Gelöst

Sonderkündigung nach Umzug gemäß TKG "in Bearbeitung"

vor 4 Jahren

Servus Gemeinde, Hallo liebes ThC-Team,

 

der Anschluss meines Schwagers konnte nicht 1:1 umziehen und somit wurde entsprechend die Sonderkündigung zum 30.04. am 28.01. eingestellt. Im Kundencenter steht der Kündigungs-Auftrag als "in Bearbeitung". Eine zugesagte Kündigungsbestätigung ist weder per Post, noch per eMail eingegangen. Wann kommt diese normaler Weise? Dazu habe ich hier gelesen, dass nachträglich dazu noch die Meldebscheinigung eingereicht werden muss. Dies hat an der Hotline, bzw. im Chat bissher niemand erwähnt. Ist das noch so das diese notwendig ist? Wenn ja, bis wann müsste Diese denn vorliegen? Da hier aktuell die Terminverfügbarkeit der Bürgerbüros mehr als haarsträubend ist (aktueller Termin: 25.03. 😠), wird dies nämlich noch eine Weile dauern, selbst wenn die sich 300 mal im Kreis drehen und dabei mit den Füßen stampfen und laut brüllen, dass das innerhalb von 14 Tagen nach Umzug gemacht werden muss 🙈

Klärt mich auf? Habs persönlich nämlich nicht so mit Kündigungen bei der Telekom, da es für mich keinerlei Grund gibt 🤗

 

MfG

 

792

9

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @RoadrunnerDD,

    ich danke dir für das nette Gespräch gerade. Überglücklich

    Es war absolut richtig, dass du dich zu Sicherheit nochmal gemeldet hast. Aber ich kann schon einmal beruhigen, die Kündigung ist bereits am Laufen.
    Das gerade aktuell die Ummeldungen wesentlich länger dauern als gewohnt, ist klar und das dein Schwager deshalb erst etwas später die Bescheinigung hierfür einreichen kann.
    Das ist aber vollkommen okay und es reicht, wenn diese als Nachweis für die Sonderkündigung einfach nochmal bei der Kundennummer hinterlegt wird.

    Viele Grüße
    Andrea B.








    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hey @RoadrunnerDD,

    an sich muss es tatsächlich die Kopie der Meldebescheinigung sein. Aber ja, gerade aktuell ist das ja eine etwas länger dauernde Angelegenheit.
    Ansonsten sende uns vorsichtshalber schon einmal die Kopie des Personalausweises zu. Darauf ist ja zu ersehen, dass der Umzug zur neuen Meldeadresse stattgefunden hat. Fröhlich

    Viele Grüße
    Andrea B.

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

vor 3 Jahren

1 Sterne Mitglied

in  

871

0

4

1 Sterne Mitglied

in  

835

0

2

Gelöst

vor 3 Jahren

1 Sterne Mitglied

in  

768

0

2

1 Sterne Mitglied

in  

1429

2

6

in  

290

0

7