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Sonderkündigung bei Wohnungszusammenlegung

6 years ago

Ich habe, da ich mit zu meiner Lebenspartnerin gezogen bin, meinen Telekomanschluss mit einer Frist von mehr als drei Monaten zum 30.04.2019 gekündigt.

Ich habe keine Kündigungsbestätgung erhalten und die hinterlegte E-Mailadresse ist seit dem 2.5. von der Telekom inaktiv geschaltet.

Trotzdem wurde im Mai von meinem Konto abgebucht, obwohl ich mit der Kündigung auch das Sepamandat widerrufen habe.

Nach dem Widerspruch gegen die im Mai erfolgten Lastschrift erhielt ich eine Mahnung mit der Androhung das der Betrag erneut abgebucht werden soll.

Bei einem Rückruf am heutigen Tage wollte ich den Grund erfragen. Die Dame am Telefon bestätigte mir zwar den Eingang der Kündigung, allerdings erst zum 16.01.2020. Der Vertrag sei nicht fristgerecht zu Beginn des Jahres (als ich noch gar nicht wusste, dass ich umziehe) gekündigt worden. Insofern sei ich bis Jan. 2020 an den Vertrag gebunden.

Auf die Nachfrage, wo so etwas stehen würde, dass es in einem solchen Fall kein Sonderkündigungsrecht gäbe, wurde mir auf höchst arrogante Art und Weise erklärt: "Das steht in den Vertragsunterlagen, die Sie im Januar 2016 erhalten haben. Ich weiß ja nicht, ob sie diese noch besitzen. Ich bin ja schließlich nicht Ihre Privatsekretärin."

Dieser Angriff auf meine Person war die zweite Attacke, nachdem mir zuvor zu unterstellt wurde, dass ich die Dame angeblich geduzt hätte. Den Hinweis, dass ich sie keinesfalls geduzt habe, weil ich Anstand gelernt hätte, wurde zunächst dreimal übergangen. Erst nach dem vierten Mal räumte sie ein, dass es so sein könnte.

Als ich dann auf die zweite Attacke ungehalten reagierte, wurde mir gesagt: "Wenn Sie gerade einen Aggressionsschub haben, können wir das Gespräch auch beenden."

Ich erklärte ihr, dass lediglich die Art und Weise, wie sie mit mir als Kunden der Telekom, der ein Auskunftsbegehren vorträgt, umgehen würde, zu Agressionen führen würden. Ich bin schließlich nicht ihr Kind, was von oben herab gemaßregelt werden müsste. Ich hätte angerufen, um mich wegen meines Vertrages zu erkundigen. Die Antwort: Ich habe Ihnen erklärt wo sie etwas finden. Dann wurde aufgelegt.

Das ist leider ein ausgesprochen trauriges Kapitel und ein Armutszeugnis für die Telekom, welches ich mit Sicherheit noch an anderer Stelle thematisieren werde.

 

Nun aber zurück zum eigentlichen Thema:
Es kann doch nicht sein, dass ich gezwungen werde, für nicht in Anspruch genommene Leistungen, noch 9 Monate zu zahlen, obwohl ich in eine Wohnung ziehe in der bereits ein Telefonanschluss vorliegt. Ich habe die Wohnung sogar schon am 01.04. frühzeitig übergeben. Aber der neue Mieter kann jetzt über meinen Anschluß, wenn er ein Telefon in die Anschlußdose steckt, auf meine Kosten telefonieren?

 

 

 

 

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      6 years ago

      Mal rechtlich drüber geflogen:

       

      Die Telekom kann nichts dafür, dass du umgezogen bist. Sie hat und würde gemäß des mal geschlossenen Vertrages weiter ihren Pflichten nachkommen, welche in dem Vertrag mal vereinbart worden waren. Also muss sie dich nicht gehen lassen.

       

      Und sie  weiter Recht auf deine Zahlungen, ... .

       

      Wenn jemand beispielsweise sich ein Auto auf Raten kauft, und derjenige möchtes es 10 Monate vor Vertragsende nicht mehr, kann derjenige nicht einfach aus seinem Vertrag aussteigen, ... .

       

      Nun zu den Möglichkeiten, welche du hast:

       

      • Du bist mit einem Lebenspartner/einer Lebenspartnerin zusammengezogen, wobei derjenige/diejenige für diese Wohnung ebenso einen Telekomvertrag hat. In dem Fall zeigt die Telekom Kulanz bezüglich der Restlaufzeit. Kulanz heißt, es gibt keine rechtliche Pflicht dazu, sie macht es freiwillig.
        In dem Fall den Link nutzen zu: Kündigung wegen Haushaltszusammenführung
        Und dann entsprechend handeln.

       

      • Dein Lebenspartner/deine Lebenspartnerin hat keinen Telekomvertrag. Dann könnt Ihr gemeinsam überlegen, ob er/sie möglicherweise eine kürzere Kündigungsmöglichkeit hat, so dass er/sie seinen/ihren Vertrag kündigt und statt dessen du dann deinen bisherigen Vertrag umziehst.

