Gelöst

Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland

vor 6 Monaten

Hallo!

- Bei einem Umzug ins Ausland muss man eine Frist von einem Monat einhalten und einen Nachweis über die Abmeldung vorlegen.
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Habe ich richtig verstanden, dass man in jedem Fall noch drei Wochen nach dem Auszug für das Internet bezahlen muss? Das sieht für mich komisch aus🤔 

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Vier Wochen vorher die Kündigung anmelden und dann den Nachweis hinterher schicken. Es zählt (zumindest bei der Telekom) die erste Info zum Umzug.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    @olkud 

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland

    "

    Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?

    Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.

    Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk."

     

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    Guten Morgen @olkud,

     

    wie ich sehe, haben Sie hier bereits passende Hinweise erhalten. Bei weiteren Fragen bin ich auch gerne für Sie da.

     

    Viele Grüße 

    Lilia N.

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