Sonderkündigung nach § 57 TKG

vor 2 Jahren

Hallo,

 

ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht und auch 15 Tage später keine Rückmeldung bekommen. Auf Rückfrage bei der Hotline teilt man mir mit, man könne die KollegInnen von der Kündigung nicht erreichen und mich auch nicht weiterleiten. Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird, den Vertrag mit dem rechtlichen Anspruch auf Sonderkündigung und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?

 

Viele Grüße

PiPPo23

1466

34

  • vor 2 Jahren

    bis die Telekom das geprüft und die Störung ggf behoben hat kann schon eine Zeit vergehen.

    Erst dann kommt die Sonderkündigung in betracht.

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort?

    Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach.

    Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung.

    Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Espresso doppio

    Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort? Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach. Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung. Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23

    Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort?

    Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach.

    Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung.

    Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23 

    Espresso doppio

    Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort?

    Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach.

    Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung.

    Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23 


    Noch immer nicht beantwortet, ob nach den Vorgaben der BNA vorgegangen wurde.

    Nur das begründet eine „Sonderkündigung“. @PiPPo23 

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Sorry, ist mir bei den fleißigen Antworten untergegangen. Also Vorgaben wie folgt beachtet: Desktop-App installiert und Tarif ausgewählt, Kampagne ordnungsgemäß unter Beachtung aller Vorgaben (WLAN aus, LAN, kein Cross-Traffic) durchgeführt und signiertes Messprotokoll per Datei-Upload im Kündigungsformular mitgeschickt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Dem Nachweisverfahren ging eine 6-wöchige Störungszeit mit insgesamt 5 Technikerterminen voraus, was aus meiner Sicht die Prüfung verkürzen dürfte und jegliche Hoffnungen auf eine Besserung nimmt.

    23

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    PiPPo23

    , wenn auch gleichzeitig frustrierend, weil die Problematik bei anderen Kunden gegenzuprüfen eigentlich Routine sein sollte

    , wenn auch gleichzeitig frustrierend, weil die Problematik bei anderen Kunden gegenzuprüfen eigentlich Routine sein sollte
    PiPPo23
    , wenn auch gleichzeitig frustrierend, weil die Problematik bei anderen Kunden gegenzuprüfen eigentlich Routine sein sollte

    Naja, bei wievielen, wenn es meist nur einen Anschluss betrifft und die anderen keine Störung melden?

    Wer sollte das denn bezahlen?

    Immerhin gut, dass es voran geht, danke für die Rückmeldung.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Natürlich keineswegs unmittelbar, aber nach dem 3. erfolglosen Technikertermin sollte der Blick über den Tellerrand ja angezeigt sein. Lässt sich im übrigen aus den Logs lesen, da muss kein separater Technikertermin je Wohneinheit gemacht werden.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @PiPPo23 

     

    Vielen Dank für dein erneutes Update 🙂 

     

    Es freut mich wirklich sehr, dass es nun positiv weitergeht und ein kleiner Lichtblick bereits besteht 💪🏽

    Halte dazu gerne weiterhin auf dem Laufenden. Ich wünsche erst mal ein schönes Wochenende. 

     

    Viele Grüße 

    Timur K. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    PiPPo23

    Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird

    Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird
    PiPPo23
    Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird

    Klar .. das bekommst du von der Störungsstelle, wenn du schon länger da ne Störung hast. 

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Mir wurde dort nur das allgemeine Kündigungsformular empfohlen, dort in der Antwort stand dann auch 2 bis 3 Tage Rückmeldezeit. Daher meine Verwunderung, dass ein eigentlich standardisiertes Verfahren mit einer derartigen Vorgeschichte so lange von statten geht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Grüße @PiPPo23 

    PiPPo23

    ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht.

    ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht.
    PiPPo23
    ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht.

    Dazu auch die Eingangsbestätigung erhalten? Was stand da drinnen?

     

    PiPPo23

    und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?

    und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?
    PiPPo23
    und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?

    Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.

    Ebenso musst du die Prüfung der Telekom abwarten, was seine Zeit dauert.

     

    Daher die Fragen:

    • Welcher Tarif hat man genau?
    • Welcher Router wird eingesetzt?
    • Wie synchronisiert der Router und welche Softwareversion ist genau installiert?
    • Was ist alles im Heimnetzwerk verbaut? (Welches Lan-Kabel, PowerLAN , dLAN , Switches,...)
    • Was genau ist die Störung?

     

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    →Mataimaki←

    Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.

    Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.
    →Mataimaki←
    Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.

    Das hätten die 5 Techniker ja hoffentlich gemerkt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo,

     

    ich bin jetzt seit zwei Wochen störungsfrei, es war die Hausleitung eines Nachbarn, die die Probleme verursacht hat. Damit ist für mich die Kündigung vorerst vom Tisch, wenngleich ich definitiv sagen muss, dass für den landläufigen Service-Ruf der Telekom der gesamthafte Prozess äußerst befremdlich war. Zwei Monate lang passierte dank Unwillen der Service-Techniker nichts und erst Kündigung und Forumseintrag sorgen dafür, dass sich jemand das Ganze mal mit Verstand anschaut. Bleibt die Hoffnung auf den Glasfaseranschluss und damit das Wegfallen vieler Störungsszenarien.

     

    Viele Grüße

     

    PiPPo23

    0

  • vor 2 Jahren

    Hallo @PiPPo23,

     

    vielen lieben Dank für das Feedback.

    Es freut mich sehr zu lesen, dass der Anschluss nun zwei Wochen störungsfrei lief.

    Natürlich sind die Daumen feste gedrückt, dass es auch weiterhin so bleibt.

     

    Kann mich für den Kontakt und das Andauern zuvor nur nochmal entschuldigen.

     

    Ich wünsche noch einen angenehmen Samstag.

     

    Beste Grüße

    Julia U.

    0

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