch einmal eine andere Frage. In dem Fall hatten Sie den Vertrag über 24 Monate abgeschlossen, die auch erfüllt werden sollen. Der Auslandsverzug ist eine Kulanzlösung von uns, die mit Ihrer aktuellen Vertragslaufzeit allerdings nicht den erwünschten Vorteil für Sie bringt. Ich kann den Wunsch nachvollziehen, allerdings nicht erfüllen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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