Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland
vor 6 Monaten
Hallo!
- Bei einem Umzug ins Ausland muss man eine Frist von einem Monat einhalten und einen Nachweis über die Abmeldung vorlegen.
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Habe ich richtig verstanden, dass man in jedem Fall noch drei Wochen nach dem Auszug für das Internet bezahlen muss? Das sieht für mich komisch aus🤔
234
0
6
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
vor 8 Jahren
10452
0
1
Gelöst
vor 7 Jahren
785
0
1
293
0
1
Gelöst
vor 4 Jahren
496
0
4
Akzeptierte Lösung
Mister Burny
Community Guide
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor 6 Monaten
Vier Wochen vorher die Kündigung anmelden und dann den Nachweis hinterher schicken. Es zählt (zumindest bei der Telekom) die erste Info zum Umzug.
5
0
Akzeptierte Lösung
Geralt von Riva
Community Guide
akzeptiert von
Marcel2605
vor 6 Monaten
@olkud
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland
"
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?
Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.
Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk."
6
2
Ältere Kommentare anzeigen
Lilia N.
Antwort
von
Geralt von Riva
vor 6 Monaten
Guten Morgen @olkud,
wie ich sehe, haben Sie hier bereits passende Hinweise erhalten. Bei weiteren Fragen bin ich auch gerne für Sie da.
Viele Grüße
Lilia N.
0