Gelöst
Sonderkündigung nach Umzug gemäß TKG "in Bearbeitung"
vor 4 Jahren
Servus Gemeinde, Hallo liebes ThC-Team,
der Anschluss meines Schwagers konnte nicht 1:1 umziehen und somit wurde entsprechend die Sonderkündigung zum 30.04. am 28.01. eingestellt. Im Kundencenter steht der Kündigungs-Auftrag als "in Bearbeitung". Eine zugesagte Kündigungsbestätigung ist weder per Post, noch per eMail eingegangen. Wann kommt diese normaler Weise? Dazu habe ich hier gelesen, dass nachträglich dazu noch die Meldebscheinigung eingereicht werden muss. Dies hat an der Hotline, bzw. im Chat bissher niemand erwähnt. Ist das noch so das diese notwendig ist? Wenn ja, bis wann müsste Diese denn vorliegen? Da hier aktuell die Terminverfügbarkeit der Bürgerbüros mehr als haarsträubend ist (aktueller Termin: 25.03. 😠), wird dies nämlich noch eine Weile dauern, selbst wenn die sich 300 mal im Kreis drehen und dabei mit den Füßen stampfen und laut brüllen, dass das innerhalb von 14 Tagen nach Umzug gemacht werden muss 🙈
Klärt mich auf? Habs persönlich nämlich nicht so mit Kündigungen bei der Telekom, da es für mich keinerlei Grund gibt 🤗
MfG
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ich danke dir für das nette Gespräch gerade.
Es war absolut richtig, dass du dich zu Sicherheit nochmal gemeldet hast. Aber ich kann schon einmal beruhigen, die Kündigung ist bereits am Laufen.
Das gerade aktuell die Ummeldungen wesentlich länger dauern als gewohnt, ist klar und das dein Schwager deshalb erst etwas später die Bescheinigung hierfür einreichen kann.
Das ist aber vollkommen okay und es reicht, wenn diese als Nachweis für die Sonderkündigung einfach nochmal bei der Kundennummer hinterlegt wird.
Viele Grüße
Andrea B.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
@Andrea B.
Nochmal nachgefragt:
Muss es unbedingt die Meldebescheinigung sein, oder reicht auch eine Kopie des Personalausweises (wo die neue Adresse zu sehen ist) ?
Hintergrund: Meldebescheinigung vom Schwager verschlampt 🙄, muss neu beantragt und ausgestellt werden und das dauert auch wieder Monde
Antwort
von
vor 4 Jahren
an sich muss es tatsächlich die Kopie der Meldebescheinigung sein. Aber ja, gerade aktuell ist das ja eine etwas länger dauernde Angelegenheit.
Ansonsten sende uns vorsichtshalber schon einmal die Kopie des Personalausweises zu. Darauf ist ja zu ersehen, dass der Umzug zur neuen Meldeadresse stattgefunden hat.
Viele Grüße
Andrea B.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von