       

      • Dein Lebenspartner/deine Lebenspartnerin hat keinen Telekomvertrag. Dann könntest du nichtsdestotrotz den Umzug deines bisherigen Vertrags nach TKG bei der Telekom verlangen. Wichtig ist, dass du es nach TKG verlangst. Das geht nur im Telekomshop oder telefonisch, nicht über die Onlineformulare der TElekom!!!.
        Bei "nach TKG " prüft die Telekom, ob sie den gleichen Tarif an deiner neuen Adresse zur Verfügung stellen kann.
        Das kann dann auf zwei verschiedene Arten und Weisen ausgehen: a) oder b)

        a) Sie kann technisch etc den gleichen Tarif, den du bisher hattest, an der neuen Adresse dir zur Verfügung stellen. Dann bekommt Ihr in  der Wohnung einen zweiten Anschluss, und dein bisheriger VErtrag zieht um, inkl. etwas Umzugsgebühren ... .

        b) Sie stellt fest, an der neuen Adresse kann sie gar nicht einen Anschluss zur Verfügung stellen oder nur einen, der von deinem bisherigen Tarif abweicht. In dem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht nach dem Gesetz (nach dem TKG ), wenn du keinen geänderten Tarif akzeptierst. Und wenn du diese Sonderkündigung dann ausprichtst, hast du in dem Fall lautGesetz nur noch maximal für 3 Monate den alten Vertrag an der Backe, ... .

      Noch ein Hinweis: Wenn man einen Vertrag zum Ende von Juni 2019 abgelaufen hat, dann erstellt die Telekom entweder im Juli oder im August 2019 die Schlussabrechnung. Beträge, welche man im Juni oder Juli zuviel berechnet bekommen hat, werden mit dieser Schlussrechnung dann wieder gutgeschrieben, ... .

      Somit macht es keinen Sinn bereits Ende Juni sämtliche Einzüge etc zu stoppen, ... .

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      Answer

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      6 years ago

      cassandra1

      Was soll ich mit einem zweiten Anschluß in einer Wohnung in der schon ein Anschluß besteht und dieser völlig ausreichend ist?Vor allem, den muss ich mit "inkl. etwas Umzugsgebühren...." bezahlen. Nun die Gretchenfrage: Warum sollte ich meinen sowieso schon unnötig zu zahlenden 360 € für einen nicht nutzbaren Anschluß nochmal eine "Umzugsgebühr" hinterherwerfen für einen sinnlos umgestellten Vertrag, den niemand mehr benötigt?

       

      Was soll ich mit einem zweiten Anschluß in einer Wohnung in der schon ein Anschluß besteht und dieser völlig ausreichend ist?Vor allem, den muss ich mit "inkl. etwas Umzugsgebühren...." bezahlen.

       

      Nun die Gretchenfrage: Warum sollte ich meinen sowieso schon unnötig zu zahlenden 360 € für einen nicht nutzbaren Anschluß nochmal eine "Umzugsgebühr" hinterherwerfen für einen sinnlos umgestellten Vertrag, den niemand mehr benötigt? 
      cassandra1

       

      Was soll ich mit einem zweiten Anschluß in einer Wohnung in der schon ein Anschluß besteht und dieser völlig ausreichend ist?Vor allem, den muss ich mit "inkl. etwas Umzugsgebühren...." bezahlen.

       

      Nun die Gretchenfrage: Warum sollte ich meinen sowieso schon unnötig zu zahlenden 360 € für einen nicht nutzbaren Anschluß nochmal eine "Umzugsgebühr" hinterherwerfen für einen sinnlos umgestellten Vertrag, den niemand mehr benötigt? 

      Na ja gut, wenn du die einzige Möglichkeit evtl. aus dem Vertrag mit Sonderkündigung zu kommen nicht annehmen willst, was fragst du dann hier nach einer solchen. Dann hat sich dies hier ja erledigt.

       

      Ansosnten:

      Die Reglementarien sind im TKG Gesetz verankert und nicht durch die Telekom erlassen.

      Zahlen musst du weil du einen Vertrag abgeschlossen hast, was kann die Telekom dafür, dass du deisen un nicht erfüllen willst

      Answer

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      6 years ago

      Liebe Leute,

       

      ich bedanke mich für Eure Hinweise und Tipps.

       

      Da es wohl keine andere Möglichkeit gibt, werde ich den Vertrag wohl laufen lassen müssen.

       

      Das hier Nachfragen wäre aber auch nicht nötig gewesen, wenn man mir an der Servicehotline vernünftige Auskunft

      gegeben hätte, anstatt einen Kunden wie ein kleines Kind von oben herab zu behandeln und unterschwellig anzufeinden.

      Aber das liegt ja wohl an der Auswahl der eingestellte Mitarbeiter.

      Dieses Thema gehört aber auch nicht hier hin.

       

      Also betrachte ich meine Nachfrage hiermit als beendet. 

      Answer

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      6 years ago

      @cassandra1 

      du bist dir also zu 100 % sicher, dass dir die Telekom an deinem neuen Wohnsitz ein- und denselben Vertrag bzw. Tarif bieten kann? Das ist nämlich der Witz daran: schafft sie es nicht, bist du nach 3 Monaten per Sonderkündigungsrecht draußen.

       

      Wünsch dir alles Gute. Vielleicht mal in der Zukunft wieder ... .

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