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Sonderkündigung Hausverkauf

5 years ago

Guten Abend,

 

ich werde mein Haus zum 30.10.2020 verkaufen.

Da wir über mehrere Monate vorher umziehen, wäre es mir am liebsten den Vertrag zu kündigen.

In der neuen Immobilie benötige ich auch erstmal kein Internet etc.

 

Frage: Kann ich ein Sonderkündigungsrecht nutzen um jetzt zum 30.10.2020 zu kündigen?

 

Vielen Dank.

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    5 years ago

    du musst einen Umzug melden, nur wenn die Telekom den am neuen Wohnort einen gleichwertigen Anschluss nicht schalten kann, dann hast du ein Sonderkündiungsrecht von drei Monaten zum Monatsende.

     

    Keinen Anschluss haben zu wollen. ist kein Grund für eine Sonderkündigung,

    Ansonsten musst du den Anschluss bis zu einer möglichen regulärenKündigung zahlen.

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    5 years ago

    Hjeschka

    Frage: Kann ich ein Sonderkündigungsrecht nutzen um jetzt zum 30.10.2020 zu kündigen?

    Frage: Kann ich ein Sonderkündigungsrecht nutzen um jetzt zum 30.10.2020 zu kündigen?

    Hjeschka

    Frage: Kann ich ein Sonderkündigungsrecht nutzen um jetzt zum 30.10.2020 zu kündigen?


    Das einzige Sonderkündigungsrecht, das Dir gem. Deinem Beitrag zustehen könnte ist das, was aus dem Telekommunikationsgesetz folgt.

    Sprich Du meldest telefonisch einen Umzug gem. TKG ohne Änderung von Inhalt, Preis oder Laufzeit abgesehen von der Adresse und ggf. neuer Rufnummer.

    Wenn die Telekom sagt "Ja, geht klar, ist machbar" - dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

    Wenn die Telekom sagt "Nein, geht leider nicht" - dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Und das greift wenn Du die Kündigung noch am 30.6. aussprechen kannst (Zugang bei der Telekom zählt) auf 30.9.2020. Geht das erst im Juli, dann läuft der Vertrag noch bis 31.10.20

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    5 years ago

    Warum Du übrigens u.U. in Erwägung ziehen solltest, den Anschluss umzuziehen und in die Umzugsgebühr von 70 Euro zu investieren:

    Es kann sein, dass der Käufer Deines Hauses ansonsten keinen DSL-Anschluss erhalten kannst, so lange wie Dein Anschluss an der alten Adresse läuft. Den Vertrag übernehmen kann der Käufer leider auch nicht.

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